Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 4/2005 Inhaltsverzeichnis
Grundstückkauf

     
  Lex Koller gelockert
* Paco Oliver
 
     
  Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland ist nicht mehr bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt.
Gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) brauchten Personen im Ausland bisher keine Bewilligung für den Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds, sofern dessen Anteilscheine auf dem Markt regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft im engeren Sinne (Wohnimmobiliengesellschaft) konnte hingegen grundsätzlich keine Bewilligung erteilt werden. Mit der Gesetzesrevision wird der Erwerb von Anteilen an einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht befreit, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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