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Gute Gründe für ein JA zum
Steuerpaket * Paco Oliver |
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Für den
Fall, dass Sie Ihren Stimmzettel noch nicht ausgefüllt und Ihre Meinung
zum Steuerpaket noch nicht gemacht haben, fassen wir hier das Wichtigste ganz
kurz für Sie zusammen: |
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Gründe
für ein JA zum Steuerpaket |
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1. |
Entlastung der Familien |
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Die Kinderabzüge werden beinahe verdoppelt und neue
Abzugsmöglichkeiten für deren Betreuung durch Drittpersonen
eingeführt. Auch Alleinerziehende können einen neuen Abzug geltend
machen. |
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2. |
Gerechte Besteuerung von Ehepaaren |
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Im heutigen System bezahlen Ehepaare im Vergleich zu
Konkubinatspaaren bedeutend mehr Steuern. Diese Benachteiligung wird mit dem
Steuerpaket aufgehoben. Künftig zahlen Ehepaare gleich viel Steuern wie
Konkubinate. |
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3. |
Steuererleichterung für den Mittelstand |
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Das Steuerpaket verringert die Belastung durch die direkte
Bundessteuer. Von diesen Entlastungen profitieren alle, insbesondere der
Mittelstand, welcher in der Vergangenheit am meisten unter der steigenden
Steuerlast zu leiden hatte. Der Mittelstand hat endlich Entlastung
nötig. |
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4. |
Förderung von Wohneigentum |
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Umfragen belegen, dass ein grosser Teil der Bevölkerung vom
eigenen Heim träumt. Das Steuerpaket schafft Möglichkeiten, damit
dieser Traum auch für mittlere und untere Einkommensschichten realisierbar
wird. Neu wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum dank einem bewährten
Bausparmodell steuerlich gefördert. Zudem versteuern Wohneigentumsbesitzer
ab 2008 kein fiktives Einkommen mehr, da der leidige Eigenmietwert abgeschafft
wird. |
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5. |
Impuls für ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum |
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In den letzten Jahren sind die Steuern und Abgaben stärker
gestiegen als die Einkommen, was die Kaufkraft der einzelnen Bürgerinnen
und Bürger schmälerte. Durch die Entlastung grosser Teile der
Bevölkerung fliesst Geld in den Konsum; Investitionen werden
ausgelöst. Diese positiven Impulse fördern ein nachhaltiges
Wirschaftswachstum. |
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6. |
KMU und Jungunternehmer stärken |
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Der Finanzplatz Schweiz wird durch die Änderung des Gesetzes
über die Stempelabgaben gefestigt. Diese Reform sichert insbesondere
Arbeitsplätze. Durch die Erhöhung der Freigrenze bei der
Emmissionsabgabe werden auch das Gewerbe und viele Klein- und Mittelbetriebe
entlastet. |
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Und hier das
Wesentlichste zum Thema Wohneigentum, das uns Hauseigentümern am meisten
am Herzen liegt: |
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Tiefste
Wohneigentumsquote Europas |
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Die Schweiz hat im europäischen Vergleich eine sehr
tiefe Wohneigentumsquote (34%). |
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Dabei sagt die Bundesverfassung klar: «Der Bund
fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Woh-nungs- und Hauseigentum, das
dem Eigenbedarf Privater dient
» (Art. 108). |
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Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung war aber bisher
so teuer und hindernisreich, dass sich nur sehr wenige die eigenen vier
Wände auch wirklich leisten konnten. |
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Steuerprivilegiertes Bausparen |
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Rund 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer
möchten gemäss Umfragen Wohneigentum besitzen. |
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Wer mit einem Bausparvertrag für eine eigene
Wohnung oder ein Haus spart und bei Vertragsab-schluss noch nicht 45 Jahre alt
ist, wird bei den Steuern entlastet. |
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Mittlere und untere Einkommensklassen können so
Eigenkapital für ein Eigenheim ansparen. |
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Abschaffung des
leidigen Eigenmietwerts |
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Der leidige und administrativ aufwändige
Eigenmietwert wird abgeschafft. |
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Wer Wohneigentum besitzt, versteuert ab 2008 kein
fiktives Einkommen mehr. |
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In Zukunft lohnt es sich aus steuerlichen Gründen
nicht mehr, die Verschuldung beim Wohneigentum möglichst hoch zu
halten. |
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Damit wird nicht mehr das Schuldenmachen, sondern das
Eigentum gefördert. |
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Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung oder ein eigenes
Haus kauft, kann während zehn Jahren weiterhin Schuldzinsen abziehen.
Davon profitieren künftige Eigentümer, also heutige
Mieter. |
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Effektive
Unterhaltskosten abzugsfähig |
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Neu sind tatsächlich anfallende Unterhaltskosten
abzugsfähig, sofern sie 4000 Franken jährlich überschreiten und
Wert erhaltend sind. |
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Es entstehen Anreize, das Eigentum in Stand zu
halten. |
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Jedem Unterhaltsabzug steht ein gewerblicher Auftrag
gegenüber. |
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Beispiel
Bausparen: Schliesst ein Ehepaar
einen Bausparvertrag über mindestens fünf bis maximal zehn Jahre ab,
kann es jährlich bis zu 24000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Vorausgesetzt, das Paar ist bei Sparbeginn noch nicht 45jährig. Falls das
Ehepaar aber nach Ablauf des Vertrags nicht innert zwei Jahren erstmals ein
Eigenheim für sich erwirbt, so muss es die Steuern nachzahlen. |
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Beispiel
Eigenmietwert: Heute: Ein Rentner-Ehepaar mit
einem Einkommen von 40000 Franken konnte sein Haus über die Jahrzehnte
hinweg abbezahlen. Der Mietwert des Hauses muss stets als fiktives Einkommen
versteuert werden. Da sie das Haus abbezahlt haben, können keine
Schuldzinsen abgezogen werden. Anstelle von 40000 Franken muss das Ehepaar
heute 15000 Franken mehr, nämlich 55000 Franken Einkommen
versteuern. Ihre Nachbarn mit einem
Einkommen von 80000 Franken haben vor zehn Jahren das gleiche Haus erworben.
Sie haben für die Finanzierung eine Hypothek aufgenommen und müssen
dafür jährlich 15000 Franken Zinsen zahlen. Auch sie müssen zu
ihrem Einkommen den Eigenmietwert von 15000 Franken hinzuzählen,
können aber gleichzeitig die Schuldzinsen abziehen. Das heisst, dank
Schulden versteuern die Nachbarn nur ihr eigentliches
Einkommen. Morgen: In Zukunft müssen beide den Mietwert ihres Hauses
nicht mehr als fiktives Einkommen zum eigentlichen Einkommen hinzuzählen.
Hingegen können sie auch keine Schuldzinsen abziehen. Beide
Hauseigentümer werden also gleich behandelt. Mit anderen Worten:
(Berechnend) Schulden machen lohnt sich nicht mehr. Und zum Schluss wiederholen wir hier eine Klarstellung
aus HEV 4/2004: |
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Klarstellung zu
Mietobjekten Offenbar besteht in
Bezug auf die Auswirkung des Steuersenkungspakets auf die Besteuerung von
vermieteten Wohnungen oder Häusern noch Informationsbedarf: |
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Die wohnungspolitischen Massnahmen im Steuerpaket
betreffen alle Arten des selbstbewohnten Wohneigentums
Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ebenso wie Wohnungen in
Mietshäusern. Bei letzteren entfällt mit dem Eigenmietwert der
Hypothekarzinsabzug anteilmässig. Das trifft auch auf den Unterhaltsabzug
zu, soweit er Fr. 4000. nicht übersteigt. |
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Nicht betroffen sind vermietete Objekte. Bei diesen
können Unterhaltskosten nach wie vor unbeschränkt abgezogen
werden. |
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Private Schulden und Schuldzinsen werden proportional
auf die einzelnen Aktiven im Verhältnis zu deren Bruttowert aufgeteilt.
Schuldzinsen sind generell nur noch bis zur Höhe des
Vermögensertrages abziehbar. |
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