Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 07/2004 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Arbeiten und Wohnen im Sommer –
alles rund ums Kühlen

Neue Broschüre der Energiefachstellen und des Bundesamtes für Energie
 
     
  Die Kraft der Sonne wird genutzt, um Wasser zu erwärmen, Räume zu heizen und Strom zu gewinnen. Aber manchmal ist sie auch lästig, nämlich dann, wenn man im Sommer lieber in angenehm kühlen Büros und Wohnungen arbeiten und leben möchte.  
     
    Die Sonnenstrahlung ist die wichtigste, aber nicht die einzige Ursache für überhitzte Räume. Auch die Abwärme von Menschen, Haustieren, elektrischen Geräten wie Computer, Kochherd und Fernseher tragen zur Erwärmung eines Raumes bei. Was passiert, wenn es in einem Raum zu heiss wird? In jedem Raum sammelt sich Wärme. Diese Wärme entweicht mit der Zeit wieder durch die Aussenwände und durchs Lüften nach aussen. Manchmal reicht das aber nicht und Hitze staut sich. Dann wird es unangenehm. Warum? Der Körper kann zu wenig Wärme abgeben. Auf der Haut bildet sich ein Wasserfilm. Die Folge: Schwitzen, die Kleidung klebt am Körper, Durst. Was Sie gegen zu warme Räume tun können, erfahren Sie in einer neuen von der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen und Energie Schweiz herausgegebenen Broschüre, von der wir hier eine Zusammenfassung wiedergeben.  
     
  A) Erwärmung verhindern
1. Was kann ich tun, um die Sonnenwärme abzuhalten?
– Sonnenschutz einbauen!
– Sonnenschutz konsequent benutzen!
 
     
  2. Was kann ich tun, um die Wärmequellen im Innern der Räume zu verringern?
– Effiziente Lampen einsetzen
– Betrieb von elektrischen Geräten optimieren
 
     
     
  Wichtig:
Den Sonnenschutz geschlossen lassen – auch bei schöner Aussicht. Fenster, die nicht direkt besonnt werden (ostorientierte Fenster am Nachmittag oder generell nordorientierte Fenster), werden indirekt durch abgeleitetes Sonnenlicht bestrahlt. Hier gilt: Sonnenschutz nur so weit öffnen, dass kein künstliches Licht nötig wird. In Büro- und Gewerbegebäuden mit automatischem Sonnenschutz sollte der Betreiber darauf achten, dass der Sonnenschutz schon vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsschluss geschlossen ist. So gelangt möglichst wenig diffuse Strahlung ins Haus. Muss der Son-nenschutz von Hand bedient werden, ist er bei ost- und nordostorientierten Räumen am Abend zu schliessen. Sonst scheint die Sonne am Morgen schon vor Arbeitsbeginn herein. Bei Schönwetterperioden ist es wichtig, dass der Sonnenschutz im ganzen Gebäude konsequent geschlossen bleibt. Denn Überwärmung überträgt sich mit der Zeit von Raum zu Raum.
 
     
     
  B) Überflüssige Wärme abführen
Was kann ich tun, um Wärme loszuwerden?
– Nachts und vormittags lüften!
– Notfalls technische Hilfsmittel einsetzen
– Tisch- oder Deckenventilator
– Raumklima-Gerät
 
     
     
  Kann in der Nacht nicht gelüftet werden:
Am Morgen gleich bei Arbeitsbeginn – oder in Parterrewohnungen nach dem Aufstehen – alle Fenster aufsperren und sie offen halten, solange es draussen kühler ist als drinnen. An heissen Sommertagen bei Temperaturen um die 30 Grad Celsius ist der Zeitpunkt zum Fensterschliessen bereits vor der Mittagspause erreicht, auf der besonnten Ostseite sogar schon früher.
 
     
     
  C) Wenns nicht anders geht:
Kühlung Aktive Gebäudekühlung einsetzen,alte Klimaanlagen ersetzen
– Alte Klimaanlagen = Stromfresser
– aktive Gebäudekühlung als Bestandteil eines Energiekonzeptes
– Primärluftkühlung
– Thermoaktive Bauteilsysteme
 
     
     
  Raumklimageräte
Mobile Splitgeräte oder Einbau-Splitgeräte: Splitgeräte heissen so, weil sie in zwei technische Einheiten «gesplittet» sind: Die eine steht im Raum und nimmt die Wärme auf, die andere gibt sie im Freien wieder ab.
Frei stehende Ein- und Zweischlauch-Geräte: Diese Geräte sind in der Anschaffung etwas billiger als Splitgeräte, haben aber einen schlechteren Wirkungsgrad. Bis zu 40 Prozent der Leistung werden benötigt, um die eigene Betriebs-Abwärme wieder loszuwerden.
Kompaktgeräte: Sie vereinen Wärmeaufnahme und -abgabe kompakt in einem Gerät. Für die Technik bleibt wenig Platz, deshalb brauchen sie mehr Strom als Splitgeräte. Kompaktgeräte werden in Fenster und Mauern eingebaut und taugen deshalb nicht als provisorische Lösung.
 
     
     
  In den meisten Kantonen bestehen Vorschriften zur Bewilligung von Anlagen für die Gebäudekühlung. Der Bewilligungsumfang gehört ins Energiekonzept. Ob eine aktive Gebäudekühlung eingesetzt werden kann, ist in jedem Fall durch eine spezialisierte Firma zu klären. Grundsätzlich gilt aber: Die aktive Gebäudekühlung nur dann einsetzen, wenn keine der beschriebenen Massnahmen möglich ist oder wenn diese nicht genügen. Übrigens: Alle Tipps verhelfen auch in Gebäuden mit aktiver Kühlung zu einem besseren Raumklima.
Broschüre zu beziehen bei:
Bundespublikationen, CH-3003 Bern,
Tel. 031 325 50 50, Fax. 031 325 50 58,
verkauf.zivil@bbl.admin.ch (Bestellnummer 805.110.d);
im Internet unter
www.bundespublikationen.ch oder
www.energie.stzh.ch.
 
     
  Weitere Informationen:
Merkblätter
Für Mieterinnen und Mieter:
Komfortabler Wohnen – alles rund ums Heizen und Lüften
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer:
Sanieren nach Mass
– Warmwasserversorgung
 
     
  Interessante Websites
Die besten Elektrogeräte:
www.topten.ch, www.energieetikette.ch
Optimieren, sanieren und bauen:
www.bau-schlau.ch
Antworten auf Energiefragen:
www.energieantworten.ch
EnergieSchweiz, das partnerschaftliche Programm für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien:
www.energieschweiz.ch
Energiefachstellen der Kantone:
www.e-kantone.ch
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang