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HEV 11/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Baustelle ohne Bauleitung

In mehr oder weniger regelmässigen Abständen überrascht uns die Baudirektion des Kantons Zürich mit Neuigkeiten, von denen man nicht recht weiss, ob es sich um Realität oder einen vorgezogenen Aprilscherz handelt.
Gemäss «Tages-Anzeiger» von Mitte Oktober wollten die Lufthygiene-Fachleute der Baudirektion des Kantons Zürich dem Regierungsrat beantragen, neu Holzfeuerungen und Cheminées nur noch zu bewilligen, wenn sie mit einer Glasscheibe verschlossen sind und eine amtliche Zertifizierung bescheinigt, dass sie die Emissionswerte einhalten. Offene Cheminées und andere Hausfeuerstellen (auch grosse Kachelöfen) wären demnach nicht mehr erlaubt gewesen!
Gemäss «Tagi» von tags darauf war die kantonale Baudirektorin Regierungsrätin Fierz entsetzt, als sie davon las. Sie sei nicht darüber informiert gewesen, dass die Lufthygiene-Spezialisten ihrer Direktion ein solches Verbot anstrebten. Ein Verbot von offenen Öfen komme für sie überhaupt nicht in Frage, damit würden nur die Leute verärgert. Umweltschutz müsse nachvollziehbar, politisch tragfähig und verhältnismässig sein. Der Anteil der Holzfeuerungen am Feinstaub sei zudem nur gering. Die Nachfrage eines Juristen des HEV Schweiz beim zuständigen Sektionschef des Buwal ergab, dass das Bundesamt definitiv nicht über private Öfen und Cheminées streiten wolle, auch auf Gesetzesebene seien derartige Verbote oder Beschränkungen nicht geplant.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die für Hauseigentümer unzumutbaren Bestrebungen der Lufthygiene- Spezialisten der kantonalen Baudirektion von der zuständigen Regierungsrätin knapp rechtzeitig haben gestoppt werden können und dass sich auch das Buwal von solchen Plänen deutlich distanziert.
Für einmal erscheint der Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Fehlleistung nicht gar so schlecht. Immerhin eine Gelegenheit, um den freien Kapazitäten der Ämter im Rahmen der anstehenden Budgetdebatte im Kantonsrat angemessen Rechnung zu tragen. Ein Nachgeschmack bleibt aber trotzdem. Irgendwie erinnert diese Episode an die Situation auf einer Baustelle ohne oder ohne kompetente Bauleitung. Die Bemerkung sei daher erlaubt: Die kantonale Baudirektion verbrennt kein Geld, schon gar nicht im offenen Kamin. Sie wirft es zum Fenster hinaus. Das verursacht wenigstens keinen Feinstaub!
     
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