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HEV 8/2005 Inhaltsverzeichnis
Umwelt

     
  Elektrosmog – ein Überblick
Buwal, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 
     
  Die Entwicklung der Kommunikationsmittel und der Schnurlosgeräte bringt auch eine zunehmende elektromagnetische Verschmutzung (Elektrosmog) unserer Umgebung mit sich. Um dieses unsichtbare Phänomen zu veranschaulichen und einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat das Buwal nun eine Broschüre herausgegeben. Sie erläutert die wichtigsten Strahlungsquellen, die gesundheitlichen Auswirkungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und gibt Ratschläge zur Verminderung von Elektrosmog zu Hause. Häufig ist nämlich die in Wohnungen auftretende Strahlung grösstenteils «hausgemacht ».  
     
  Elektrische Anlagen und Geräte erzeugen eine nichtionisierende Strahlung (NIS), die sich schädigend auf den Menschen auswirken kann. Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» fasst die wichtigsten Strahlungsquellen zusammen: Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen, Eisenbahnlinien, Fernseh- und Radiosender, Mobilfunk- Basisstationen und -antennen, elektrische Apparate (z.B. Föhn, TV, Mikrowellenofen) sowie Schnurlosgeräte (Mobiltelefone, Schnurlostelefone, Fernbedienungen, Internet- und Wi-Fi-Anschlüsse, Babyphone).
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) legt die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Bahnlinien, Radio- und Fernsehsender und Mobilfunkantennen fest. Die Strahlung darf in allen öffentlich zugänglichen Orten die Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Ausserdem wurde für so genannt sensible Orte wie Schulen, Spitäler, Wohnungen und Büros, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten, ein strengerer Vorsorgewert definiert, da die langfristigen Auswirkungen von Elektrosmog noch nicht bekannt sind.
Für elektrische Apparate und Schnurlosgeräte hingegen hat die NISV keine Gültigkeit. Die Broschüre listet jedoch einfache Massnahmen zur Verminderung von «hausgemachter» Strahlung auf, so etwa:
 
 
in Aufenthaltsräumen und insbesondere in Schlafzimmern Geräte ganz ausschalten;
strahlungsarme Mobiltelefone verwenden und Freisprecheinrichtungen benutzen;
Schnurlosgeräte mit genügend Abstand zu Bett, Sofa, Schreibtisch oder zum Kinderzimmer aufstellen.
 
     
    Die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» (Bestellnummer DIV-5801-D) kann im Internet unter http://www.buwalshop.ch heruntergeladen oder (in gedruckter Form) bestellt werden bei:
Buwal, Dokumentation, 3003 Bern;
Fax: 031 324 02 16.


Im Augenblick ist die Broschüre nur auf Deutsch erhältlich. Die französische und die italienische Ausgabe erscheinen im Herbst/Winter 2005.
 
         
     
  Keine Mietzinsreduktion für Nachbarn einer Mobilfunkantenne
* Paco Oliver

Nach dem Mietgericht des Kantons Waadt hat nun auch das Genfer Mietgericht Mietzinssenkungen wegen der Nähe einer Mobilfunkantenne abgelehnt. Das Mietgericht hält nun fest, dass die Präsenz einer gemäss den gesetzlichen Grundlagen korrekt betriebenen Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Liegenschaft keinen Mangel am Mietobjekt darstellt und daher kein Recht auf eine Mietzinsreduktion vorhanden ist. Falls sich das Bundesgericht mit dem Fall befassen muss, werden wir wieder darüber berichten.

* Redaktor, lic. iur.
 
     
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