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Ende Oktober 2004 hat der Bundesrat
vier Varianten zur Reduktion des CO2-Ausstosses
in die Vernehmlassung geschickt.
Die Varianten I und II beinhalten eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffe,
die Variante III belastet nur den
Brennstoffbereich mit einer CO2-Abgabe,
und den Treibstoffbereich lediglich mit
einem Klimarappen. Bei Variante IV würde
überhaupt keine CO2-Abgabe, sondern ein
Klimarappen auf Treibstoffe eingeführt.
Dank Massnahmen der Industrie, neuer
Bautechnologien und umfassender Sanierungstätigkeiten
der Gebäudeeigentümer
befinden sich die CO2-Emissionen bei den
Brennstoffen (Heizungen) seit Jahren in
einem starken Abwärtstrend – ja sie liegen
deutlich unter dem Stand von 1990. Die
Emissionskurven belegen, dass sich der
Brennstoffbereich auf der Zielgeraden befindet. Im Gegensatz dazu sind die Emissionen
aus dem Treibstoffbereich nach wie vor
steigend. Der Treibstoffbereich ist weit von
den Reduktionszielen des CO2-Gesetzes
und des Kyoto-Protokolls entfernt. Handlungsbedarf
besteht daher eindeutig im
Treibstoffsektor.
Der HEV Schweiz lehnt die Vernehmlassungs-
Varianten I und II kategorisch ab.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen im Gebäudebereich
scheint fraglich. In jedem Fall führte
eine Abgabe zu einer zusätzlichen Verteuerung
der Wohnkosten für Eigentümer und
Mieter. Aufgrund bisheriger Erfahrungen
(insbesondere auch in Ländern mit sehr
hoher Energie-Abgabenbelastung) hätte
die Abgabe nicht den gewünschten Lenkungseffekt,
wohl aber einen grossen Verwaltungsaufwand
zur Folge.
Die Variante III setzt angesichts der Tatsache,
dass der Verkehrsbereich weitaus
am stärksten für den CO2-Gesamtausstoss
verantwortlich ist und das mit Abstand
grösste Reduktionspotenzial aufweist, ein
komplett sinnwidriges Signal; der Brennstoffbereich
würde um ein Vielfaches
mehrbelastet – der Verkehr mit dem Klimarappen
jedoch regelrecht entlastet. Da
diese Variante ein grobes, nicht nachzuvollziehendes
Missverhältnis der Belastungen
schafft, ist sie ebenfalls konsequent
abzulehnen.
Der HEV Schweiz unterstützt die Variante
IV und damit den «integralen Klimarappen
». Gemäss CO2-Gesetz soll der Bundesrat
eine CO2-Abgabe nur einführen, wenn
«freiwillige Massnahmen» im Sinne des CO2-Gesetzes versagen. Beim Klimarappen
handelt es sich um eine solche freiwillige
Massnahme, deren Wirkung geprüft werden
sollte – die Phase der freiwilligen Massnahmen
darf nicht vorzeitig beendet werden.
Die Erhebung des Klimarappens
erfolgt auf Treibstoffe, also bei dem Sektor,
wo Handlungsbedarf besteht. Die Verwendung
des Ertrags (ca. 70 bis 120 Millionen
Franken pro Jahr) ist allerdings für CO2-
senkende Massnahmen im Treib- und
Brennstoffbereich vorgesehen – für Projekte
in der Schweiz und im Ausland. Mit dem
integralen Klimarappen können die Ziele
des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls
zielgerichtet und zu minimalen Kosten
erfüllt werden. |
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