Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 5/2005 Inhaltsverzeichnis
Landschaftsschutz

     
  Eigentumsfeindlich,
wirtschaftsfeindlich, freizeitfeindlich

Hans Egloff, Kantonsrat / Albert Leiser, Gemeinderat Zürich
 
     
  Worum geht es?
Unser Kanton umfasst 173 000 Hektaren Fläche. Davon sind heute bereits rund 20 000 Hektaren als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und mit einer Schutzbestimmung belegt. Den Natur- und Heimatschutzinitianten der Landschaftsinitiative, über die das Zürcher Stimmvolk am 5. Juni abstimmt, genügt das nicht. Sie schiessen über das Ziel hinaus und wollen den Landschaftsschutz im Kanton massiv ausdehnen. Geht es nach der Initiative, soll inskünftig fast ein Viertel unseres Kantons zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden.
 
     
  Die Folgen?  
 
1. Angriff auf das Eigentum: Jedes neue Schutzgebiet zieht eine Schutzverordnung nach sich. Mit diesen Schutzverordnungen bestimmt der Kanton, wie eine Privatperson ihren privaten Grund und Boden in den neuen Schutzgebieten zu nutzen hat. Damit werden die Eigentumsrechte massiv beeinträchtigt.
   
2. Mehr Bürokratie: Mehr Kosten: Jede neue Schutzverordnung führt zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten. Denn Verordnungen müssen erstellt und kontrolliert werden.
   
3. Mehr Kosten: Allein die Schutzverordnung für den Greifensee hat den Steuerzahler eine Viertelmillion gekostet. Mit der Landschaftsinitiative werden rund 20 bis 30 neue Verordnungen notwendig.
   
4. Weniger Autonomie für die Gemeinden: Für die in den neu geplanten Landschaftsschutzgebieten liegenden Gemeinden bewirkt die Initiative eine spürbare Einschränkung der Gemeindeautonomie. Denn sie können nicht mehr frei über ihre Zonenplanung und Baubewilligungen entscheiden.
   
5. Mehr Beschwerdemöglichkeiten für Verhinderungspolitiker: Mit den neuen Schutzverordnungen tut sich für einschlägig bekannte Verbände ein neues, lukratives Feld für Einsprachen und Beschwerden auf.
   
6. Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten: Mit den geplanten Schutzverordnungen wird ein Grossteil des Zürcher Naherholungsgebietes mit Nutzungseinschränkungen belegt. Joggen, Walken, Biken, Schwimmen, Spielen, Wandern, Reiten, mit dem Hund ausgehen wird vielerorts eingeschränkt oder verboten.
 
     
    Klares Nein
Aus all diesen Gründen empfehlen Regierungsrat, Kantonsrat sowie die einstimmigen Fraktionen von FDP und SVP und die Mehrheit der CVP Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ein NEIN zur Landschaftsinitiative.






Internet:
www.freizeitverbot-nein.ch
 
         
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