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Arbeiten und Wohnen im Sommer alles rund ums
Kühlen Neue Broschüre der
Energiefachstellen und des Bundesamtes für Energie |
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Die Kraft der
Sonne wird genutzt, um Wasser zu erwärmen, Räume zu heizen und Strom
zu gewinnen. Aber manchmal ist sie auch lästig, nämlich dann, wenn
man im Sommer lieber in angenehm kühlen Büros und Wohnungen arbeiten
und leben möchte. |
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Die Sonnenstrahlung ist die wichtigste, aber nicht die einzige
Ursache für überhitzte Räume. Auch die Abwärme von
Menschen, Haustieren, elektrischen Geräten wie Computer, Kochherd und
Fernseher tragen zur Erwärmung eines Raumes bei. Was passiert, wenn es in
einem Raum zu heiss wird? In jedem Raum sammelt sich Wärme. Diese
Wärme entweicht mit der Zeit wieder durch die Aussenwände und durchs
Lüften nach aussen. Manchmal reicht das aber nicht und Hitze staut sich.
Dann wird es unangenehm. Warum? Der Körper kann zu wenig Wärme
abgeben. Auf der Haut bildet sich ein Wasserfilm. Die Folge: Schwitzen, die
Kleidung klebt am Körper, Durst. Was Sie gegen zu warme Räume tun
können, erfahren Sie in einer neuen von der Konferenz Kantonaler
Energiefachstellen und Energie Schweiz herausgegebenen Broschüre, von der
wir hier eine Zusammenfassung wiedergeben. |
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A)
Erwärmung verhindern 1. Was
kann ich tun, um die Sonnenwärme abzuhalten? Sonnenschutz einbauen! Sonnenschutz konsequent benutzen! |
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2. Was kann ich
tun, um die Wärmequellen im Innern der Räume zu
verringern? Effiziente Lampen
einsetzen Betrieb von
elektrischen Geräten optimieren |
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Wichtig: Den
Sonnenschutz geschlossen lassen auch bei schöner Aussicht. Fenster,
die nicht direkt besonnt werden (ostorientierte Fenster am Nachmittag oder
generell nordorientierte Fenster), werden indirekt durch abgeleitetes
Sonnenlicht bestrahlt. Hier gilt: Sonnenschutz nur so weit öffnen, dass
kein künstliches Licht nötig wird. In Büro- und
Gewerbegebäuden mit automatischem Sonnenschutz sollte der Betreiber darauf
achten, dass der Sonnenschutz schon vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsschluss
geschlossen ist. So gelangt möglichst wenig diffuse Strahlung ins Haus.
Muss der Son-nenschutz von Hand bedient werden, ist er bei ost- und
nordostorientierten Räumen am Abend zu schliessen. Sonst scheint die Sonne
am Morgen schon vor Arbeitsbeginn herein. Bei Schönwetterperioden ist es
wichtig, dass der Sonnenschutz im ganzen Gebäude konsequent geschlossen
bleibt. Denn Überwärmung überträgt sich mit der Zeit von
Raum zu Raum. |
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B)
Überflüssige Wärme abführen Was kann ich tun, um Wärme
loszuwerden? Nachts und
vormittags lüften! Notfalls
technische Hilfsmittel einsetzen
Tisch- oder Deckenventilator
Raumklima-Gerät
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Kann in der
Nacht nicht gelüftet werden: Am
Morgen gleich bei Arbeitsbeginn oder in Parterrewohnungen nach dem
Aufstehen alle Fenster aufsperren und sie offen halten, solange es
draussen kühler ist als drinnen. An heissen Sommertagen bei Temperaturen
um die 30 Grad Celsius ist der Zeitpunkt zum Fensterschliessen bereits vor der
Mittagspause erreicht, auf der besonnten Ostseite sogar schon
früher. |
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C) Wenns nicht
anders geht: Kühlung Aktive
Gebäudekühlung einsetzen,alte Klimaanlagen ersetzen Alte Klimaanlagen = Stromfresser aktive Gebäudekühlung als Bestandteil
eines Energiekonzeptes
Primärluftkühlung
Thermoaktive Bauteilsysteme |
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Raumklimageräte Mobile Splitgeräte oder Einbau-Splitgeräte:
Splitgeräte heissen so, weil sie in zwei technische Einheiten
«gesplittet» sind: Die eine steht im Raum und nimmt die Wärme
auf, die andere gibt sie im Freien wieder ab. Frei stehende Ein- und Zweischlauch-Geräte: Diese
Geräte sind in der Anschaffung etwas billiger als Splitgeräte, haben
aber einen schlechteren Wirkungsgrad. Bis zu 40 Prozent der Leistung werden
benötigt, um die eigene Betriebs-Abwärme wieder
loszuwerden. Kompaktgeräte: Sie
vereinen Wärmeaufnahme und -abgabe kompakt in einem Gerät. Für
die Technik bleibt wenig Platz, deshalb brauchen sie mehr Strom als
Splitgeräte. Kompaktgeräte werden in Fenster und Mauern eingebaut und
taugen deshalb nicht als provisorische Lösung. |
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In den meisten
Kantonen bestehen Vorschriften zur Bewilligung von Anlagen für die
Gebäudekühlung. Der Bewilligungsumfang gehört ins
Energiekonzept. Ob eine aktive Gebäudekühlung eingesetzt werden kann,
ist in jedem Fall durch eine spezialisierte Firma zu klären.
Grundsätzlich gilt aber: Die aktive Gebäudekühlung nur dann
einsetzen, wenn keine der beschriebenen Massnahmen möglich ist oder wenn
diese nicht genügen. Übrigens: Alle Tipps verhelfen auch in
Gebäuden mit aktiver Kühlung zu einem besseren
Raumklima. Broschüre zu beziehen
bei: Bundespublikationen, CH-3003
Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax. 031 325
50 58, verkauf.zivil@bbl.admin.ch
(Bestellnummer 805.110.d); im Internet
unter www.bundespublikationen.ch oder www.energie.stzh.ch. |
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