Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 7/2005 Inhaltsverzeichnis
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  Schattenseiten der Liberalisierung
 
     
  Ein Mitglied schreibt:
… «Das Problem betrifft das Ansinnen des EWZ Selbstablesungen einzuführen. Für einen Hauseigentümer (nicht für die Verwaltung, die verrechnet ja weiter) ist das alles andere als lustig, muss er doch den Verbrauch ablesen lassen und zwar durch eine Person die er bezahlen muss. Einsparungen hat er keine, denn der Strompreis bleibt derselbe.
Ich wünschte mir eine Mitteilung von Ihrem Verband, was er dagegen zum Schutze des Hauseigentümers unternimmt und dieses Ansinnen verhindert.
Neu ist auch das Problem inbezug auf einen Sicherheitsnachweis, den ein Hauseigentümer erbringen muss, auch wenn nur eine einzige Steckdose in einer Mietwohnung (notabene durch den Mieter) ausgewechselt wird. Ein Inspektor der elektrischen Anlagen empfahl, ein Passus im Mietvertrag einzubringen nach dem beim Auszug der Mieter für einen Sicherheitsnachweis besorgt sein müsse, denn wie könne bei einer Abnahme festgestellt werden, ob ein Eingriff in die Stromanlage stattgefunden hätte oder nicht, verantwortlich bleibe letztlich einzig und allein der Hauseigentümer.» …
 
     
  Stellungnahme HEV nach Besprechung mit dem EWZ:
– Zum Thema Selbstablesen:

Das EWZ offeriert den Abonnenten, wenn seine Ableser mehrmals angebrannt sind, dass sie die Zähler selbst ablesen können. Es handelt sich dabei keineswegs um eine Pflicht, sondern ist einfach in vielen Fällen die einfachste Lösung. Wer das nicht möchte, kann mit dem Ableser einen Termin vereinbaren. Als Alternative bietet das EWZ die Möglichkeit an, auf seine Kosten einen so genannten Schlüsseltresor einzurichten. Dieser ist aussen in die Hausmauer eingelassen und zu ihm haben nur die Personen einen Schlüssel, welche Strom- und Wasserzähler ablesen. Im Normalfall sollte sich also eine Lösung finden lassen, welche dem Hauseigentümer keine zusätzlichen Kosten verursacht. Anderseits ergeben sich für das EWZ auch keine messbaren Einsparungen. Dessen ungeachtet, hat das EWZ seine Tarife in letzter Zeit übrigens wiederholt gesenkt.
 
     
  – Zum Sicherheitsausweis:
Die geänderte Verantwortung für die Sicherheit innerhalb der Liegenschaft ist auf eine revidierte Verordnung auf Bundesebene zurückzuführen. Auf kantonaler oder kommunaler Stufe ist dagegen nichts zu machen. Sie ist Teil einer Liberalisierungswelle, welche möglicherweise nicht das gebracht hat, was man sich von ihr erhoffte. Ob die Konkurrenz zu spielen kommt und damit zu tieferen Kosten führt, bleibt abzuwarten. Leider hat die Liberalisierung in diesem Teil der Privatwirtschaft (noch?) nicht wirklich zu mehr Freiheit geführt. Der HEV verfolgt die Entwicklung genau. Wo nötig und möglich, wird er entsprechende politische Vorstösse in die Wege leiten.
Was die Anpassung der Mietvertragsformulare anbelangt, muss gut überlegt werden, ob die angeregte Pflicht verhältnismässig ist. Grundsätzlich haftet der Mieter ja schon heute für sämtliche am Mietobjekt ausgeführten Veränderungen. Wir werden die Sache aber bei der nächsten Überarbeitung des Mietvertrags mit den Mitherausgebern SVIT und VZI erörtern.
 
     
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