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HEV 5/2005 Inhaltsverzeichnis
Fluglärm

     
  Der faktische Baustopp in der Flughafenregion hatte für erhebliche Unruhe gesorgt. Es waren Stimmen laut geworden, welche darauf hinwiesen, dass ein derartiger Eingriff eine formelle Auszonung und eine entsprechende Entschädigung voraussetze. Der Regierungsrat macht dieser Rechtsunsicherheit ein Ende:
* Paco Oliver
 
     
  Baudirektion hält an der bisherigen
Bewilligungspraxis fest

Medienmitteilung der Baudirektion
 
     
  Baugesuche aus Gemeinden mit übermässigem Fluglärm werden von der Baudirektion wie bisher beurteilt. Die Baudirektion hält somit bis auf weiteres an der bisherigen Bewilligungspraxis fest. Das sistierte Baugesuch der Gemeinde Opfikon wurde nach einer Neubeurteilung der Situation weiter bearbeitet und die Baubewilligung erteilt.  
     
  An der bisherigen Baubewilligungspraxis der Baudirektion wird festgehalten, wie Christian Gabathuler, Kantonsplaner Amt für Raumordung und Vermessung (ARV), betont: «An der Bewilligungspraxis für Baugesuche aus Gemeinden, die stark von Fluglärm betroffen sind, hat sich nichts geändert. Alle Baugesuche werden wie bis anhin behandelt.» Die Baudirektion wird nach wie vor Baubewilligungen in Zonen der Empfindlichkeitsstufe ES II erteilen, in denen der Alarmwert infolge Fluglärm überschritten wird. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass in diesem Gebiet die Alarmwerte der Empfindlichkeitsstufe ES III nicht überschritten werden und eine Höhereinstufung gemäss der Lärmschutzverordnung (LSV) grundsätzlich möglich und zweckmässig ist. «Wir wollen die Gemeinden nicht unnötig in ihren Entwicklungsmöglichkeiten einschränken», führt Gabathuler weiter aus.
Zurzeit erstellt ein externer Experte im Auftrag der Baudirektion ein Rechtsgutachten zur Anwendbarkeit der Lärmschutzverordnung in Gebieten, die stark von Fluglärm betroffen sind. Dieses wird die Grundlage für eine zukünftige Baubewilligungspraxis bilden. Bis zum Erscheinen des Gutachtens wird es jedoch für die Gemeinden keinerlei Veränderungen an der Bewilligungspraxis geben, wie der Kantonsplaner weiter betont: «Die Baudirektion hält an der bisherigen Praxis fest, bis das Gutachten vorliegt und Klarheit besteht, ob allenfalls neue Rahmenbedingungen angewendet werden müssen.»
Die Baudirektion Kanton Zürich bewilligt jährlich rund 100 Baugesuche in der Flughafenregion. Für Schlagzeilen bei den Medien und für Unsicherheiten in einzelnen flughafennahen Gemeinden sorgte ein einzelnes Baugesuch aus der Gemeinde Opfikon: Das Gesuch für die Überbauung einer Baulücke – auf dem die Alarmwerte überschritten werden – wurde durch die Baudirektion sistiert. In der Zwischenzeit jedoch suchte man das direkte Gespräch mit der betroffenen Gemeinde und den Bauherren, um Fragen und Missverständnisse zu klären. Als Resultat daraus wurde die Sistierung des Baugesuchs durch die Baudirektion aufgehoben und eine Baubewilligung erteilt. Im Gegenzug dazu erklärte sich die Gemeinde Opfikon bereit, bei einem entsprechenden Gutachtenergebnis das Gebiet höher einstufen zu lassen – von der Empfindlichkeitsstufe II in die Stufe III.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
     
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