Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 05/2004 Inhaltsverzeichnis
Garten und Recht

     
  Gepflegte Gärten ohne Chemie
* Anania Hostettler
 
     
  Die Tage werden wieder länger und wärmer, in der Natur und in unseren Gärten erwacht das Leben. Pflanzen spriessen, bereichern und beleben die Umgebung. Gerade die frisch erblühte Farbenpracht und die davon angelockten Insekten machen den Frühling besonders reizvoll, und trotzdem sind nicht alle Pflanzen beliebt. Besonders auf Wegen, Plätzen und Terrassen sind Gräser und Kräuter unerwünscht und werden teilweise immer noch mit unerlaubten Mitteln bekämpft.  
     
  Herbizide sind verboten...
Seit drei Jahren dürfen Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) nicht mehr auf privaten Strassen, Wegen und Plätzen sowie Terrassen und Dächern eingesetzt werden. Was für Privatpersonen seit 2001 neu ist, gilt für die öffentliche Hand schon seit 18 Jahren. Der Strassenunterhalt erfolgt ohne chemische Unkrautbekämpfungsmittel, denn bei jedem Einsatz besteht ein grosses Risiko, dass die Umwelt in Mitleidenschaft gezogen wird.
 
     
  …schädlich…
Dass das Herbizidverbot jetzt auch für Privatpersonen gilt, hat einen guten Grund: Die Produkte – auch giftklassefreie – gefährden die Umwelt. Der Boden ist auf den von der Regelung betroffenen Flächen biologisch kaum aktiv und kann die chemischen Stoffe nicht zurückhalten. Regen wäscht sie ins Grundwasser aus oder transportiert sie via Kanalisation in Bäche, Flüsse und Seen. Dort beeinträchtigen die Wirkstoffe Kleinlebewesen, stören das ökologische Gleichgewicht und gefährden das Grundwasser.
 
     
  …und auch überflüssig!
Zahlreiche Alternativen haben sich bewährt, um das unerwünschte Wachsen rund ums Haus in den Griff zu bekommen. Vorbeugend können Sie den Vorplatz oder Weg regelmässig wischen und dadurch den Wildkräutern die Grundlage nehmen. Der so entfernte Humus verhindert, dass die Pflanzen zu keimen beginnen. Falls Sie sich am bereits vorhandenen Bewuchs stören, reissen sie diesen mitsamt den Wurzeln von Hand aus. Fugenkratzer, Wurzelstecher und Hacke erleichtern die Arbeit. Achten Sie darauf, dass aus- oder abgerissenes Material nicht liegen bleibt, denn dadurch entsteht neuer Nährboden für unerwünschte Pflanzen. Bei neuen Wegen und Plätzen lohnt sich eine naturnahe Gestaltung. So machen Schotterrasen oder Rasengittersteine die Pflege preiswert, weil ein- bis zweimal mähen pro Jahr genügt.
 
     
  Wohin mit Herbizidresten?
Herbizide sind Sonderabfälle und müssen von Fachpersonen entsorgt werden. Dies betrifft alle Unkrautvertilgungsmittel, Wachstumsregulatoren, Algizide und Moosentferner. Unter keinen Umständen dürfen sie ins Lavabo oder WC gelangen oder gar im Hausabfall verschwinden. Örtliche Sammelstellen oder die entsprechende Verkaufsstelle sind zuständig und verantwortlich für die Rücknahme. Mit der Unterstützung vom BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) und der Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) führen einige Gemeinden zusätzlich einen Herbizid-Rücknahmetag durch.
 
     
  Es lohnt sich für alle
Durch die schonende Pflege der Umgebung siedeln sich wieder besondere Tierund Pflanzenarten an. Gerade Wildkräuter bereichern unseren Garten mit Farben und betörenden Düften. Ausserdem bieten sie Lebensraum für zahlreiche Kleintiere und Insekten, wovon einige sogar Schädlinge ganz ohne Nebenwirkungen bekämpfen. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und viele mehr leben vom Nektar- und Pollenangebot dieser Pflanzen und legen ihre Eier auf ihnen ab. Die verschiedenen Lebewesen sind aufeinander angewiesen und nur durch ihr Zusammenwirken kann sich das Ökosystem Garten weiterentwickeln.
 
     
  Für weitere Informationen:
Nadine Ramer, Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch),
Hottingerstrasse 4, Postfach 211, 8024 Zürich, 01 267 44 11,
herbizid@umweltschutz.ch,
www.umweltschutz. ch
 
 
Merkblatt für Haushalte: «Auf Gedeih und Verderb»
Merkblatt für Profis: «Strassenunterhalt ohne Herbizid»
 
     
  * Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch)  
     
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang