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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Mietrechtsrevision prüfenswert, aber
nicht vordringlich |
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Wohnprobleme beschäftigen die Schweizer
zurzeit kaum. Eine Univox-Studie, welche
erst diesen Sommer veröffentlicht wurde,
ergab: «Die grosse Mehrheit der befragten
Haushalte ist von der Grosszügigkeit ihrer
Wohnung, ihrer unmittelbaren Umwelt und
ihrer Lage hinsichtlich der Geschäfte zufrieden.
» In Zürich hat sich im Zusammenhang
mit einer wohnungspolitischen Vorlage (Baurechtsverträge
Letzigraben), gegen welche
der Mieterverband das Referendum ergriffen
hatte, gezeigt, dass die Stimmbürger mit ihrer
Wohnsituation so zufrieden sind, dass sie sich
nicht aufhetzen lassen. Anders kann man das
klare Ergebnis nicht auslegen. Und auch die
neueste repräsentative Umfrage von Gfs.bern
im November 05 bestätigt diese Stimmung.
Eine Mietrechtsrevision wirft daher im jetzigen
Zeitpunkt keine hohen Wellen. Nachdem
das Stimmvolk 2003/04 einer krassen
Verschärfung des Mietrechts eine deutliche
Abfuhr erteilte und danach auch den Gegenvorschlag
und damit eine Abkoppelung von
den Hypothekarzinsen verwarf, hält sich die
Reformlust verständlicherweise in eher engen
Grenzen. Allerdings könnte sich die Aktualität
des Themas schlagartig ändern, falls die
Hypothekarzinsen auf breiter Front zu steigen
begännen. Insofern ist es vielleicht klüger,
das Problem anzupacken, bevor es akut geworden
ist.
Zwar wäre ein mutiger Schritt in Richtung
Marktmiete vorzuziehen, doch ist die Vorlage
des Bundesrates im Sinne eines Interessenausgleiches
prüfenswert. Sie brächte gegenüber
dem heutigen Recht eine Klärung und
mehr Transparenz. Das heutige Recht ist
deshalb so kompliziert, weil es Kosten- und Marktelement in undurchsichtiger Weise miteinander
verknüpft. Der neue Vorschlag
brächte demgegenüber eine klare Trennung,
indem in jedem Mietverhältnis ausschliesslich
ein System zur Anwendung käme und die
Parteien die freie Wahl zwischen der Kostenmiete
oder der Ausrichtung der Mieten nach
der Teuerung hätten.
Wie so oft liegt die Crux in der konkreten
Ausgestaltung der Bestimmungen. Der HEV
wird die Vorlage daher eingehend auf ihre
Praxistauglichkeit prüfen. Zu lösen gilt es
auch ein heikleres Problem: Für viele Detailregelungen
wird auf die Verordnung verwiesen.
Diese liegt aber erstens noch gar nicht vor
und kann zweitens vom Bundesrat in eigener
Kompetenz geändert werden. Bis zu einem
gewissen Grad wird es sich nicht vermeiden
lassen, die Katze im Sack kaufen zu müssen.
Die Risiken sind aber auf ein Minimum zu
reduzieren.
Albert Leiser |
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