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HEV 11/2005 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Immobilienpolitik im Fokus
  Am 27. November wird in der Stadt Zürich über die Verlängerung des Baurechts für zwei private Hochhäuser am Letzigraben abgestimmt. Die zwei zwölfstöckigen Gebäude mit 91 Wohnungen waren 1952 die ersten Wohnhochhäuser Zürichs. 2021 endet das Baurecht, die Stadt erhält dann die zwei Türme kostenlos. Im Innern sind die Häuser renoviert, aussen bröckelt aber die Fassade. Die Sanierung kostet zwischen ein und zwei Millionen Franken. Die Eigentümerin hat sich daher mit dem Stadtrat auf Folgendes geeinigt: Das Baurecht wird bis 2066 verlängert, der Baurechtszins zugunsten der Stadt steigt von Fr. 60 000.– auf 330 000.–, dafür erhält die Hochhaus AG, wenn sie die Häuser abtreten muss, eine Heimfallentschädigung.
Dieser Handel wurde im Gemeinderat mit 102 zu 12 Stimmen angenommen. Nur die Grünen, die Alternativen und der Präsident des städtischen Gewerkschaftsbundes lehnten ab. Ihre Kritik: Der erhöhte Baurechtszins werde auf die Mieter überwälzt.
Der HEV befürwortet die Vorlage und stösst sich an der Haltung der linken Parteien, dass Immobiliengeschäfte mit Privaten von vornherein als geradezu verwerflich, solche mit Genossenschaften oder gemeinnützigen Bauträgern immer als unterstützenswert dargestellt werden. Vielmehr ist von Fall zu Fall zu prüfen, mit welchen Vertragspartnern die Regelung getroffen werden kann, die am besten den festgesetzten Grundsätzen entspricht und für die Stadt am interessantesten ist. Gewinnmaximierung ist nicht zum Voraus abzulehnen; erhöht sich die Finanzkraft der Stadt, kommt das nicht zuletzt den Sozialausgaben zugute. Gerade die Grünen, Parteikollegen der Vorsteherin des Sozialdepartements, sollten daran ein Interesse haben. Zudem hat der Vermieter dem Stadtrat und den Mietern schriftlich bestätigt, dass der neue Baurechtszins keine Mietzinserhöhung zur Folge hat. Die Heimfallentschädigung und die längeren Abschreibungsdauern für Investitionen gleichen die Rechnung mit dem wesentlich höheren Baurechtszins aus.
Zur Veranschaulichung: Die Durchschnittsmieten für die 3-Zimmer-Wohnungen liegen heute bei ca. Fr. 1200.–. Zahlreiche Wohnungen von Mieterinnen und Mieter, welche seit Jahrzehnten in den Liegenschaften wohnen, meist im AHV-Alter sind und häufig einen höheren Mietzins nicht bezahlen können, kosten wesentlich unter Fr. 1000.–. Die Neuvermietungen erfolgen zu Mietzinsen von Fr. 1400.– bis Fr. 1450.– für die 3-Zimmer- Wohnungen. Die Mieten sind also massvoll und bewegen sich an der unteren Bandbreite des Marktes.
Darum am 27.11. JA zu einer differenzierten Immobilienpolitik.
JA zur Verlängerung der Baurechtsverträge.

Albert Leiser
 
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