|
|
|
|
|
|
Sobald die Medien
wieder einmal über ein grösseres Erdbeben irgendwo auf unserem
Planeten berichten, erhalten wir Anrufe verunsicherter Mitglieder, welche sich
um das Erdbebenrisiko und dessen Versicherungsschutz Sorgen machen.
Unnötigerweise, wie die Information aus der Homepage der
Gebäudeversicherung Kanton Zürich (www.gvz.ch) zeigt. |
|
|
|
|
|
Automatisch gegen Erdbebenschäden versichert |
|
|
|
|
|
Bei der
Gebäudeversicherung Kanton Zürich sind alle Gebäude automatisch
gegen Erdbebenschäden versichert. |
|
|
|
|
|
Diese
aussergewöhnliche, gesetzlich verankerte Leistung bietet die GVZ seit 70
Jahren. Dabei ist Folgendes zu
beachten: Der Kanton Zürich
gehört zu den Regionen der Schweiz, die am wenigsten durch Erdbeben
gefährdet sind. Dennoch bildet das schwerste je registrierte Erdbeben in
der Schweiz (Basel 1356) die Grundlage für die Bestimmung des zu
erwartenden Schadenausmasses. Bei einem solchen Beben müssten heute im
Kanton Zürich Gebäudeschäden von einer Milliarde Franken
vergütet werden. Die GVZ bietet
ihren Versicherten deshalb über eine Rückversicherung eine
Erdbebendeckung von einer Milliarde Franken. Bei einem zweiten Beben im
gleichen Kalenderjahr steht diese Summe nochmals zur Verfügung.
Gemäss Aussagen der Rückversicherer ist keine Region, weder in der
Schweiz noch anderswo auf der Welt, nur annähernd so gut gegen die real
vorhandene Erdbebengefährdung versichert. Die Versicherten tragen ihrerseits einen Selbstbehalt von 10 Prozent
der Versicherungssumme, mindestens aber 50 000 Franken. Übersteigen
Gebäudeschäden diesen Selbstbehalt, hat ein Beben in der Regel den
Stärkegrad VII der seismischen Intensitätsskala erreicht und die
Erdbebendeckung kommt zum Tragen. Für die Erdbebenversicherung erhebt die GVZ zurzeit keine
Prämie, die Rückversicherungsprämie wird aus den Erträgen
des Erdbebenfonds finanziert. Die obligatorische, flächendeckende
Erdbebenversicherung der GVZ bietet eine hohe Sicherheit zu einem tiefen Preis
und ist eine ausgezeichnete und vorbildliche Lösung. Es besteht daher kein Anlass, für Gebäude im
Kanton Zürich eine zusätzliche Erdbebenversicherung
abzuschliessen. |
|
|
|
|
|