Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 09/2004 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Verantwortung und Pflichten des Eigentümers
von elektrischen Installationen
* C. Lauber
 
     
  Elektrische Installationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) am 1. Januar 2002 ist neu der Eigentümer verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen.  
     
  Ohne Elektrizität zu leben, ist für uns heute undenkbar. Der alltägliche Umgang damit lässt vielfach vergessen, welche Gefahren für Mensch, Tier und Objekt er in sich bergen kann. Defekte Haushaltsgeräte, fehlerhafte Installationen und nicht mehr funktionierende oder gar fehlende Schutzeinrichtungen (Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter) stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Zu gross ist das Risiko, dass jemand spannnungsführende Teile berührt und dadurch verletzt wird (auch mit Todesfolge) oder ein Brand ausbricht. Diese Ursachen liegen hauptsächlich in der Abnützung und Überalterung oder werden hervorgerufen durch fehlerhafte Laieninstallationen. Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wird dem Sicherheitsaspekt noch mehr Rechnung getragen.  
     
   Wer kontrolliert?
Früher hatten die Netzbetreiberin und das Starkstrominspektorat die Aufgabe, elektrische Installationen zu kontrollieren. Heute obliegt ihnen in erster Linie die Durchsetzung der Kontrollen durch den Eigentümer und sie kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen (Stichprobenkontrolle) selber.
Somit ist der Hauseigentümer und Inhaber von Installationen verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen. Die Eigentümer und Inhaber werden vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (Netzbetreiberin) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet sind. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer dann eine Fachperson, die im Besitz einer gültigen Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen.
   
 
  Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installation beteiligt war, darf keine Abnahmekontrollen, periodischen Kontrollen oder Stichprobenkontrollen durchführen.  
     
     
  Wann wird kontrolliert?
Alle 20 Jahre: Wohnungsbauten (EFH, MFH)
Alle 10 Jahre: Bürogebäude, Verkaufsladen, Kirche, gewerbliche Werkstatt, Landwirtschaft
Alle 5 Jahre: Industrie, Grossgewerbe, Hotel, Restaurant, Theater, Kino, Spital, Autowerkstatt, Tankstelle, Schulhaus, Warenhaus
(Auszug aus der NIV)
 
     
     
  Achtung: Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
Ihr Installateur weiss, in welche Kategorie Ihre Installation fällt.
 
     
  Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis
Vor der Inbetriebnahme von elektrischen Installationen hat Ihr Installateur eine baubegleitende Erstprüfung durchzuführen. Nach der Fertigstellung muss durch den Installateur eine Schlusskontrolle durchgeführt werden, die durch ein Mess- und Prüfprotokoll dokumentiert wird. Die Ergebnisse werden im Sicherheitsnachweis festgehalten.
 
     
  Was passiert mit dem Sicherheitsnachweis?
Bei Installationen, welche periodisch alle 20 Jahre (z.B. Wohnhaus) wieder kontrolliert werden müssen, übergibt der Installateur den Sicherheitsnachweis dem Eigentümer, welcher ihn der Netzbetreiberin weiterleitet. Im Auftrag des Eigentümers kann der Installateur dies direkt erledigen.
Neuinstallationen, Reparaturen und Erweiterungen in Objekten, welche in kurzen Abständen kontrolliert werden müssen (jährlich, alle fünf oder zehn Jahre), schreibt die Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) vor, dass die Arbeit Ihres Installateurs durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden muss. Sie als Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, diese unabhängige Abnahmekontrolle zu veranlassen und Ihrem Energielieferanten das Ergebnis der Kontrolle mitzuteilen. Die Kopie des Sicherheitsnachweises hat der Eigentümer zu den übrigen Unterlagen über die Erstellung dieses Gebäudes abzulegen.
 
     
     
  Der Sicherheitsnachweis ist eine Garantieerklärung des Installateurs. Diesen Nachweis brauchen Sie spätestens bei der nächsten periodischen Kontrolle.  
     
     
  Es sei speziell zu erwähnen, dass bei älteren Installationen in Wohnungen und Gebäuden eine Kontrolle ausserhalb der gesetzlichen Kontrollfristen angebracht ist. Lassen Sie Ihre Installationen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur ausführen. Der allfällige Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Gefahren.
Kontaktieren Sie Ihren Installateur, er gibt Ihnen gerne Auskunft.
Quellen: Bundesamt für Energie (BFE), Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
 
     
  * Betriebsleiter J. Kowner AG, Zürich  
     
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