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HEV 12/2004 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

Hans Egloff Hans Egloff
Präsident
HEV Kanton Zürich

Seltsames Demokratieverständnis

Vor rund einem Jahr konnte der HEV Kanton Zürich einen tollen Erfolg feiern. Gegen die Empfehlung des Zürcher Regierungsrates und eine Übermacht von Stadtund Gemeinderäten hat der Souverän unsere Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer in der Abstimmung gutgeheissen. Nach langem Ringen um die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes fällt die Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 weg.
Tatsache ist jedenfalls, dass den Gemeinden – kurzfristig – Steuersubstrat verloren geht und daher – obwohl viele gejammert haben – einige wenige Gemeinden Korrekturen beim Steuerfuss vornehmen wollen. Inwieweit diese Anpassungen berechtigt sind, muss in den Gemeindeversammlungen geprüft und beschlossen werden.
Sehr seltsam mutet nun an, dass der leitende Ausschuss des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich am 22. Oktober 2004 beschlossen hat, dem Regierungsrat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden zu beantragen, welche die Einführung einer Gebühr für Registernachführungsarbeiten bei Handänderungen von Grundstücken (Handänderungsgebühr) ermöglicht. Demgemäss soll etwa für Nachführungsarbeiten im Steuerregister pro Handänderung eine Gebühr von 250 Franken erhoben werden können!
Abgesehen davon, dass die Idee so kurz nach der Volksabstimmung an sich schon von einem sehr eigenwilligen Demokratieverständnis zeugt, ist festzuhalten, dass den Gemeinden auch nach Abschaffung der Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuern in Millionenhöhe zufliessen. Da sollen zu Lasten der Hauseigentümer tatsächlich rund viereinhalb Millionen Franken an neuen Gebührenerträgen generiert werden, und dies für Leistungen, die auch bei Umzügen bzw. Wohnortswechseln von Mietern anfallen? Zusammen mit den Kantonsräten Robert Marty (Vorsitzender der Parlamentariergruppe Wohn- & Grundeigentum) und Kurt Schreiber habe ich daher im Kantonsrat eine Anfrage eingereicht, um die Frage der genügenden gesetzlichen Grundlage und den Aufwand der Verwaltung im Zusammenhang mit Handänderungen genauer zu ergründen. Wir sind alle sehr gespannt!
Zuletzt, geschätzte Wohn- und Grundeigentümer, sind Sie gebeten, für die kommenden Tage Ihre Sorge um die hohe Gebühren- und Abgabenlast beiseite zu schieben; darum wird sich sowieso Ihr Verband kümmern. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, alles Gute im neuen Jahr und wie immer – geniessen Sie Ihr Heim.
     
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