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Erhöhung für Kabelanschluss
per 1. Januar 2006
* Cornel Tanno |
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Cablecom hat am 3. November 2004
mit der Preisüberwachung eine einvernehmliche
Regelung getroffen, wonach
eine massvolle Anpassung der Kabelfernsehgebühren
per 1. Januar 2006 erlaubt
ist. Ab 1. Januar 2006 beträgt der neue
Preis für den Kabelanschluss Fr. 21.– (zuvor
Fr. 19.50) pro Wohneinheit und Monat
(exkl. gesetzliche Abgaben Bakom, Urheber-
und Interpretenrecht, Mehrwertsteuer).
Die vorerwähnte Erhöhung der
Gebühren bedeutet, dass der Vermieter die
zusätzlichen Kosten auf die Mieter (bzw.
den Mietzins) im entsprechenden Umfang
abwälzen kann. Unglücklich hingegen ist
der Zeitpunkt der Gebührenerhöhung
(1.1.2006), da die Mehrheit der Mietverträge
den 31. Dezember nicht als Kündigungstermin
vorsieht. Unproblematisch ist obgenannte
Erhöhung in den Fällen, wo in den
Mietverträgen für die Position «Antennen-/
Kabelfernsehgebühren» bereits Akontozahlungen
vorgesehen sind. Hier drängt
sich eine (einseitige) Änderung des Mietvertrages
nicht auf. Anders sieht es jedoch
bei denjenigen Mietverträgen aus, welche
für die Position «Antennen-/Kabelfernsehgebühren» eine Pauschalbezahlung vereinbart
haben. In diesen Fällen ist ein Systemwechsel
angezeigt, wonach bisher pauschal
erhobene Cablecom-Gebühren neu à conto
ausgeschieden werden, worüber sodann
alljährlich eine Abrechnung zu erstellen ist.
Eine solche (einseitige) Vertragsänderung
ist von Gesetzes wegen mittels amtlichem
Formular vorzunehmen, wobei der Vermieter
die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungstermine
und die entsprechenden
Mitteilungsfristen zu beachten hat (Wohnungen
mind. 3 Monate + 10 Tage). Das
Formular hat in jedem Fall vor Beginn dieser
Fristen im Besitze des Mieters zu sein; um
sicher zu gehen, sind für die postalische
Zustellung weitere 10 Tage hinzuzuzählen.
Auf dem amtlichen Formular ist die
Anpassung der Cablecom-Gebühren
zusätzlich mit einer Begründung zu versehen,
aus der hervorgeht, dass die Mehrbelastung
den inskünftig nach effektivem
Aufwand abgerechneten Nebenkosten entspricht. |
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* lic. iur., Rechtsanwalt, HEV Zürich |
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