|
|
|
|
|
|
Kommen Betriebsareale in den
Kataster der belasteten Standorte?
* Von RA lic. iur. Lorenz Lehmann und Anita Müller |
|
|
|
|
|
Vor kurzem hat die Fachgruppe Betriebsstandorte des Amtes für Abfall,
Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (Awel) ihre Tätigkeit aufgenommen.
Sie hat dafür zu sorgen, dass diejenigen Betriebsareale, die
mit Schadstoffen belastet sind, im Kataster der belasteten Standorte
eingetragen werden. Die Einträge dienen in erster Linie dem Umweltschutz.
Sie können sich negativ auf die Bewertung der Liegenschaft
auswirken. Das vom Awel gewählte Verfahren verlangt die aktive Mitwirkung
der Betroffenen – für viele eine Herausforderung. |
|
|
|
|
|
Was steckt dahinter?
Seit 1998 sind alle Kantone verpflichtet,
den Kataster der belasteten Standorte zu
erstellen. Es handelt sich dabei um ein vollständiges
Verzeichnis derjenigen Standorte,
auf denen Abfälle abgelagert worden sind
(Ablagerungsstandorte), auf denen Schadstoffbelastungen
aufgrund der ausgeübten
industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten
sehr wahrscheinlich vorliegen (Betriebsstandorte)
oder deren Belastung mit umweltgefährdenden
Substanzen von einem
Unfall stammt (Unfallstandorte).
Das wichtigste Ziel des Katasters besteht
darin, aus den geschätzten 60 000 belasteten
Standorten diejenigen herauszufiltern,
von denen eine Gefährdung für die Umweltgüter
Gewässer, Luft oder Boden ausgeht.
Diese sanierungsbedürftigen Standorte
– nur diese werden vom Umweltrecht
als Altlasten bezeichnet – sollen baldmöglichst
saniert werden. Schätzungen gehen
davon aus, dass schweizweit bei rund 2000
Standorten ein Sanierungsbedarf besteht. |
|
|
|
|
|
Was sind die Folgen?
In der Praxis geben jedoch weniger die
eigentlichen Altlasten zu reden. Im Zentrum
des Interesses stehen praktisch immer
die viel zahlreicheren «lediglich» belasteten
Standorte. Zwar knüpft das öffentliche
Recht an diese Qualifikation keine gravierenden
Rechtsfolgen: Je nach vermutetem
Schadstoffpotenzial und Empfindlichkeit
der Umweltgüter wird der Inhaber verpflichtet,
den Untergrund seines Areals
einer historischen und technischen Untersuchung
zu unterziehen. Zudem darf das
Areal nur verändert werden, wenn es
gleichzeitig saniert oder die spätere Sanierung
dadurch nicht wesentlich erschwert
wird.
Da die konkrete Bedeutung eines Katastereintrages
aber insbesondere von Investorenkreisen
oft falsch eingeschätzt wird, ist
dieser regelmässig mit einer erschwerten
Handelbarkeit und mit zum Teil unangemessenen
Wertverminderungen der betreffenden
Grundstücke verbunden. Die Frage, ob ein Areal in den Kataster der belasteten
Standorte eingetragen wird, ist deshalb für
den Eigentümer von einschneidender
Bedeutung. |
|
|
|
|
|
Wie wird klassiert?
Während bei Ablagerungs- und Unfallstandorten
verhältnismässig einfach zu
beurteilen ist, ob Abfälle oder Schadstoffe
vorhanden sind, ist dies bei Betriebsstandorten
schwieriger. Hier handelt es sich um
Grundstücke, auf welchen Firmen umweltrelevante
Prozesse betrieben haben und mit
umweltgefährdenden Stoffen umgegangen
sind. Ein Betrieb wird in erster Linie aufgrund
seiner Branchenzugehörigkeit beurteilt.
Das Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (Buwal) hat für jede Branche
spezifische Entscheidungsbäume und
Checklisten erarbeitet, welche auf die
jeweiligen umweltrelevanten Tätigkeiten
Bezug nehmen. Neben der Branchenzugehörigkeit
sind aber auch weitere Kriterien
wie Anzahl der Mitarbeiter und Zeitraum, in
welchem die Tätigkeiten ausgeführt worden
sind, von Bedeutung. So werden nahezu
alle Betriebe nicht in den Kataster aufgenommen,
welche erst nach dem Jahr 1985
aktiv geworden sind. Als weiterer Grundsatz
gilt, dass der Kataster keine Bagatellfälle
enthalten soll. |
|
|
|
|
|
Was erwartet Zürcher Betriebe?
Gestützt auf diese Vorgaben des Bundes
hat das Awel eine eigene Methode zur
Erfassung der schätzungsweise 6000 altlastenverdächtigen
Betriebsstandorte auf Zürcher
Kantonsgebiet erarbeitet. Dabei stehen
die von den Betrieben angewendeten
Prozesse im Zusammenhang mit Stoffen,
deren Handhabung und mit Abfällen im
Zentrum. Für 61 verschiedene Prozesstypen
(z.B. Entfetten, Tankanlagen, Imprägnieren und Färben) wurden Kriterienblätter entwickelt.
Anhand dieser Kriterienblätter und
mit Hilfe einer zweistufigen Selbstdeklaration,
bei welcher die betroffenen Betriebe
Fragebogen ausfüllen müssen, wird entschieden,
ob ein Areal mit Schadstoffen –
mindestens mit grosser Wahrscheinlichkeit,
wie es in der Verordnung heisst – belastet
ist oder nicht. Adressaten der Fragebogen
sind in der Regel die Grundeigentümer. Die
Schwierigkeit beim Ausfüllen wird in vielen
Fällen darin bestehen, ausreichend detaillierte
Informationen über die früheren Aktivitäten
eines Betriebes zu beschaffen. Diese
sind jedoch für die Beurteilung des Verdachtes
auf Schadstoffbelastungen von
besonderem Interesse.
Die belasteten Areale werden anschliessend – wenn möglich unter Angabe der
räumlichen Ausdehnung der Schadstoffvorkommen
– in den Kataster der belasteten
Standorte eingetragen. Gleichzeitig entscheidet
die Fachgruppe Betriebsstandorte,
ob und zu welchem Zeitpunkt weitere
Untersuchungen vorzunehmen sind. Solche
werden in der Regel erst im Zuge eines Bauvorhabens
notwendig. Früher nur, falls eine
Beeinträchtigung der Umwelt vermutet
werden muss. Letzteres wird voraussichtlich
nur bei einer kleinen Zahl von Betriebsstandorten
der Fall sein.
In einem nächsten Schritt werden die
Betroffenen über den Eintrag und die Klassierung
ihrer Grundstücke informiert. Sie
erhalten die Gelegenheit, diese Beurteilung
auf dem Rechtsmittelweg anzufechten, bevor
der Kataster der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird. |
|
|
|
|
|
Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen!
Im Kanton Zürich ist geplant, die Betriebsstandorte
nach Regionen gestaffelt zu
bearbeiten. Nach der zurzeit laufenden Information der Branchen- und Gewerbeverbände
und Gemeinden wird im laufenden
Jahr das erste Paket mit zwölf Gemeinden
(darunter beispielsweise Bülach, Rümlang,
Opfikon, Wallisellen, Volketswil und
Horgen) in Angriff genommen. Es sind in
jeder Gemeinde Informationsveranstaltungen
vorgesehen, zu welchen die betroffenen
Inhaber eingeladen werden. Nach heutigem
Stand der Planung sollen die letzten
Betriebsinhaber im Jahr 2011 angeschrieben
werden und der Kataster der belasteten Standorte sollte im Jahr 2012 vollständig
sein. Angesichts der Konsequenzen eines
Katastereintrages tun die Betroffenen gut
daran, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen
und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* RA lic. iur. Lorenz Lehmann ist Partner,
Anita Müller Projektleiterin
bei der Ecosens AG, Grindelstrasse 5, 8304 Wallisellen, www.ecosens.ch. |
|
|
|
|
|