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HEV 10/2005 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Elektrosmog, Rechtsstaatlichkeit
und Rechtssicherheit
  Mobiltelefone sind für die meisten von uns nicht nur selbstverständlich, sondern unverzichtbar geworden, insbesondere im Beruf. Wenn wir uns bei ihrer Benützung Gedanken machen, dann eher über die kostengünstigsten Angebote als über die Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Wenn wir ein Neues kaufen, achten wir auf Funktionalität, Design und Preis, ein medizinisches Unbedenklichkeitszeugnis steht dagegen nicht zur Debatte. Daran denken wir nur, wenn es um die Baubewilligung einer neuen Sendeantenne geht.
Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass elektromagnetische Felder für den menschlichen Organismus schädlich sind, gibt es bis heute nicht. Ein Restrisiko lässt sich allerdings nicht ausschliessen. Dementsprechend hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte empfohlen. Die europäischen liegen 50-fach darunter und in der Schweiz gelten die allerstrengsten. Wissenschaftlicher Beweis hin oder her, es gibt Personen, welche sich schon in diesem Bereich gestört fühlen oder bei denen Krankheitssymptome auftreten. Daher besteht in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Elektrosmog eine enorme Verunsicherung.
Da und dort haben Gemeindebehörden aus diesen Gründen Baugesuche für neue Antennen abgewiesen oder sistiert, obschon die Grenzwerte eingehalten waren und baurechtlich somit nichts einzuwenden war. Die Rekursinstanzen haben solche Beschlüsse regelmässig aufgehoben. Das Bundesgericht hat nämlich bereits mehrfach festgehalten, dass der Entscheid über den Gesundheitsschutz durch Festlegung der Grenzwerte allein Bundessache ist und die Gemeinden diese lediglich anzuwenden haben. Bei allem Verständnis für das Dilemma, in welchem sich die Baubehörden befinden, erscheint es doch als höchst problematisch, wenn sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Wollten sie bei jedem Baugesuch neu darüber befinden, ob gewisse Normen anzuwenden seien, wäre die Rechtssicherheit hin. Und warum sollte der Einzelne gesetzestreuer als die Behörden sein? Welches Chaos, wenn jeder von uns sich die Freiheit nähme, von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Gesetze er einhalten wolle.
Gesetze sind bei uns nicht unverrückbar. Erweisen sie sich als untauglich, können sie geändert oder abgeschafft werden. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren. Solange sie aber in Kraft sind, gelten sie für alle. Eine andere Frage ist es, ob man als Hauseigentümer sein Dach etc. für eine solche Antenne zur Verfügung stellen will. Schliesslich gibt es nicht nur rechtliche Gesichtspunkte.

Albert Leiser
 
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