Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 08/2004 Inhaltsverzeichnis
Vom Bauen

     
  Vorausschauend bauen und renovieren
* Felix Bohn
 
     
  Wer sein Haus hindernisfrei plant oder anpasst, schafft Mehrwert, erhöhte Lebensqualität und grössere Unfallsicherheit. Dass dies mit geringerem finanziellem Aufwand als gemeinhin angenommen möglich ist, belegt erstmals ein kürzlich erschienener Forschungsbericht der ETH im Rahmen des Nationalfondsprojektes NFP 45. Wer wissen möchte, wie eine solche Planung aussehen kann, informiert sich an der Sonderschau «Wohnungsanpassungen» im Rahmen der Messe «Bauen + Modernisieren» in Zürich.  
     
    «Bereits heute umfasst jeder vierte Haushalt in der Schweiz zumindest eine Person im Rentenalter. Die Rentner/innen werden in Zukunft eine der wichtigsten Nachfragegruppen auf dem Wohnungsmarkt bilden.»¹ Ob Sie sich selbst zu dieser Altersgruppe zählen und möglichst lange und unabhängig in Ihrem Haus wohnen möchten, ob Sie einen Neubau für eine möglichst breite Mieter- oder Käuferschicht planen oder Ihr Haus an die neusten Anforderungen anpassen wollen; es lohnt sich in jedem Fall, den Prinzipien einer hindernisfreien Bauweise Beachtung zu schenken. Dadurch haben Sie die Gewähr, dass Sie selbst oder Ihre älter werdenden Mieterinnen und Mieter möglichst lange und selbstständig in Ihrem Haus wohnen bleiben können. Aber auch junge Familien werden hindernisfrei gebaute Wohnhäuser² anderen Immobilien vorziehen.  
  Denn hier können sie problemlos mit dem Kinderwagen bis zur Wohnung fahren und die schweren Wochenendeinkäufe gleich mitnehmen. So weit ist die Sache also klar. So weit ist die Sache also klar. Aber nicht immer ist alles Wünschenswerte auch realisierbar. Welche Kosten entstehen durch eine hindernisfreie Planung oder Anpassung eines Hauses?  
    Die Anfang Juli publizierte ETH/NFPStudie «Behindertengerechtes Bauen – Vollzugsprobleme im Planungsprozess»³ schafft hier Klarheit und überrascht mit dem Nachweis, dass sich die Mehrkosten in der Regel in einem engen Rahmen halten, insbesondere, wenn der hindernisfreien Bauweise bei einem Neubau von Anfang an Beachtung geschenkt wird. Bei Wohnbauten mit einem kleineren Gebäudewert von 2 bis 5 Millionen Franken beträgt der Anteil für die Massnahmen des hindernisfreien Bauens gemäss der Studie unter 3,5%. Der entsprechende Kostenanteil sinkt noch weiter bei grösserem Bauvolumen. Bei einem Gebäudewert von über 15 Millionen beträgt dieser Wert gerade noch 1,5%! Ein wesentlicher Anteil des Mehraufwandes entfällt auf den behindertengerechten Lift. Gleichzeitig bedeutet ein Lift aber eine allgemeine Komforterhöhung, welche allen Bewohnern zugute kommt und für die viele auch bereit sind, einen etwas höheren Mietzins zu bezahlen. Etwas teurer schlagen Anpassungen bei bestehenden Bauten zu Buche. Aber auch hier kann man mit vernünftigem Aufwand immer mindestens einen Teil der möglichen Verbesserungen umsetzen.  
 
 
  Bedenkt man den so geschaffenen Mehrwert sowie den Komfortgewinn und Nutzen für alle, kann sich eine nachträgliche Anpassung auch rechnen, wenn sie nicht sowieso vom neuen Behindertengleichstellungsgesetz oder dem kantonalen Baugesetz gefordert wird.
Möchten Sie sich darüber informieren, wie ein Neubau hindernisfrei geplant, ein bestehendes Gebäude hindernisfrei zugänglich gemacht oder eine einzelne Wohnung an die Bedürfnisse einer älteren oder behinderten Person angepasst werden kann? An der Messe «Bauen+Modernisieren» vom 2. bis 6. September haben Sie die Gelegenheit, an der Sonderschau «Wohnungsanpassungen bei behinderten und älteren Menschen» in der Halle 5 am Stand G02 Ihre Fragen mit erfahrenen Fachleuten unverbindlich zu diskutieren.
 
     
  ¹ François Höpflinger und Astrid Stuckelberger, Alter – Hauptergebnisse und Folgerungen aus dem Nationalen Forschungsprogramm NFP 32, Bern 1999
² Planungshinweise geben die Broschüre «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar» und der Ratgeber» Wohnungsanpassungen bei behinderten und älteren Menschen», zu beziehen bei der Schweiz. Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
³ Eine Zusammenfassung ist zu beziehen bei der Schweiz. Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Kernstrasse 57, 8004 Zürich, 01 299 97 97, oder als pdf-Dokument über http://www.hindernisfrei-bauen.ch/Kosten/infuehrung.html
 
     
  * dipl. Architekt ETH & dipl. Ergotherapeut,
  Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
 
     
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