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Steuern sparen mit Schulden? * Martin Byland |
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Bekanntlich hat der Souverän im Mai 2004 das Steuerpaket und
damit auch die Abschaffung des Eigenmietwertes abgelehnt.
Für Liegenschaftenbesitzer, die ihre Steuerlast optimieren wollen,
stehen damit weiterhin die Unterhaltskosten und der Schuldzinsenabzug
im Vordergrund. Mit einem Beispiel soll der Handlungsspielraum
ausgelotet werden. |
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Der 58-jährige Hans Müller wohnt mit
seiner Frau in einem älteren Einfamilienhaus,
an dem seit längerem keine grösseren
Unterhaltsarbeiten mehr vorgenommen
wurden. Er konsultiert seinen Steuerberater,
um die steuerliche Seite beurteilen
zu lassen. Einerseits sind in absehbarer Zeit
Küche und Bad zu renovieren und die Heizung
zu ersetzen. Andererseits denkt er
daran, die Hypothek zu amortisieren. Der
Steuerberater legt Hans Müller dar, dass
die Steuerersparnis aus dem Zusammenspiel
von verschiedenen Faktoren resultiert.
Je besser die Faktoren aufeinander abgestimmt
sind, desto höher ist die Steuerersparnis.
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Faktor Einkommen
Das Ausmass der Steuerersparnis hängt
vor allem von der Höhe des steuerbaren
Einkommens aus Arbeit oder Vermögensertrag
ab. Infolge der Progression wird
mit steigendem Einkommen jeder zusätzlich
verdiente Franken steuerlich massiv
stärker belastet als das bisherige Einkommen
(so genannter Grenzsteuersatz).
Entsprechend sinkt bei einer Reduktion
des Einkommens um tausend Franken die Steuerbelastung: bei einem steuerbaren
Einkommen von Fr. 80 000. um Fr. 223.,
bei einem Einkommen von Fr. 100 000.
um Fr. 235. und bei einem Einkommen
von Fr. 150 000. um Fr. 350.*. Hans
Müller ist daher gut beraten, die anstehenden
grösseren Renovationen zu einem
Zeitpunkt vorzunehmen, in welchem er
und seine Frau noch über ihr volles Einkommen
verfügen. |
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Faktor Zeitpunkt
Bei den Unterhaltskosten für Liegenschaften,
die nicht überwiegend geschäftlich
genutzt werden, kann der Steuerpflichtige
im Kanton Zürich für jede Steuerperiode
und für jede Liegenschaft zwischen
dem Abzug der tatsächlichen Kosten und
dem Pauschalabzug wählen. Um den relativ
grosszügigen Pauschalabzug von 20%
des jährlichen Bruttomietertrages voll
auszunützen und den Arbeitsaufwand zu
reduzieren, ist es daher ratsam, die grösseren
Aufwendungen auf ein Jahr zu konzentrieren
und sich in den übrigen Jahren auf
das notwendige Minimum zu beschränken.
Das Gleiche gilt auch bei Stockwerkeigentum
für Einlagen in den Erneuerungsfonds. |
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Faktor Schulden
Die Frage nach der richtigen Höhe der
Hypothek oder anderer Schulden setzt voraus,
dass entsprechende frei verfügbare
Barmittel vorhanden sind und somit eine
Wahlmöglichkeit besteht. Wo dies nicht der
Fall ist, kann es nur darum gehen, eine
möglichst günstige Hypothek zu erlangen
und die daraus bezogenen Mittel möglichst werthaltig zu investieren. Wer das Glück
hat, wählen zu können, ob er sein Geld auf
der Bank lässt oder die Hypothek amortisiert,
sollte sein Augenmerk vor allem auf
die realistischerweise erzielbare Rendite der
Kapitalanlage konzentrieren, sei dies nun
als steuerfreier Kapitalgewinn oder steuerbarer
Kapitalertrag. Ist Hans Müller ein konservativer
Anleger und verfügt er über ein
Sparguthaben, welches mit 2% verzinst
wird, und muss er gleichzeitig für seine
Hypothek 3,5% zahlen, ist eine Amortisation
der Hypothek sinnvoll. Bei einer Rückzahlung
von Fr. 100 000. und einer Grenzsteuerbelastung
von 25% spart er 1,12%,
d.h. Fr. 1125. an Zins pro Jahr. Sobald
jedoch Hans Müller z.B. mit Aktienanlagen
vor Steuern eine höhere Rendite als den
Hypothekarzins von 3,5% erwirtschaftet,
lohnt sich eine Amortisation nicht. Umgekehrt
kann die Erhöhung der Hypothek
einen Sinn machen, wenn durch die Investition
in eine Mietliegenschaft deren Ertrag
verbessert werden kann. Es gibt somit keine
Regel für die «richtige» Höhe der Hypothek,
sondern diese ergibt sich aus der Einkommens-
und Vermögenssituation. Falls
sich Hans Müller für eine Amortisation seiner
Hypothek entschliesst, fährt er steuerlich
mit einer indirekten Amortisation besser,
da dabei nicht die Hypothek zurückbezahlt
wird, sondern die verfügbaren
Barmittel in die steuerprivilegierte Säule 3a
oder in eine Kapitalversicherung investiert
werden. Nach Ablauf der Amortisationszeit,
z.B. nach seiner Pensionierung, kann er den
angesparten Betrag von der Versicherung
beziehen und zur Tilgung der Hypothekarschuld
verwenden. |
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Weitere Faktoren
Zu bedenken ist, dass die Steueroptimierung
nur einen Teil der Überlegungen betrifft. Im Vordergrund soll die persönliche
Lebensplanung des Ehepaares Müller stehen.
Ist klar, was in den nächsten zehn,
zwanzig Jahren mit der Liegenschaft
geschehen soll, kann mit einer entsprechenden
Planung begonnen werden. Je
nachdem, ob sie diese weiter bewohnen,
verkaufen oder im Rahmen eines Erbvorbezuges
weitergeben wollen, drängt sich
eine andere Strategie auf. Dazu müssen
auch die übrige Einkommens- und Vermögensstruktur
sowie die persönliche Einstellung
zum Schuldenmachen und zum
Risiko miteinbezogen werden. Welche
Lösung für das Ehepaar Müller die beste
ist, kann nur im gegenseitigen Gespräch
ermittelt werden. Je nachdem schlafen die
Ehegatten Müller mit einer Lösung ruhiger,
die zwar steuerlich nicht ganz das Optimum
darstellt, dafür aber mehr Sicherheit
bringt. |
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lic. iur. Rechtsanwalt, TBO Treuhand AG, Zürich |
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