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Lex Koller gelockert
* Paco Oliver |
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Der Erwerb von börsenkotierten
Anteilen an einer Immobiliengesellschaft
durch Personen im Ausland ist nicht mehr
bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat die
entsprechende Gesetzesänderung auf den
1. April 2005 in Kraft gesetzt.
Gemäss Bundesgesetz über den Erwerb
von Grundstücken durch Personen im Ausland
(Lex Koller) brauchten Personen im
Ausland bisher keine Bewilligung für den
Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds,
sofern dessen Anteilscheine
auf dem Markt regelmässig gehandelt werden.
Für den Erwerb von Anteilen an einer
Immobiliengesellschaft im engeren Sinne
(Wohnimmobiliengesellschaft) konnte hingegen
grundsätzlich keine Bewilligung
erteilt werden. Mit der Gesetzesrevision
wird der Erwerb von Anteilen an einer
Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen
im Ausland von der Bewilligungspflicht
befreit, sofern die Anteile an einer Börse in
der Schweiz kotiert sind. |
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