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| * | Falls die Mietzinsanpassung noch auf dem vom BfS falsch berechneten Lebenskostenindexes erfolgte. | |
| ** | Falls die Mietzinsanpassung bereits auf dem vom BfS berichtigten Lebenskostenindex beruhte. | |
| *** | Falls die Hypozinssenkung von 4 auf 3,75% noch nicht auf den 1.4.2003 berücksichtigt wurde. | |
| **** | Falls die Hypothekarzinssenkung von 4 auf 3.75% bereits auf den 1.4.2003 berücksichtigt wurde. | |
| Bemerkungen zur Tabelle
«Mietzinsgestaltung» Diese Berechnung ist nur korrekt für Mietzinsanpassungen, welche bis etwa Ende des laufenden Monats verschickt werden und nur sofern sich die Berechnungsgrundlagen zwischen dem Berechungsdatum und dem Versand der Mietzinsanpassung nicht verändert haben. Ausgangspunkt für jede Berechnung einer Mietzinsänderung ist der Zeitpunkt, in dem die letzte Anpassung verschickt wurde. Bei den Ansätzen für Hypothekarzins und Teuerung handelt es sich um gesetzlich bestimmte Grössen. Bei den Kostensteigerungen wird mit dem Erfahrungswert von 1%/Jahr gerechnet. Werden besonders viele Nebenkosten separat abgerechnet, reduziert sich der Erfahrungswert. Im Streitfall sind die tatsächlichen Kostensteigerungen zu belegen. |
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| Zur Beachtung: | |||||||||||||||||||||||
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