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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Immobilienpolitik im Fokus |
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Am 27. November wird in der Stadt Zürich
über die Verlängerung des Baurechts für zwei
private Hochhäuser am Letzigraben abgestimmt.
Die zwei zwölfstöckigen Gebäude
mit 91 Wohnungen waren 1952 die ersten
Wohnhochhäuser Zürichs. 2021 endet das
Baurecht, die Stadt erhält dann die zwei
Türme kostenlos. Im Innern sind die Häuser
renoviert, aussen bröckelt aber die Fassade.
Die Sanierung kostet zwischen ein und zwei
Millionen Franken. Die Eigentümerin hat sich
daher mit dem Stadtrat auf Folgendes geeinigt:
Das Baurecht wird bis 2066 verlängert,
der Baurechtszins zugunsten der Stadt steigt
von Fr. 60 000.– auf 330 000.–, dafür erhält
die Hochhaus AG, wenn sie die Häuser abtreten
muss, eine Heimfallentschädigung.
Dieser Handel wurde im Gemeinderat mit
102 zu 12 Stimmen angenommen. Nur die
Grünen, die Alternativen und der Präsident
des städtischen Gewerkschaftsbundes lehnten
ab. Ihre Kritik: Der erhöhte Baurechtszins
werde auf die Mieter überwälzt.
Der HEV befürwortet die Vorlage und
stösst sich an der Haltung der linken Parteien,
dass Immobiliengeschäfte mit Privaten von
vornherein als geradezu verwerflich, solche
mit Genossenschaften oder gemeinnützigen
Bauträgern immer als unterstützenswert dargestellt
werden. Vielmehr ist von Fall zu Fall
zu prüfen, mit welchen Vertragspartnern die
Regelung getroffen werden kann, die am
besten den festgesetzten Grundsätzen entspricht
und für die Stadt am interessantesten
ist. Gewinnmaximierung ist nicht zum Voraus
abzulehnen; erhöht sich die Finanzkraft der
Stadt, kommt das nicht zuletzt den Sozialausgaben
zugute. Gerade die Grünen, Parteikollegen
der Vorsteherin des Sozialdepartements,
sollten daran ein Interesse haben. Zudem hat der Vermieter dem Stadtrat und
den Mietern schriftlich bestätigt, dass der
neue Baurechtszins keine Mietzinserhöhung
zur Folge hat. Die Heimfallentschädigung
und die längeren Abschreibungsdauern für
Investitionen gleichen die Rechnung mit dem
wesentlich höheren Baurechtszins aus.
Zur Veranschaulichung: Die Durchschnittsmieten
für die 3-Zimmer-Wohnungen
liegen heute bei ca. Fr. 1200.–. Zahlreiche
Wohnungen von Mieterinnen und Mieter,
welche seit Jahrzehnten in den Liegenschaften
wohnen, meist im AHV-Alter sind und
häufig einen höheren Mietzins nicht bezahlen
können, kosten wesentlich unter Fr. 1000.–.
Die Neuvermietungen erfolgen zu Mietzinsen
von Fr. 1400.– bis Fr. 1450.– für die 3-Zimmer-
Wohnungen. Die Mieten sind also massvoll
und bewegen sich an der unteren Bandbreite
des Marktes.
Darum am 27.11. JA zu einer differenzierten
Immobilienpolitik.
JA zur Verlängerung
der Baurechtsverträge.
Albert Leiser |
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