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Mit dem Erlass einer neuen Verordnung
über den vorbeugenden Brandschutz hat
der Regierungsrat die neue Brandschutznorm
sowie 18 Brandschutzrichtlinien des
Interkantonalen Organs zum Abbau
technischer Handelshemmnisse in die kantonale
Gesetzgebung übernommen. Die
einheitlichen Regelungen führen zu einer
Liberalisierung der Brandschutzbestimmungen
und fördern durch die erweiterte
Anwendung des Baustoffes Holz das ökologische
Bauen. Die Verordnung ist seit
Anfang Jahr in Kraft.
Die neuen gesamtschweizerisch gültigen
Brandschutzregelungen sind liberalisiert
worden. Sie dienen in erster Linie dem Personenschutz
und entfalten ihre Wirkung
über Material- und Bauvorschriften. Der
Bauwirtschaft stehen grössere Spielräume
und ein im Vergleich zu bisher wesentlich
schlankeres Vorschriftenwerk zur Verfügung.
Dies erfordert aber auch, dass die Bauschaffenden, die Bauherren und Betreiber
echte Eigenverantwortung wahrnehmen.
Weiter wird zum Beispiel das ökologische
Bauen durch die erweiterte Anwendung
des Baustoffes Holz gefördert, indem
der Einsatz von Holz im mehrgeschossigen
Bau erlaubt sein wird. Im Kanton Zürich sind
die Vorschriften in der Verordnung über den
vorbeugenden Brandschutz festgehalten.
Zudem ist in der Verordnung neu die
rechtliche Grundlage festgehalten, damit
die kantonale Feuerpolizei in Perioden mit
anhaltend hohen Temperaturen und grosser
Trockenheit – wie zum Beispiel im Sommer
2003 – für das gesamte Kantonsgebiet ein
Feuerverbot erlassen kann. Ohne Anordnung
der Feuerpolizei liegt es in der Zuständigkeit
der Gemeinde, für ihr Gebiet ein
Feuerverbot zu erlassen.
Der Grund für gesamtschweizerische
Brandschutzvorschriften liegt in der Ausrichtung
des Schweizerischen Bauprodukterechts
auf das EU-Recht durch den Bund.
Für die Anwendung der brandschutztechnischen
Bauprodukte sind die Kantone
zuständig. Die 19 öffentlichrechtlichen Gebäudeversicherungen,
die in der Vereinigung
der Kantonalen Feuerversicherungen
zusammengeschlossen sind, haben die
neuen Brandschutzvorschriften gemeinsam
erarbeitet und zu einer gesamtschweizerischen
Lösung im Rahmen des Konkordats
über den Abbau technischer Handelshemmnisse
(IVTH) eingebracht. Die Gebäudeversicherungen
haben damit ein innovatives
Beispiel für eine föderale Konsensfindung
der Kantone gegeben und damit zu
einer europakonformen Lösung geführt. |
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