Hauseigentümerverband Zürich
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HEV 9/2005 Inhaltsverzeichnis
Zürcher Immobilien-Podium 14

     
  Kostensteigerung: Ist die Verrechnung
von 1% pro Jahr gerechtfertigt?
 
     
  In letzter Zeit ist die Berechtigung, bei Mietzinsanpassungen mit Pauschalen für die allgemeinen Kostensteigerungen zu operieren, sowohl generell als auch betreffs der Höhe in Frage gestellt worden. Die Vermieterorganisationen sehen jedoch keinen Anlass, von ihrem Standpunkt abzurücken. Die Berechnung der effektiven Kostensteigerungen nach den Anforderungen des Bundesgerichts würde nämlich sowohl bei den Vermietern und Verwaltern als auch bei den Schlichtungsbehörden einen immensen Aufwand verursachen und die Verwaltungskosten und somit die Mieten verteuern. Die Pauschalen sind dagegen ein für alle zweckmässiges Instrument, um den Verwaltungsaufwand in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Es liegt in der Natur einer Pauschale, dass sie einmal «zu hoch» und einmal «zu tief» ist. Nach Auffassung der Vermieterorganisationen entspricht die Pauschale von 1% im langjährigen Vergleich den effektiven Kostensteigerungen im Kanton Zürich. Wo viele Nebenkosten dem Mieter separat belastet werden, wird heute schon nur 0,5 Prozent Kostenpauschale verrechnet
Rechtsanwalt lic. iur. Tobias Bartels hat sich mit diesen Fragen vertieft auseinander gesetzt. Seine Ausführungen werden uns Argumentationshilfen für zukünftige Diskussionen liefern.
 
     
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