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HEV 12/2004 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Streuung des Wohneigentums –
Stockwerkeigentum machts möglich
  Dass die Streuung von Wohneigentum in der Schweiz darbt, hat unter anderem auch damit zu tun, dass der Boden bei uns ein knappes Gut ist. Wollten wir Wohnsiedlungen wie Teppiche über unser Land legen, sähen wir von Letzterem kaum mehr als die unbebaubaren Berge. Aber es müssten gar nicht immer Einfamilienhäuser sein. Urbanität liegt im Trend, neue Stadtteile boomen. Gebaut werden dort grosszügige, unkonventionelle Wohnungen mit flexiblen Grundrissen und hoher Bauqualität.
Stockwerkeigentum, im Ausland weitestgehend eine Selbstverständlichkeit, verbreitet sich zwar auch bei uns, noch schrecken aber viele Leute vor ihm zurück. Im Vergleich zur Freiheit im Einfamilienhaus befürchtet man, in der Eigentumswohnung nicht wirklich sein eigener Herr und Meister zu sein.
Vielleicht sollte man aufhören, mit dem Einfamilienhaus zu vergleichen. Ganz abgesehen davon, kann man auch dort mit Nachbarn Pech haben und sind auch dort der Realisierung der eigenen Wunschvorstellung Grenzen gesetzt. Viel mehr sollte man die Vorteile gegenüber der Mietwohnung hervorheben: der zumeist bessere Ausbaustandard, die grössere Gestaltungsfreiheit innerhalb der Wohnung, die Unkündbarkeit, die Teilhabe am Wertzuwachs und, und, und. Richtig angepackt, muss Eigentum auch nicht teurer als Miete sein. Allerdings gilt es beim Stockwerkeigentum auf einige Grundvoraussetzungen zu achten. Die Wertquoten sollten korrekt berechnet worden sein. Die Rechte insbesondere an den gemeinsamen Gebäudeteilen und am Garten sollten klar geregelt sein und der konkreten Sachlage gerecht werden. Und vor allem sollte das Reglement auf die betroffene Stockwerkeigentümergemeinschaft zugeschnitten sein. Stimmen diese Voraussetzungen nicht, sind Reibereien unter den Eigentümern vorprogrammiert und im Nachhinein äusserst schwer zu korrigieren. Vorsicht ist sodann bei Neubauten geboten, wenn die Verwaltung in Händen einer Tochterfirma des Erstellers liegt.
In der Stadt setzen sich Eigentumswohnungen langsam durch. Aber auch auf dem Lande liegt die Zukunft des Wohneigentums im Stockwerkeigentum. Nur durch es können die Zersiedelung unserer kostbaren Landschaft und die sich daraus ergebenden Verkehrs- und Umweltprobleme in vertretbaren Grenzen gehalten werden.

Albert Leiser
 
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