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HEV 6/2005 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Gegen das Verbandsbeschwerderecht
  Was haben das Fussballstadion Hardturm, die Ikea Dietikon und die Wohnüberbauung A-Park in Albisrieden gemeinsam? An ihnen zeigt sich, dass das Verbandsbeschwerderecht zu einem Behinderungsinstrument erster Güte verkommen ist. Investitionen in Millionenhöhe werden blockiert, die Schaffung von Wohnraum verzögert und verteuert. Besonders schwer wiegt, dass in Kauf genommen wird, dass Arbeitsplätze vernichtet werden, bzw. gar nicht entstehen können.
Im Vergleich zum Ausland ist unsere Arbeitslosenquote zwar relativ niedrig. Für die rund 150 000 Menschen, die bei uns ohne Arbeit sind, ist das aber ebenso wenig ein Trost wie für deren Angehörige und die Ausgesteuerten, die nicht einmal mitgezählt sind. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat, und auf beides sind wir zu Recht stolz. Offenbar sind wir jedoch an einem Punkt angelangt, an welchem die eine gelegentlich mit dem anderen in Konflikt zu geraten scheint. Wir kommen daher nicht darum herum, Prioritäten zu setzen und die Regeln so zu ändern, dass der Konflikt vermieden werden kann, bevor der Rechtsstaat zum Gerichtsstaat wird. Es war wohl kaum im Sinne des Erfinders, dass demokratisch zustande gekommene Beschlüsse auf dem Gerichtsweg ausser Kraft gesetzt werden. Oder mit anderen Worten, dass sich bestimmte Institutionen dazu berufen fühlen, den Volkswillen auszuhebeln.
Das Verbandsbeschwerderecht gefährdet in seiner heutigen Form die öffentlichen Interessen. Es lässt sich dazu missbrauchen, Sonderinteressen durchzusetzen. Es fokussiert zu einseitig auf den Aspekt des Umweltschutzes und ist damit nicht mehr zeitgemäss. Denn dabei kommt der Blick auf andere berechtigte, gesamtheitliche Interessen zu kurz, und darunter haben letztendlich Wohnungssuchende und Arbeitnehmer/innen zu leiden.
Die eidgenössische Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!»
1) ist aus diesen Überlegungen heraus entstanden. Wenn ein Projekt in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde, soll es in Zukunft nicht mehr durch eine Verbandsbeschwerde behindert werden können. Der Hauseigentümerverband unterstützt diese Volksinitiative, weil sie eine vertiefte Debatte um die Verbandsbeschwerde auslöst, welche zu dringenden Verbesserungen dieses Instruments führt.
Ich rufe Sie daher dazu auf, den beiliegenden Unterschriftenbogen zu unterschreiben und auch Ihre Angehörigen und Bekannten dazu zu ermuntern.

Albert Leiser

1) Näheres dazu unter www.wachstum.ch
 
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