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Verbandsbeschwerderecht
HEV Schweiz |
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Am 22. Oktober
2004 führte der HEV Schweiz aus aktuellem Anlass eine Veranstaltung zum
Verbandsbeschwerderecht durch, die auf grosses Interesse gestossen
ist. |
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Professor Lendi, em. Prof. der ETH Zürich,
führte aus, dass auf dem schweizerischen Baurecht zahlreiche
Unzulänglichkeiten lasten. Die 26 kantonalen Baugesetze, die
überlagernde Bundesgesetzgebung, die Beeinflussung der kantonalen
Baurechte durch den Bund unter Titel Umweltrecht sowie das
Verbandsbeschwerderecht erschweren die Verwirklichung von Bauvorhaben. So sieht
sich der Bauherr einer wenig investitionsfreundlichen Stimmung
gegenüber. Auch alt Nationalrat
Peter Baumberger betont, dass von der heutigen Lösung des
Verbandsbeschwerderechts gerade auch Eigentümer und Mieter betroffen sind,
weil die dadurch entstehenden oft langjährigen Verzögerungen von
Projekten Kosten auslösen, welche in der Regel auf den Letztverbraucher
überwälzt werden. Gefordert sind dabei insbesondere die Gerichte,
welche nicht ausser Acht lassen dürfen, was die demokratisch legitimierte
Behörde oder gar der Souverän als öffentliche Interessen
definiert hat. Am anschliessenden Podium
kreuzten die Befürworter und Gegner die Lanzen zum heiss umstrittenen
Thema. Frau Nationalrätin Teuscher, Präsidentin VCS, und Raimund
Rodewald, Geschäftsführer der Stiftung für Landschaftsschutz,
verteidigten das Instrument der Verbandsbeschwerde, während sich
insbesondere Markus Henauer, Ressortleiter Planung/Expansion des
Migros-Genossenschaftsbundes, auch als direkt Betroffener kritisch
äusserte. Nationalrat Ruedi
Steiner, Präsident HEV Schweiz, erläuterte, dass der
Hauseigentümerverband das Verbandsbeschwerderecht nicht abschaffen wolle,
dass es aber künftig in enger gestecktem Rahmen zu handhaben sei.
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Umweltschutz
verdient Fürsprecher, aber das Verbandsbeschwerderecht darf nicht
missbraucht werden, um einseitig ideologische Interessen durchzusetzen oder um
den beschwerdeberechtigten Verbänden zu finanziellen Mitteln zu
verhelfen. |
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