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Seltsames
Demokratieverständnis Vor rund
einem Jahr konnte der HEV Kanton Zürich einen tollen Erfolg feiern. Gegen
die Empfehlung des Zürcher Regierungsrates und eine Übermacht von
Stadtund Gemeinderäten hat der Souverän unsere Volksinitiative zur
Abschaffung der Handänderungssteuer in der Abstimmung gutgeheissen. Nach
langem Ringen um die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderung des
Steuergesetzes fällt die Handänderungssteuer per 1. Januar 2005
weg. Tatsache ist jedenfalls, dass den
Gemeinden kurzfristig Steuersubstrat verloren geht und daher
obwohl viele gejammert haben einige wenige Gemeinden Korrekturen
beim Steuerfuss vornehmen wollen. Inwieweit diese Anpassungen berechtigt sind,
muss in den Gemeindeversammlungen geprüft und beschlossen
werden. Sehr seltsam mutet nun an, dass
der leitende Ausschuss des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons
Zürich am 22. Oktober 2004 beschlossen hat, dem Regierungsrat eine
Änderung der Verordnung über die Gebühren der
Gemeindebehörden zu beantragen, welche die Einführung einer
Gebühr für Registernachführungsarbeiten bei Handänderungen
von Grundstücken (Handänderungsgebühr) ermöglicht.
Demgemäss soll etwa für Nachführungsarbeiten im Steuerregister
pro Handänderung eine Gebühr von 250 Franken erhoben werden
können! Abgesehen davon, dass die
Idee so kurz nach der Volksabstimmung an sich schon von einem sehr
eigenwilligen Demokratieverständnis zeugt, ist festzuhalten, dass den
Gemeinden auch nach Abschaffung der Handänderungssteuer
Grundstückgewinnsteuern in Millionenhöhe zufliessen. Da sollen zu
Lasten der Hauseigentümer tatsächlich rund viereinhalb Millionen
Franken an neuen Gebührenerträgen generiert werden, und dies für
Leistungen, die auch bei Umzügen bzw. Wohnortswechseln von Mietern
anfallen? Zusammen mit den Kantonsräten Robert Marty (Vorsitzender der
Parlamentariergruppe Wohn- & Grundeigentum) und Kurt Schreiber habe ich
daher im Kantonsrat eine Anfrage eingereicht, um die Frage der genügenden
gesetzlichen Grundlage und den Aufwand der Verwaltung im Zusammenhang mit
Handänderungen genauer zu ergründen. Wir sind alle sehr
gespannt! Zuletzt, geschätzte Wohn-
und Grundeigentümer, sind Sie gebeten, für die kommenden Tage Ihre
Sorge um die hohe Gebühren- und Abgabenlast beiseite zu schieben; darum
wird sich sowieso Ihr Verband kümmern. Ich wünsche Ihnen eine
besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, alles Gute im neuen Jahr und
wie immer geniessen Sie Ihr Heim. |
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