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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Elektrosmog, Rechtsstaatlichkeit
und Rechtssicherheit |
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Mobiltelefone sind für die meisten von uns
nicht nur selbstverständlich, sondern unverzichtbar
geworden, insbesondere im Beruf.
Wenn wir uns bei ihrer Benützung Gedanken
machen, dann eher über die kostengünstigsten
Angebote als über die Auswirkungen auf
unsere Gesundheit. Wenn wir ein Neues kaufen,
achten wir auf Funktionalität, Design und
Preis, ein medizinisches Unbedenklichkeitszeugnis
steht dagegen nicht zur Debatte.
Daran denken wir nur, wenn es um die Baubewilligung
einer neuen Sendeantenne geht.
Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass
elektromagnetische Felder für den menschlichen
Organismus schädlich sind, gibt es bis
heute nicht. Ein Restrisiko lässt sich allerdings
nicht ausschliessen. Dementsprechend hat die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte
empfohlen. Die europäischen liegen
50-fach darunter und in der Schweiz gelten
die allerstrengsten. Wissenschaftlicher Beweis
hin oder her, es gibt Personen, welche sich
schon in diesem Bereich gestört fühlen oder
bei denen Krankheitssymptome auftreten.
Daher besteht in Bezug auf die gesundheitlichen
Auswirkungen von Elektrosmog eine
enorme Verunsicherung.
Da und dort haben Gemeindebehörden
aus diesen Gründen Baugesuche für neue
Antennen abgewiesen oder sistiert, obschon
die Grenzwerte eingehalten waren und baurechtlich
somit nichts einzuwenden war. Die
Rekursinstanzen haben solche Beschlüsse
regelmässig aufgehoben. Das Bundesgericht
hat nämlich bereits mehrfach festgehalten,
dass der Entscheid über den Gesundheitsschutz
durch Festlegung der Grenzwerte allein
Bundessache ist und die Gemeinden diese lediglich anzuwenden haben. Bei allem Verständnis
für das Dilemma, in welchem sich die
Baubehörden befinden, erscheint es doch als
höchst problematisch, wenn sie sich über geltendes
Recht hinwegsetzen. Wollten sie bei
jedem Baugesuch neu darüber befinden, ob
gewisse Normen anzuwenden seien, wäre die
Rechtssicherheit hin. Und warum sollte der
Einzelne gesetzestreuer als die Behörden sein?
Welches Chaos, wenn jeder von uns sich die
Freiheit nähme, von Fall zu Fall zu entscheiden,
welche Gesetze er einhalten wolle.
Gesetze sind bei uns nicht unverrückbar.
Erweisen sie sich als untauglich, können sie
geändert oder abgeschafft werden. Dafür gibt
es rechtsstaatliche Verfahren. Solange sie aber
in Kraft sind, gelten sie für alle. Eine andere
Frage ist es, ob man als Hauseigentümer sein
Dach etc. für eine solche Antenne zur Verfügung
stellen will. Schliesslich gibt es nicht nur
rechtliche Gesichtspunkte.
Albert Leiser |
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