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Seit Beginn der
90er-Jahre ist es in
der Schweiz so zu
einem markanten
Anstieg von Staats- und
Steuerquote gekommen.
Noch Ende
der 80er-Jahre war
die Schweiz international
gesehen ein
Musterschüler, heute
sind wir bloss noch
Durchschnitt. Dem einzelnen Bürger bleiben
immer weniger Freiheiten, über sein
Einkommen zu verfügen. Immer mehr
Zwangsabgaben sind der öffentlichen
Hand abzuliefern. Die Eigentumsgarantie
wir auf diese Weise zunehmend ausgehöhlt!
Dies zeitigt auch spürbare Auswirkungen
auf das Wohneigentum. So hat die
Schweiz mit einer Wohneigentumsquote
von 34,6% eine der tiefsten Wohneigentumsquoten
Europas. In der Schweiz liegt
der Kanton Zürich mit einer Quote von
24,8% (im Jahre 2000) weit unter dem
Landesdurchschnitt. Zwar erhöhte sich der
Anteil der Wohneigentümer zwischen
1990 und 2000 im Kanton Zürich mit 3,9% überdurchschnittlich stark, doch noch
immer befindet sich unser Kanton in Bezug
auf das Wohneigentum auf Rang 24 im
Kantonsvergleich (nur BS und GE liegen
hinter uns). Was ist zu tun?
Gerade in unserem Kanton wird oftmals
argumentiert, dass aufgrund des geringen
Wohneigentums und der in der Stadt
Zürich vorherrschenden Wohnungsknappheit
der Staat mit Wohnbauförderungsprogrammen
und subventionierten Wohnungen
Gegensteuer geben sollte. Doch kann
dies zu einer Lösung führen? Das Gegenteil
ist der Fall: Jeder staatliche Eingriff führt zu
Marktverzerrungen und Ineffizienz. Als
Steuerzahler und Unternehmer frage ich
mich, ob es Aufgabe des Staates ist, Wohnbau
zu fördern und eigene Wohnungen zur
Vermietung anzubieten. Sollte sich der
Staat nicht vielmehr auf die wichtigen
Kernaufgaben konzentrieren und diejenigen
Tätigkeiten, welche der freie Markt
besser erfüllen kann, auch den Privaten
überlassen?
Um wirklich etwas für Mieter zu tun,
muss nicht ein staatliches Angebot
geschaffen werden, sondern die Rahmenbedingungen
sind so zu verbessern, dass es
für Private attraktiv wird, in den Wohnungsbau zu investieren. Restriktive Einzonungen
führen zu einer Verknappung des
Landangebots und treiben die Preise in die
Höhe. Bei der Erstellung von Immobilien
verteuern unzählige Bauvorschriften die
Immobilien überdurchschnittlich. Komplizierte
Baubewilligungsverfahren verzögern
die Ausführung von Projekten und führen
dadurch zu einer weiteren Verteuerung.
Zudem erschweren sie die Reaktion der
Wohnungsanbieter auf Veränderungen am
Wohnungsmarkt. Schliesslich werden
potenzielle Hauseigentümer mit Notariatsund
Grundbuchgebühren sowie Grundstückgewinnsteuern
belastet. Durch eine
grosszügigere Bereitstellung von Bauland,
weniger restriktiven Bauvorschriften, besser
koordinierte und dadurch kürzere Baubewilligungsverfahren
sowie eine Senkung
der Steuern, Gebühren und Abgaben können
die Immobilienpreise erheblich gesenkt
werden. Der Staat greift massiv in die Mietzinsgestaltung
ein, unter anderem dadurch,
dass er die Mietpreise an den Hypothekarzinssatz
koppelt, und behindert dadurch
den freien Wohnungsmarkt. Weitere
Marktverzerrungen ergeben sich durch
das unflexible Mietrecht, welches die Vertragsfreiheit
enorm einschränkt und individuelle
Regelungen zwischen Mieter und
Vermieter praktisch verunmöglicht. All
diese Regulierungen schränken den Hauseigentümer
in seinem Handlungsspielraum
erheblich ein und beschneiden so sein
Eigentum.
Noch mehr staatliche Interventionen
und Regelungen wären völlig verfehlt.
Vielmehr gilt es, das Eigentum durch Liberalisierung
zu stärken! Es sind Massnahmen
zu treffen und Rahmenbedingungen zu
schaffen, welche es auch finanzschwächeren
Familien erlauben, Wohneigentum zu erwerben auch wenn dieses vielleicht
anfänglich nicht den Wunschvorstellungen
bezüglich Lage und Qualität entspricht. Bei
einer Verbesserung der finanziellen Situation
der Familie sollte einem Umzug in ein
den veränderten Verhältnissen entsprechendes
Haus keine Hindernisse in den
Weg gelegt werden. Erfahrungsgemäss
tritt nämlich oft der Fall ein, dass eine
Familie nach Abzahlung der Hypothek
neues Eigentum erwerben möchte etwa
mit mehr Raum oder an besserer Lage. In
diesen Fällen ist es besonders störend,
wenn der Staat sowohl beim Verkauf des
alten Hauses als auch beim Kauf des neuen
Gebühren und Abgaben einkassiert. Kein Wunder, dass die Wohneigentumsquote
noch immer sehr tief ist. Daher sind
dringend Bausparmodelle zu fördern. Diese
sollen ermöglichen, dass Beiträge in einen
Bausparfonds, welche ausschliesslich dem
Bau oder Erwerb von selbst genutztem
Wohneigentum dienen dürfen, bis zu
einem bestimmten Höchstbetrag von den
direkten Steuern abgezogen werden können.
Ausserdem ist das Bausparguthaben
von der Vermögenssteuer auszunehmen.
Das Wohneigentum ist generell steuerlich
zu entlasten, denn die Mehrfachbesteuerung
des Wohneigentums verteuert
nicht nur den Erwerb, sie behindert auch
den Wohnungswechsel und damit die
Mobilität. Ausserdem liegt die Förderung
selbst genutzten Wohneigentums im Interesse
des Staates, garantiert dieses doch
eine grosse Stabilität und stellt überdies
eine der effizientesten Formen privater
Altersvorsorge dar. |
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