Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 07/2004 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

     
  Zahlungsverzug des Mieters
* Harald Solenthaler
 
     
  Zahlt der Mieter den Mietzins nicht, ist die Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung nach Art. 257d OR ein adäquates Druckmittel, um den ausstehenden Mietzins einzufordern. Damit ein solches Vorgehen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind gewisse Punkte zu beachten. Die nachfolgende Checkliste und der Musterbrief sollen als Vorlage dienen.  
     
  Mit der Zahlungsaufforderung nach Art. 257d OR dürfen nur fällige Mietzinse (auch Nebenkosten) gemahnt werden. Achtung: Mit einer solchen Zahlungsaufforderung kein Mietzinsdepot mahnen!  
  Aus rechtlichen Gründen muss das Schreiben an beide Ehegatten separat adressiert und in separaten Couverts zugestellt werden.  
  Bei Mietergemeinschaften genügt ein Schreiben an alle Mieter, wobei die Adresse alle Mieter, die im Vertrag bezeichnet sind, beinhalten muss.  
  Die 30-tägige Zahlungsfrist beginnt mit dem der Zustellung folgenden Tag.  
  Kann das Schreiben dem Mieter nicht zugestellt werden, gilt der letzte Tag der postalischen Abholfrist als Empfangsdatum, und die Frist von 30 Tagen beginnt am darauf folgenden Tag. Faustregel: Wenn der Mieter 40 Tage nach Aufgabe des Schreibens den ausstehenden Betrag nicht bezahlt hat, ist in der Regel die Frist gewahrt und das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden. (Für die Kündigung amtliches Formular verwenden!)  
  Endet die Zahlungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der darauf folgende Werktag der letzte Tag der Frist.  
  Nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist kündigen!  
     
  Musterbrief  
     
  Viktor Vermieter
Mustergasse
8000 Zürich


Einschreiben

Herr
Max Mieter
Pachtstrasse
8400 Winterthur

Zürich, . . . . . . . .


Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung (Art. 257d OR)


Sehr geehrter Herr Mieter

Leider ist Ihre Mietzinszahlung vom ……. im Umfang von Fr. …….– immer noch ausstehend. Ich bitte Sie, mir diesen Betrag umgehend zu überweisen.

Sollte der ausstehende Betrag innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens nicht bei mir eingegangen sein, werde ich das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats ausserordentlich kündigen. Diese Androhung stützt sich auf Art. 257d OR.

Freundliche Grüsse


Viktor Vermieter
 
     
     
  * lic. iur., Rechtsanwalt, HEV Zürich  
     
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang