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					 |  | Eigentumsfeindlich, wirtschaftsfeindlich, freizeitfeindlich
 Hans Egloff, Kantonsrat / Albert Leiser, Gemeinderat Zürich
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					 |  | Worum geht es? Unser Kanton umfasst 173 000 Hektaren 
				      Fläche. Davon sind heute bereits rund 
				      20 000 Hektaren als Landschaftsschutzgebiete 
				      ausgewiesen und mit einer Schutzbestimmung 
				      belegt. Den Natur- und Heimatschutzinitianten 
				      der Landschaftsinitiative, 
über die das Zürcher Stimmvolk am 5. Juni 
abstimmt, genügt das nicht. Sie schiessen 
über das Ziel hinaus und wollen den Landschaftsschutz 
				      im Kanton massiv ausdehnen. 
				      Geht es nach der Initiative, soll inskünftig 
				      fast ein Viertel unseres Kantons zum Landschaftsschutzgebiet 
			        erklärt werden.
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				    |  | Die Folgen? |  |  
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                        | 1. | Angriff auf das Eigentum: Jedes neue 
                          Schutzgebiet zieht eine Schutzverordnung 
                          nach sich. Mit diesen Schutzverordnungen 
                          bestimmt der Kanton, wie 
                          eine Privatperson ihren privaten Grund 
                          und Boden in den neuen Schutzgebieten 
                          zu nutzen hat. Damit werden die Eigentumsrechte 
                        massiv beeinträchtigt. |  
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                        | 2. | Mehr Bürokratie: Mehr Kosten: Jede 
  neue Schutzverordnung führt zu mehr 
  Bürokratie und zusätzlichen Kosten. 
  Denn Verordnungen müssen erstellt und 
                        kontrolliert werden. |  
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                        | 3. | Mehr Kosten: Allein die Schutzverordnung 
  für den Greifensee hat den Steuerzahler 
                          eine Viertelmillion gekostet. Mit 
                          der Landschaftsinitiative werden rund 20 
                        bis 30 neue Verordnungen notwendig. |  
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                        | 4. | Weniger Autonomie für die Gemeinden: Für die in den neu geplanten Landschaftsschutzgebieten 
                          liegenden Gemeinden 
                          bewirkt die Initiative eine spürbare Einschränkung 
                          der Gemeindeautonomie. 
                          Denn sie können nicht mehr frei über ihre 
                        Zonenplanung und Baubewilligungen entscheiden. |  
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                        | 5. | Mehr Beschwerdemöglichkeiten für 
                          Verhinderungspolitiker: Mit den neuen 
                          Schutzverordnungen tut sich für einschlägig 
                          bekannte Verbände ein neues, 
                          lukratives Feld für Einsprachen und 
                        Beschwerden auf. |  
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                        | 6. | Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten: Mit den geplanten Schutzverordnungen 
                          wird ein Grossteil des Zürcher Naherholungsgebietes 
                          mit Nutzungseinschränkungen 
                          belegt. Joggen, Walken, Biken, 
                          Schwimmen, Spielen, Wandern, Reiten, 
                          mit dem Hund ausgehen wird vielerorts 
                        eingeschränkt oder verboten. |  |  |  
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                    |  |  |  | Klares Nein Aus all diesen Gründen empfehlen Regierungsrat, Kantonsrat sowie die einstimmigen Fraktionen von FDP und SVP und die Mehrheit der CVP Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ein NEIN zur Landschaftsinitiative.
 
 
 
 
 
 
 Internet:
 www.freizeitverbot-nein.ch
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