Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 11/2004 Inhaltsverzeichnis
Erdbeben

     
  Sobald die Medien wieder einmal über ein grösseres Erdbeben irgendwo auf unserem Planeten berichten, erhalten wir Anrufe verunsicherter Mitglieder, welche sich um das Erdbebenrisiko und dessen Versicherungsschutz Sorgen machen. Unnötigerweise, wie die Information aus der Homepage der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (www.gvz.ch) zeigt.  
     
  Automatisch gegen Erdbebenschäden versichert  
     
  Bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich sind alle Gebäude automatisch gegen Erdbebenschäden versichert.  
     
  Diese aussergewöhnliche, gesetzlich verankerte Leistung bietet die GVZ seit 70 Jahren.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Der Kanton Zürich gehört zu den Regionen der Schweiz, die am wenigsten durch Erdbeben gefährdet sind. Dennoch bildet das schwerste je registrierte Erdbeben in der Schweiz (Basel 1356) die Grundlage für die Bestimmung des zu erwartenden Schadenausmasses. Bei einem solchen Beben müssten heute im Kanton Zürich Gebäudeschäden von einer Milliarde Franken vergütet werden.
Die GVZ bietet ihren Versicherten deshalb über eine Rückversicherung eine Erdbebendeckung von einer Milliarde Franken. Bei einem zweiten Beben im gleichen Kalenderjahr steht diese Summe nochmals zur Verfügung. Gemäss Aussagen der Rückversicherer ist keine Region, weder in der Schweiz noch anderswo auf der Welt, nur annähernd so gut gegen die real vorhandene Erdbebengefährdung versichert.
Die Versicherten tragen ihrerseits einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber 50 000 Franken. Übersteigen Gebäudeschäden diesen Selbstbehalt, hat ein Beben in der Regel den Stärkegrad VII der seismischen Intensitätsskala erreicht und die Erdbebendeckung kommt zum Tragen.
Für die Erdbebenversicherung erhebt die GVZ zurzeit keine Prämie, die Rückversicherungsprämie wird aus den Erträgen des Erdbebenfonds finanziert. Die obligatorische, flächendeckende Erdbebenversicherung der GVZ bietet eine hohe Sicherheit zu einem tiefen Preis und ist eine ausgezeichnete und vorbildliche Lösung.
Es besteht daher kein Anlass, für Gebäude im Kanton Zürich eine zusätzliche Erdbebenversicherung abzuschliessen.
 
     
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang