|
|
|
|
|
|
Der faktische Baustopp in der Flughafenregion hatte für erhebliche Unruhe gesorgt.
Es waren Stimmen laut geworden, welche darauf hinwiesen, dass ein derartiger Eingriff
eine formelle Auszonung und eine entsprechende Entschädigung voraussetze. Der Regierungsrat
macht dieser Rechtsunsicherheit ein Ende:
* Paco Oliver |
|
|
|
|
|
Baudirektion hält an der bisherigen
Bewilligungspraxis fest
Medienmitteilung der Baudirektion |
|
|
|
|
|
Baugesuche aus Gemeinden mit übermässigem Fluglärm werden
von der Baudirektion wie bisher beurteilt. Die Baudirektion hält somit
bis auf weiteres an der bisherigen Bewilligungspraxis fest. Das sistierte
Baugesuch der Gemeinde Opfikon wurde nach einer Neubeurteilung
der Situation weiter bearbeitet und die Baubewilligung erteilt. |
|
|
|
|
|
An der bisherigen Baubewilligungspraxis
der Baudirektion wird festgehalten, wie
Christian Gabathuler, Kantonsplaner Amt
für Raumordung und Vermessung (ARV),
betont: «An der Bewilligungspraxis für Baugesuche
aus Gemeinden, die stark von
Fluglärm betroffen sind, hat sich nichts
geändert. Alle Baugesuche werden wie bis
anhin behandelt.» Die Baudirektion wird
nach wie vor Baubewilligungen in Zonen
der Empfindlichkeitsstufe ES II erteilen, in
denen der Alarmwert infolge Fluglärm
überschritten wird. Dies jedoch nur unter
der Bedingung, dass in diesem Gebiet die
Alarmwerte der Empfindlichkeitsstufe ES III
nicht überschritten werden und eine Höhereinstufung
gemäss der Lärmschutzverordnung
(LSV) grundsätzlich möglich und
zweckmässig ist. «Wir wollen die Gemeinden
nicht unnötig in ihren Entwicklungsmöglichkeiten
einschränken», führt Gabathuler
weiter aus.
Zurzeit erstellt ein externer Experte im
Auftrag der Baudirektion ein Rechtsgutachten
zur Anwendbarkeit der Lärmschutzverordnung
in Gebieten, die stark von
Fluglärm betroffen sind. Dieses wird die
Grundlage für eine zukünftige Baubewilligungspraxis
bilden. Bis zum Erscheinen des
Gutachtens wird es jedoch für die Gemeinden
keinerlei Veränderungen an der Bewilligungspraxis
geben, wie der Kantonsplaner
weiter betont: «Die Baudirektion hält an der
bisherigen Praxis fest, bis das Gutachten
vorliegt und Klarheit besteht, ob allenfalls
neue Rahmenbedingungen angewendet
werden müssen.»
Die Baudirektion Kanton Zürich bewilligt
jährlich rund 100 Baugesuche in der Flughafenregion.
Für Schlagzeilen bei den
Medien und für Unsicherheiten in einzelnen
flughafennahen Gemeinden sorgte ein einzelnes
Baugesuch aus der Gemeinde Opfikon:
Das Gesuch für die Überbauung einer Baulücke – auf dem die Alarmwerte überschritten
werden – wurde durch die Baudirektion
sistiert. In der Zwischenzeit jedoch
suchte man das direkte Gespräch mit der
betroffenen Gemeinde und den Bauherren,
um Fragen und Missverständnisse zu
klären. Als Resultat daraus wurde die Sistierung
des Baugesuchs durch die Baudirektion
aufgehoben und eine Baubewilligung
erteilt. Im Gegenzug dazu erklärte sich
die Gemeinde Opfikon bereit, bei einem
entsprechenden Gutachtenergebnis das
Gebiet höher einstufen zu lassen – von der
Empfindlichkeitsstufe II in die Stufe III. |
|
|