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HEV 12/2005 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Mietrechtsrevision prüfenswert, aber
nicht vordringlich
  Wohnprobleme beschäftigen die Schweizer zurzeit kaum. Eine Univox-Studie, welche erst diesen Sommer veröffentlicht wurde, ergab: «Die grosse Mehrheit der befragten Haushalte ist von der Grosszügigkeit ihrer Wohnung, ihrer unmittelbaren Umwelt und ihrer Lage hinsichtlich der Geschäfte zufrieden. » In Zürich hat sich im Zusammenhang mit einer wohnungspolitischen Vorlage (Baurechtsverträge Letzigraben), gegen welche der Mieterverband das Referendum ergriffen hatte, gezeigt, dass die Stimmbürger mit ihrer Wohnsituation so zufrieden sind, dass sie sich nicht aufhetzen lassen. Anders kann man das klare Ergebnis nicht auslegen. Und auch die neueste repräsentative Umfrage von Gfs.bern im November 05 bestätigt diese Stimmung.
Eine Mietrechtsrevision wirft daher im jetzigen Zeitpunkt keine hohen Wellen. Nachdem das Stimmvolk 2003/04 einer krassen Verschärfung des Mietrechts eine deutliche Abfuhr erteilte und danach auch den Gegenvorschlag und damit eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen verwarf, hält sich die Reformlust verständlicherweise in eher engen Grenzen. Allerdings könnte sich die Aktualität des Themas schlagartig ändern, falls die Hypothekarzinsen auf breiter Front zu steigen begännen. Insofern ist es vielleicht klüger, das Problem anzupacken, bevor es akut geworden ist.
Zwar wäre ein mutiger Schritt in Richtung Marktmiete vorzuziehen, doch ist die Vorlage des Bundesrates im Sinne eines Interessenausgleiches prüfenswert. Sie brächte gegenüber dem heutigen Recht eine Klärung und mehr Transparenz. Das heutige Recht ist deshalb so kompliziert, weil es Kosten- und Marktelement in undurchsichtiger Weise miteinander verknüpft. Der neue Vorschlag brächte demgegenüber eine klare Trennung, indem in jedem Mietverhältnis ausschliesslich ein System zur Anwendung käme und die Parteien die freie Wahl zwischen der Kostenmiete oder der Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung hätten.
Wie so oft liegt die Crux in der konkreten Ausgestaltung der Bestimmungen. Der HEV wird die Vorlage daher eingehend auf ihre Praxistauglichkeit prüfen. Zu lösen gilt es auch ein heikleres Problem: Für viele Detailregelungen wird auf die Verordnung verwiesen. Diese liegt aber erstens noch gar nicht vor und kann zweitens vom Bundesrat in eigener Kompetenz geändert werden. Bis zu einem gewissen Grad wird es sich nicht vermeiden lassen, die Katze im Sack kaufen zu müssen. Die Risiken sind aber auf ein Minimum zu reduzieren.


Albert Leiser
 
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