Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 8/2005 Inhaltsverzeichnis
Kantonalverband

     
  Anti-Graffiti-Aktion verlängert  
     
  Die Kampagne des HEV Kanton Zürich gegen Wandschmierereien ist um weitere zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert worden. Mitglieder, welche Graffiti an ihrer Liegenschaft entfernen, können mit einem einmaligen Unterstützungsbeitrag von 300 Franken rechnen.  
     
 
Wer?
Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich.
Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen.
Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.
   
Wie?
Empfohlen wird die Opferschicht- Methode. Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Gegen Vorlage der Rechnung und Angabe der Mitgliedernummer wird dem Mitglied der Betrag von 300 Franken überwiesen.
   
Wo?
Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.
 

 
     
  Zuständig für die Abwicklung und für allfällige Fragen:
Kathrin Attinger, HEV Kanton Zürich,
Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044 487 17 75
 
     
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