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Elektrosmog – ein Überblick
Buwal, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft |
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Die Entwicklung der Kommunikationsmittel und der Schnurlosgeräte
bringt auch eine zunehmende elektromagnetische Verschmutzung
(Elektrosmog) unserer Umgebung mit sich. Um dieses unsichtbare
Phänomen zu veranschaulichen und einen Überblick über die Situation zu
verschaffen, hat das Buwal nun eine Broschüre herausgegeben.
Sie erläutert die wichtigsten Strahlungsquellen, die gesundheitlichen
Auswirkungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und gibt Ratschläge
zur Verminderung von Elektrosmog zu Hause. Häufig ist nämlich
die in Wohnungen auftretende Strahlung grösstenteils «hausgemacht
». |
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Elektrische Anlagen und Geräte erzeugen
eine nichtionisierende Strahlung (NIS), die
sich schädigend auf den Menschen auswirken
kann. Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» fasst die wichtigsten Strahlungsquellen
zusammen: Hochspannungsleitungen
und Transformatorenstationen, Eisenbahnlinien,
Fernseh- und Radiosender, Mobilfunk-
Basisstationen und -antennen, elektrische
Apparate (z.B. Föhn, TV, Mikrowellenofen)
sowie Schnurlosgeräte (Mobiltelefone,
Schnurlostelefone, Fernbedienungen, Internet-
und Wi-Fi-Anschlüsse, Babyphone).
Die Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) legt die
entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
für Hochspannungsleitungen, Trafostationen,
Bahnlinien, Radio- und Fernsehsender
und Mobilfunkantennen fest. Die Strahlung
darf in allen öffentlich zugänglichen Orten
die Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten.
Ausserdem wurde für so genannt
sensible Orte wie Schulen, Spitäler, Wohnungen
und Büros, wo sich Menschen über
längere Zeit aufhalten, ein strengerer Vorsorgewert
definiert, da die langfristigen
Auswirkungen von Elektrosmog noch nicht
bekannt sind.
Für elektrische Apparate und Schnurlosgeräte
hingegen hat die NISV keine
Gültigkeit. Die Broschüre listet jedoch
einfache Massnahmen zur Verminderung
von «hausgemachter» Strahlung auf, so
etwa: |
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in Aufenthaltsräumen und insbesondere in
Schlafzimmern Geräte ganz ausschalten; |
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strahlungsarme Mobiltelefone verwenden
und Freisprecheinrichtungen benutzen; |
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Schnurlosgeräte mit genügend Abstand zu
Bett, Sofa, Schreibtisch oder zum Kinderzimmer
aufstellen. |
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Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt»
(Bestellnummer DIV-5801-D) kann im Internet unter
http://www.buwalshop.ch heruntergeladen oder (in
gedruckter Form) bestellt werden bei:
Buwal,
Dokumentation, 3003 Bern;
Fax: 031 324 02 16.
Im Augenblick ist die Broschüre nur auf Deutsch erhältlich.
Die französische und die italienische Ausgabe
erscheinen im Herbst/Winter 2005. |
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Keine Mietzinsreduktion für Nachbarn
einer Mobilfunkantenne
* Paco Oliver
Nach dem Mietgericht des Kantons
Waadt hat nun auch das Genfer
Mietgericht Mietzinssenkungen wegen
der Nähe einer Mobilfunkantenne
abgelehnt. Das Mietgericht hält nun
fest, dass die Präsenz einer gemäss den
gesetzlichen Grundlagen korrekt betriebenen
Mobilfunkantenne auf dem
Dach einer Liegenschaft keinen Mangel
am Mietobjekt darstellt und daher kein
Recht auf eine Mietzinsreduktion vorhanden
ist.
Falls sich das Bundesgericht mit dem
Fall befassen muss, werden wir wieder
darüber berichten.
* Redaktor, lic. iur. |
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