Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 3/2005 Inhaltsverzeichnis
Mietzins

     
  Gebührensenkung – Mietzinssenkung?
* Paco Oliver
 
     
  Nicht zuletzt auf Druck des Hauseigentümerverbandes werden da und dort Gebühren gesenkt. Aktuelles Beispiel: die Gebühren für Abfall und Abwasser in der Stadt Zürich. Aufgrund von Art. 270a OR hat der Mieter Anspruch auf eine entsprechende Anpassung seiner Miete oder seiner Nebenkosten.
Wo der Mieter die Nebenkosten aufgrund einer Abrechnung bezahlt, besteht kein Handlungsbedarf. Die Gebührensenkung kommt dem Mieter zu gegebener Zeit mit der Nebenkostenabrechnung zugute.
Bezahlt der Mieter für die entsprechenden Nebenkosten eine Pauschale, ist zu beachten, dass gemäss Art. 4 Abs. 2 VMWG (Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen) diese Pauschale dem Durchschnitt dreier Jahre entsprechen muss. Daher ist sie aufgrund der neuen Gegebenheiten neu zu berechnen.
Sind die Nebenkosten im Mietzins inbegriffen, ist dieser um den Betrag zu reduzieren, welchen der Hauseigentümer nicht mehr bezahlen muss.
Ist im Mietvertrag über die Nebenkosten nichts vereinbart, gelten sie als im Mietzins eingeschlossen (siehe oben).
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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