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In letzter Zeit ist die Berechtigung, bei
Mietzinsanpassungen mit Pauschalen für
die allgemeinen Kostensteigerungen zu
operieren, sowohl generell als auch betreffs
der Höhe in Frage gestellt worden. Die Vermieterorganisationen
sehen jedoch keinen
Anlass, von ihrem Standpunkt abzurücken.
Die Berechnung der effektiven Kostensteigerungen
nach den Anforderungen des
Bundesgerichts würde nämlich sowohl bei
den Vermietern und Verwaltern als auch bei
den Schlichtungsbehörden einen immensen
Aufwand verursachen und die Verwaltungskosten
und somit die Mieten verteuern.
Die Pauschalen sind dagegen ein für
alle zweckmässiges Instrument, um den
Verwaltungsaufwand in einem vernünftigen
Rahmen zu halten. Es liegt in der Natur
einer Pauschale, dass sie einmal «zu hoch»
und einmal «zu tief» ist. Nach Auffassung
der Vermieterorganisationen entspricht die
Pauschale von 1% im langjährigen Vergleich
den effektiven Kostensteigerungen
im Kanton Zürich. Wo viele Nebenkosten
dem Mieter separat belastet werden, wird
heute schon nur 0,5 Prozent Kostenpauschale
verrechnet
Rechtsanwalt lic. iur. Tobias Bartels hat
sich mit diesen Fragen vertieft auseinander
gesetzt. Seine Ausführungen werden uns
Argumentationshilfen für zukünftige Diskussionen
liefern. |
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