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Pauschalen für die allgemeinen
Kostensteigerungen
* Paco Oliver |
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In letzter Zeit ist die Berechtigung von Pauschalen für die allgemeinen
Kostensteigerungen in Frage gestellt worden. Unsere Meinung
dazu: |
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Die Berechnung der effektiven Kostensteigerungen
nach den Anforderungen des
Bundesgerichts würde einen immensen
Aufwand verursachen. Dies ist weder für
die Vermieter noch für die Schlichtungsbehörden
praktikabel. Damit würden lediglich
die Verwaltungskosten und somit die
Mieten verteuert. Die Pauschalen sind
dagegen ein für alle zweckmässiges Instrument,
um den Verwaltungsaufwand in
einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Der Mieterverband behauptet sodann,
die in vielen Gegenden übliche Kostenpauschale
von 1 Prozent sei zurzeit wegen der
tiefen allgemeinen Teuerung zu hoch. Auch
dazu unsere Meinung:
Die allgemeine Teuerung hat mit den
Steigerungen der Unterhaltskosten und Gebühren
für Wasser usw. nichts zu tun. Im langjährigen Vergleich entspricht die Pauschale
von 0,5–1% im Kanton Zürich den
effektiven Kostensteigerungen. Wo viele
Nebenkosten dem Mieter separat belastet
werden, wird heute schon nur 0,5 Prozent
Kostenpauschale verrechnet. Es liegt in der
Natur einer Pauschale, dass sie einmal «zu
hoch» und einmal «zu tief» ist. Operiert
man mit einer Pauschalen, so kann man
nicht in Zeiten, in denen die effektiven
Kosten tiefer sind, die Pauschale nach unten
korrigieren, diese aber in Phasen hoher
Kostensteigerungen unverändert belassen.
Fazit: Die Pauschale für Kostensteigerungen
hat sich in der Praxis bewährt. Aus
Gründen der Praktikabilität und über einen
langen Zeitraum betrachtet sind die heutigen
Pauschalen nach wie vor gerechtfertigt! |
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