Hauseigentümerverband Zürich
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 1/2005 Inhaltsverzeichnis
Regierungsrats-Ersatzwahl

     
  Mehr Wohneigentum statt staatlichen Interventionismus
Nationalrat Toni Bortoluzzi
 
     
  Die Schweiz gilt als freiheitliches Land. Die Grundsätze der freien Marktwirtschaft und der Eigentumsfreiheit haben uns grossen Wohlstand gebracht. Doch mittlerweile greift der Staat immer mehr in die Freiheit seiner Bürger ein.  
     
  Seit Beginn der 90er-Jahre ist es in der Schweiz so zu einem markanten Anstieg von Staats- und Steuerquote gekommen. Noch Ende der 80er-Jahre war die Schweiz international gesehen ein Musterschüler, heute sind wir bloss noch Durchschnitt. Dem einzelnen Bürger bleiben immer weniger Freiheiten, über sein Einkommen zu verfügen. Immer mehr Zwangsabgaben sind der öffentlichen Hand abzuliefern. Die Eigentumsgarantie wir auf diese Weise zunehmend ausgehöhlt!
Dies zeitigt auch spürbare Auswirkungen auf das Wohneigentum. So hat die Schweiz mit einer Wohneigentumsquote von 34,6% eine der tiefsten Wohneigentumsquoten Europas. In der Schweiz liegt der Kanton Zürich mit einer Quote von 24,8% (im Jahre 2000) weit unter dem Landesdurchschnitt. Zwar erhöhte sich der Anteil der Wohneigentümer zwischen 1990 und 2000 im Kanton Zürich mit 3,9% überdurchschnittlich stark, doch noch immer befindet sich unser Kanton in Bezug auf das Wohneigentum auf Rang 24 im Kantonsvergleich (nur BS und GE liegen hinter uns). Was ist zu tun?
Gerade in unserem Kanton wird oftmals argumentiert, dass aufgrund des geringen Wohneigentums und der in der Stadt Zürich vorherrschenden Wohnungsknappheit der Staat mit Wohnbauförderungsprogrammen und subventionierten Wohnungen Gegensteuer geben sollte. Doch kann dies zu einer Lösung führen? Das Gegenteil ist der Fall: Jeder staatliche Eingriff führt zu Marktverzerrungen und Ineffizienz. Als Steuerzahler und Unternehmer frage ich mich, ob es Aufgabe des Staates ist, Wohnbau zu fördern und eigene Wohnungen zur Vermietung anzubieten. Sollte sich der Staat nicht vielmehr auf die wichtigen Kernaufgaben konzentrieren und diejenigen Tätigkeiten, welche der freie Markt besser erfüllen kann, auch den Privaten überlassen?
Um wirklich etwas für Mieter zu tun, muss nicht ein staatliches Angebot geschaffen werden, sondern die Rahmenbedingungen sind so zu verbessern, dass es für Private attraktiv wird, in den Wohnungsbau zu investieren. Restriktive Einzonungen führen zu einer Verknappung des Landangebots und treiben die Preise in die Höhe. Bei der Erstellung von Immobilien verteuern unzählige Bauvorschriften die Immobilien überdurchschnittlich. Komplizierte Baubewilligungsverfahren verzögern die Ausführung von Projekten und führen dadurch zu einer weiteren Verteuerung. Zudem erschweren sie die Reaktion der Wohnungsanbieter auf Veränderungen am Wohnungsmarkt. Schliesslich werden potenzielle Hauseigentümer mit Notariatsund Grundbuchgebühren sowie Grundstückgewinnsteuern belastet. Durch eine grosszügigere Bereitstellung von Bauland, weniger restriktiven Bauvorschriften, besser koordinierte und dadurch kürzere Baubewilligungsverfahren sowie eine Senkung der Steuern, Gebühren und Abgaben können die Immobilienpreise erheblich gesenkt werden.
Der Staat greift massiv in die Mietzinsgestaltung ein, unter anderem dadurch, dass er die Mietpreise an den Hypothekarzinssatz koppelt, und behindert dadurch den freien Wohnungsmarkt. Weitere Marktverzerrungen ergeben sich durch das unflexible Mietrecht, welches die Vertragsfreiheit enorm einschränkt und individuelle Regelungen zwischen Mieter und Vermieter praktisch verunmöglicht. All diese Regulierungen schränken den Hauseigentümer in seinem Handlungsspielraum erheblich ein und beschneiden so sein Eigentum.
Noch mehr staatliche Interventionen und Regelungen wären völlig verfehlt. Vielmehr gilt es, das Eigentum durch Liberalisierung zu stärken! Es sind Massnahmen zu treffen und Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es auch finanzschwächeren Familien erlauben, Wohneigentum zu erwerben – auch wenn dieses vielleicht anfänglich nicht den Wunschvorstellungen bezüglich Lage und Qualität entspricht. Bei einer Verbesserung der finanziellen Situation der Familie sollte einem Umzug in ein den veränderten Verhältnissen entsprechendes Haus keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Erfahrungsgemäss tritt nämlich oft der Fall ein, dass eine Familie nach Abzahlung der Hypothek neues Eigentum erwerben möchte – etwa mit mehr Raum oder an besserer Lage. In diesen Fällen ist es besonders störend, wenn der Staat sowohl beim Verkauf des alten Hauses als auch beim Kauf des neuen Gebühren und Abgaben einkassiert.
Kein Wunder, dass die Wohneigentumsquote noch immer sehr tief ist. Daher sind dringend Bausparmodelle zu fördern. Diese sollen ermöglichen, dass Beiträge in einen Bausparfonds, welche ausschliesslich dem Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum dienen dürfen, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von den direkten Steuern abgezogen werden können. Ausserdem ist das Bausparguthaben von der Vermögenssteuer auszunehmen.
Das Wohneigentum ist generell steuerlich zu entlasten, denn die Mehrfachbesteuerung des Wohneigentums verteuert nicht nur den Erwerb, sie behindert auch den Wohnungswechsel und damit die Mobilität. Ausserdem liegt die Förderung selbst genutzten Wohneigentums im Interesse des Staates, garantiert dieses doch eine grosse Stabilität und stellt überdies eine der effizientesten Formen privater Altersvorsorge dar.
 
     
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang