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«Südanflug» und Eigenmietwert * Thomas Rinderknecht |
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Ein im Auftrag
der Gemeinde Zumikon durch die Schätzungsabteilung des HEV Zürich
erstelltes Gutachten kommt zum Schluss, dass der Fluglärm bei den
betroffenen Liegenschaften zu Verkehrswertverlusten von 10% bis 29% führt.
Welche Bewandtnis hat es damit? |
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Das Thema
«Südanflug» findet keine Ruhe und wird es wohl auch nicht so
schnell tun. Neben der Verminderung der Lebensqualität steht dabei der
Wertverlust von Liegenschaften im Mittelpunkt des Interesses. In den Medien ist
gelegentlich von Einbussen von bis zu 50% die Rede. Entsprechend verunsichert
sind die betroffenen Grundeigentümer, insbesondere im Anflugbereich
Forch-Pfannenstil-Schwamendingen. Ein so massiver Preiszerfall kann
grundsätzlich nicht ohne Auswirkungen auf die steuerlichen Vermögens-
und Eigenmietwerte von Liegenschaften bleiben. In vielen Gemeinden riefen
Betroffene zu einem Steuerboykott auf und reduzierten die Werte von sich aus
willkürlich um 20% bis 50%. Die
Gemeinde Zumikon ist einen anderen Weg gegangen. Überzeugt, dass die
Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen auf ihrem
Gemeindegebiet Wertminderungen hinnehmen müssen, entschloss sie sich, im
Sinne einer Dienstleistung für ihre Steuerzahler bei der
Schätzungsabteilung des HEV Zürich ein Gutachten in Auftrag zu geben
und es auf ihrer Homepage (www.zumikon.ch) im Dossier Fluglärm öffentlich
zugänglich zu machen. Um
Missverständnisse zu vermeiden, ist klar festzuhalten, dass dieses
Gutachten nur für den erwähnten Zweck, nämlich die Beurteilung
der Auswirkungen auf die steuerlichen Vermögens- und Eigenmietwerte, und
nur für Zumikon bestimmt ist. Es kann also nicht für irgendwelche
Schadenersatzansprüche verwendet werden. |
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Wie sind die
Werte im Gutachten zustande gekommen? Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Vergleichswertmethode. In
den betroffenen Gemeinden gibt es jedoch noch viel zu wenig brauchbare
Resultate aus Handänderungen, als dass der Markt schon beurteilt werden
könnte. Mangels solcher Erfahrungszahlen wurde deshalb versucht, aufgrund
der einschlägigen Bewertungsmethoden die Einflüsse auf die
Wertbestimmung von Verkehrswert und theoretischer Marktmiete zu bestimmen und
in Prozentzahlen auszudrücken. Es wurden also nicht 1200 Liegenschaften
bewertet, wie dies im «Tagesanzeiger» zu lesen war, vielmehr wurde
die Gemeinde in unterschiedlich betroffene Gebiete unterteilt und diese
Einteilung mit den offiziellen Steuerlageklassen kombiniert, welche ja einer
Lagequalifikation ohne Fluglärm entsprechen. Die schematische formelmässige Bewertung von
Vermögenssteuer- und Eigenmietwerten, wie sie der Kanton Zürich als
einer der wenigen Kantone anwendet, kann diese Einflüsse nicht
vollständig berücksichtigen, insbesondere nicht an residenziellen
Lagen. Wer die Methodik der Weisung 2003 kennt, weiss, dass in der Formel nur
die Veränderungen der Landwerte berücksichtigt werden können.
Und darin liegt das Hauptproblem: Ist ein Käufer bereit, einen sehr hohen
Preis für ein Stück Land mit Panoramasicht, in einer
steuergünstigen Gemeinde nahe der Grossstadt Zürich zu bezahlen, so
wird er eine grosse Villa in bester Bauqualität und mit höchstem
Komfort darauf errichten. Dies würde er aber mit Sicherheit nicht tun,
wenn er mit Fluglärm rechnen müsste. Liegenschaften an residenziellen
Lagen erleiden daher durch den Fluglärm nicht nur eine Minderung beim
Landwert, sondern beim Wiederverkauf auch einen Verlust bei der Bausubstanz.
Der Begriff «wirtschaftliche Fehlinvestition» drängt sich auf.
Experten sprechen von «Verlust an
Nutzungspotenzial». Es ist
übrigens nicht das erste Gutachten, das versucht, Werteinflüsse
aufgrund des Südanfluges festzuhalten. Die Gesellschaft für
Siedlungsentwicklung und Umwelt präsentierte bereits vor einem Jahr ein
Gutachten. Bei der Schadenschätzung kamen die beauftragten Experten auf
Werte zwischen 10% und 30%. Auch ein bekanntes Immobilien- Informations-Zentrum
sprach vor einigen Monaten von Werteinbussen in gleicher
Grössenordnung. Natürlich
werden die Meinungen je nach Betroffenheit auseinander gehen. Es ist wie bei
einer Scheidung: Für die Partei, die das gemeinsame Haus übernehmen
möchte, wurde der Wert zu hoch geschätzt, für diejenige, welche
ausbezahlt werden möchte, ist er zu tief. Die Kantonale Steuerbehörde
wird die Wertverluste als zu hoch beurteilen, die direkt Betroffenen werden sie
als zu niedrig einstufen. Zweifellos ist es alles andere als lustig, am
Wochenende ab 6.00 Uhr mit Immissionen von gegen 70
dB (bei halb offenen Fenstern) geweckt zu werden und dies etwa
alle drei Minuten. Den Gutachtern sind mehrere Eigentümer bekannt, die
sich entschlossen haben, ihre Liegenschaft zu verkaufen. Um den Markt mit den
neuen Gegebenheiten beurteilen zu können, braucht es aber eine
grössere Anzahl von verkauften Objekten. |
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eidg. dipl. Immobilientreuhänder, HEV Zürich |
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