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Wertbeeinflussung durch Fluglärm
* Paco Oliver |
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Am 20. Februar veröffentlichten verschiedene
Zeitungen eine Meldung, wonach
der HEV Kanton Zürich die Auffassung
vertrete, aufgrund des Fluglärms dränge
sich in Uetikon keine Korrektur der Steuerwerte
der Immobilien auf. Das tönt so, als
ob der Kantonalverband den betroffenen
Hauseigentümern in den Rücken falle, und
bedarf einer Klarstellung: Der HEV Kanton
Zürich hat zu dieser Frage in keiner Weise
Stellung genommen. Worauf beziehen sich
die Zeitungen aber dann?
Die Gemeinde Zumikon veröffentlichte
letzten Herbst ein ihr Gemeindegebiet
betreffendes Gutachten über die Wertbeeinflussung
steuerlich massgebender Vermögenssteuer-
und Eigenmietwerte aufgrund
des Südanflugs und stellte es integral
auf ihrer Homepage ins Internet (im Dossier
Fluglärm unter www.zumikon.ch). Es
kommt zum Schluss, dass die Liegenschaften
in Zumikon je nach Lage durch den
Südanflug Werteinbussen von 7 bis 29% erleiden. Die Gemeinde Uetikon a. S. beauftragte
in der Folge denselben Gutachter
mit einer analogen Untersuchung. Dessen
Bericht liegt nun vor, allerdings mit einem
ganz anderen Ergebnis als in Zumikon. Auf
diesen Bericht bezogen sich die Medien am
20. Januar.
Es geht also nicht um die Stellungnahme
eines Verbandes, sondern um ein unabhängiges
Gutachten eines Experten unserer
Schätzungsabteilung. Bei diesem handelt es
sich um einen eidg. dipl. Immobilientreuhänder
mit langjähriger Erfahrung als
Liegenschaftsschätzer und Mitglied der
Schätzungsexpertenkammer SEK/SVIT. Das
Gutachten beruht auf denselben Überlegungen
und auf demselben Fachwissen
wie das Zumiker Gutachten und ist nach
denselben anerkannten Regeln der Liegenschaftsbewertung
erstellt. Dass die Schlussfolgerungen
anders sind, ist darauf zurückzuführen,
dass die Situation in entscheidenden
Punkten anders ist. |
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