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Schattenseiten der Liberalisierung
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Ein Mitglied schreibt:
… «Das Problem betrifft das Ansinnen
des EWZ Selbstablesungen einzuführen. Für
einen Hauseigentümer (nicht für die Verwaltung,
die verrechnet ja weiter) ist das alles
andere als lustig, muss er doch den Verbrauch
ablesen lassen und zwar durch eine
Person die er bezahlen muss. Einsparungen
hat er keine, denn der Strompreis bleibt derselbe.
Ich wünschte mir eine Mitteilung von
Ihrem Verband, was er dagegen zum Schutze
des Hauseigentümers unternimmt und dieses
Ansinnen verhindert.
Neu ist auch das Problem inbezug auf
einen Sicherheitsnachweis, den ein Hauseigentümer
erbringen muss, auch wenn nur
eine einzige Steckdose in einer Mietwohnung
(notabene durch den Mieter) ausgewechselt
wird. Ein Inspektor der elektrischen
Anlagen empfahl, ein Passus im Mietvertrag
einzubringen nach dem beim Auszug der
Mieter für einen Sicherheitsnachweis besorgt
sein müsse, denn wie könne bei einer
Abnahme festgestellt werden, ob ein Eingriff
in die Stromanlage stattgefunden hätte oder
nicht, verantwortlich bleibe letztlich einzig
und allein der Hauseigentümer.» … |
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Stellungnahme HEV nach Besprechung mit
dem EWZ:
– Zum Thema Selbstablesen:
Das EWZ offeriert den Abonnenten,
wenn seine Ableser mehrmals angebrannt
sind, dass sie die Zähler selbst ablesen können.
Es handelt sich dabei keineswegs um
eine Pflicht, sondern ist einfach in vielen
Fällen die einfachste Lösung. Wer das nicht
möchte, kann mit dem Ableser einen Termin
vereinbaren. Als Alternative bietet das
EWZ die Möglichkeit an, auf seine Kosten
einen so genannten Schlüsseltresor einzurichten.
Dieser ist aussen in die Hausmauer
eingelassen und zu ihm haben nur die Personen
einen Schlüssel, welche Strom- und
Wasserzähler ablesen. Im Normalfall sollte
sich also eine Lösung finden lassen, welche
dem Hauseigentümer keine zusätzlichen
Kosten verursacht. Anderseits ergeben sich
für das EWZ auch keine messbaren Einsparungen.
Dessen ungeachtet, hat das EWZ
seine Tarife in letzter Zeit übrigens wiederholt
gesenkt. |
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– Zum Sicherheitsausweis:
Die geänderte Verantwortung für die
Sicherheit innerhalb der Liegenschaft ist auf
eine revidierte Verordnung auf Bundesebene
zurückzuführen. Auf kantonaler oder
kommunaler Stufe ist dagegen nichts zu
machen. Sie ist Teil einer Liberalisierungswelle,
welche möglicherweise nicht das
gebracht hat, was man sich von ihr erhoffte.
Ob die Konkurrenz zu spielen kommt
und damit zu tieferen Kosten führt, bleibt
abzuwarten. Leider hat die Liberalisierung
in diesem Teil der Privatwirtschaft (noch?)
nicht wirklich zu mehr Freiheit geführt. Der
HEV verfolgt die Entwicklung genau. Wo
nötig und möglich, wird er entsprechende
politische Vorstösse in die Wege leiten.
Was die Anpassung der Mietvertragsformulare
anbelangt, muss gut überlegt werden,
ob die angeregte Pflicht verhältnismässig
ist. Grundsätzlich haftet der Mieter
ja schon heute für sämtliche am Mietobjekt
ausgeführten Veränderungen. Wir werden
die Sache aber bei der nächsten Überarbeitung
des Mietvertrags mit den Mitherausgebern
SVIT und VZI erörtern. |
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