Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 05/2004 Inhaltsverzeichnis
Abstimmung vom 16. Mai

     
  Gute Gründe für ein JA zum Steuerpaket
* Paco Oliver
 
     
  Für den Fall, dass Sie Ihren Stimmzettel noch nicht ausgefüllt und Ihre Meinung zum Steuerpaket noch nicht gemacht haben, fassen wir hier das Wichtigste ganz kurz für Sie zusammen:  
     
     
  Gründe für ein JA zum Steuerpaket  
     
  1. Entlastung der Familien  
    Die Kinderabzüge werden beinahe verdoppelt und neue Abzugsmöglichkeiten für deren Betreuung durch Drittpersonen eingeführt. Auch Alleinerziehende können einen neuen Abzug geltend machen.  
  2. Gerechte Besteuerung von Ehepaaren  
    Im heutigen System bezahlen Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren bedeutend mehr Steuern. Diese Benachteiligung wird mit dem Steuerpaket aufgehoben. Künftig zahlen Ehepaare gleich viel Steuern wie Konkubinate.  
  3. Steuererleichterung für den Mittelstand  
    Das Steuerpaket verringert die Belastung durch die direkte Bundessteuer. Von diesen Entlastungen profitieren alle, insbesondere der Mittelstand, welcher in der Vergangenheit am meisten unter der steigenden Steuerlast zu leiden hatte. Der Mittelstand hat endlich Entlastung nötig.  
  4. Förderung von Wohneigentum  
    Umfragen belegen, dass ein grosser Teil der Bevölkerung vom eigenen Heim träumt. Das Steuerpaket schafft Möglichkeiten, damit dieser Traum auch für mittlere und untere Einkommensschichten realisierbar wird. Neu wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum dank einem bewährten Bausparmodell steuerlich gefördert. Zudem versteuern Wohneigentumsbesitzer ab 2008 kein fiktives Einkommen mehr, da der leidige Eigenmietwert abgeschafft wird.  
  5. Impuls für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum  
    In den letzten Jahren sind die Steuern und Abgaben stärker gestiegen als die Einkommen, was die Kaufkraft der einzelnen Bürgerinnen und Bürger schmälerte. Durch die Entlastung grosser Teile der Bevölkerung fliesst Geld in den Konsum; Investitionen werden ausgelöst. Diese positiven Impulse fördern ein nachhaltiges Wirschaftswachstum.  
  6. KMU und Jungunternehmer stärken  
    Der Finanzplatz Schweiz wird durch die Änderung des Gesetzes über die Stempelabgaben gefestigt. Diese Reform sichert insbesondere Arbeitsplätze. Durch die Erhöhung der Freigrenze bei der Emmissionsabgabe werden auch das Gewerbe und viele Klein- und Mittelbetriebe entlastet.  
       
     
  Und hier das Wesentlichste zum Thema Wohneigentum, das uns Hauseigentümern am meisten am Herzen liegt:  
     
  Tiefste Wohneigentumsquote Europas  
 
Die Schweiz hat im europäischen Vergleich eine sehr tiefe Wohneigentumsquote (34%).
Dabei sagt die Bundesverfassung klar: «Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Woh-nungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient…» (Art. 108).
Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung war aber bisher so teuer und hindernisreich, dass sich nur sehr wenige die eigenen vier Wände auch wirklich leisten konnten.
 
     
  Steuerprivilegiertes Bausparen  
 
Rund 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer möchten gemäss Umfragen Wohneigentum besitzen.
Wer mit einem Bausparvertrag für eine eigene Wohnung oder ein Haus spart und bei Vertragsab-schluss noch nicht 45 Jahre alt ist, wird bei den Steuern entlastet.
Mittlere und untere Einkommensklassen können so Eigenkapital für ein Eigenheim ansparen.
 
     
  Abschaffung des leidigen Eigenmietwerts  
 
Der leidige und administrativ aufwändige Eigenmietwert wird abgeschafft.
Wer Wohneigentum besitzt, versteuert ab 2008 kein fiktives Einkommen mehr.
In Zukunft lohnt es sich aus steuerlichen Gründen nicht mehr, die Verschuldung beim Wohneigentum möglichst hoch zu halten.
Damit wird nicht mehr das Schuldenmachen, sondern das Eigentum gefördert.
Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kauft, kann während zehn Jahren weiterhin Schuldzinsen abziehen. Davon profitieren künftige Eigentümer, also heutige Mieter.
 
     
  Effektive Unterhaltskosten abzugsfähig  
 
Neu sind tatsächlich anfallende Unterhaltskosten abzugsfähig, sofern sie 4000 Franken jährlich überschreiten und Wert erhaltend sind.
Es entstehen Anreize, das Eigentum in Stand zu halten.
Jedem Unterhaltsabzug steht ein gewerblicher Auftrag gegenüber.
 
     
  Beispiel Bausparen:
Schliesst ein Ehepaar einen Bausparvertrag über mindestens fünf bis maximal zehn Jahre ab, kann es jährlich bis zu 24000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Vorausgesetzt, das Paar ist bei Sparbeginn noch nicht 45jährig. Falls das Ehepaar aber nach Ablauf des Vertrags nicht innert zwei Jahren erstmals ein Eigenheim für sich erwirbt, so muss es die Steuern nachzahlen.
 
     
  Beispiel Eigenmietwert:
Heute:
Ein Rentner-Ehepaar mit einem Einkommen von 40000 Franken konnte sein Haus über die Jahrzehnte hinweg abbezahlen. Der Mietwert des Hauses muss stets als fiktives Einkommen versteuert werden. Da sie das Haus abbezahlt haben, können keine Schuldzinsen abgezogen werden. Anstelle von 40000 Franken muss das Ehepaar heute 15000 Franken mehr, nämlich 55000 Franken Einkommen versteuern.
Ihre Nachbarn mit einem Einkommen von 80000 Franken haben vor zehn Jahren das gleiche Haus erworben. Sie haben für die Finanzierung eine Hypothek aufgenommen und müssen dafür jährlich 15000 Franken Zinsen zahlen. Auch sie müssen zu ihrem Einkommen den Eigenmietwert von 15000 Franken hinzuzählen, können aber gleichzeitig die Schuldzinsen abziehen. Das heisst, dank Schulden versteuern die Nachbarn nur ihr eigentliches Einkommen.
Morgen:
In Zukunft müssen beide den Mietwert ihres Hauses nicht mehr als fiktives Einkommen zum eigentlichen Einkommen hinzuzählen. Hingegen können sie auch keine Schuldzinsen abziehen. Beide Hauseigentümer werden also gleich behandelt. Mit anderen Worten: (Berechnend) Schulden machen lohnt sich nicht mehr.
Und zum Schluss wiederholen wir hier eine Klarstellung aus HEV 4/2004:
 
     
  Klarstellung zu Mietobjekten
Offenbar besteht in Bezug auf die Auswirkung des Steuersenkungspakets auf die Besteuerung von vermieteten Wohnungen oder Häusern noch Informationsbedarf:
 
 
Die wohnungspolitischen Massnahmen im Steuerpaket betreffen alle Arten des selbstbewohnten Wohneigentums – Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ebenso wie Wohnungen in Mietshäusern. Bei letzteren entfällt mit dem Eigenmietwert der Hypothekarzinsabzug anteilmässig. Das trifft auch auf den Unterhaltsabzug zu, soweit er Fr. 4000.– nicht übersteigt.
Nicht betroffen sind vermietete Objekte. Bei diesen können Unterhaltskosten nach wie vor unbeschränkt abgezogen werden.
Private Schulden und Schuldzinsen werden proportional auf die einzelnen Aktiven im Verhältnis zu deren Bruttowert aufgeteilt. Schuldzinsen sind generell nur noch bis zur Höhe des Vermögensertrages abziehbar.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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