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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Anreize schaffen zu freiwilligen
Massnahmen – der Klimarappen II |
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Der Hauseigentümerverband hat seine
Zweifel an der Wirksamkeit der CO2-Abgabe
nie verhehlt und die durch sie verursachte
erhebliche Verteuerung der Wohnkosten als
inopportun verurteilt. Aus unserer Sicht
betreibt die CO2-Abgabe eine fragwürdige
Umverteilung. Die Einnahmen werden nicht
für CO2-senkende Massnahmen zur Verfügung
stehen, sondern via Krankenversicherer
und AHV an die Bevölkerung rückverteilt.
Aber auch die Hauseigentümer sind sich der
Probleme, welche die Verbrennung fossiler
Brennstoffe zur Gewinnung von Energie
auslösen, bewusst und verschliessen sich keineswegs
der Notwendigkeit, Lösungen zu
suchen.
Gewohnt, den Schwarzen Peter nicht einfach
weiterzugeben, hat der HEV Schweiz
zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband
(SGV) proaktiv eine effizientere
und kostengünstigere Alternative zur CO2-
Abgabe auf Brennstoffen gesucht und entwickelt:
den Klimarappen II als freiwillige
Massnahme im Sinne des CO2-Gesetzes.
Die Einnahmen aus dem Klimarappen II
wären zu 100% zweckgebunden und würden
für energetische Sanierungen im inländischen
Gebäudebereich und zur Förderung von
Grossanlagen (KVA, ARA, Holz usw.) eingesetzt.
Der Klimarappen II schafft damit konkrete
Investitionsanreize. Da er zudem lediglich 1,6 bis 1,7 Rappen pro Liter Heizöl beträgt,
würde er die Heizkosten wesentlich
weniger stark verteuern als die CO2-Abgabe,
die über 9 Rappen pro Liter Heizöl kosten
würde. Im Gegensatz zur CO2-Abgabe ist der
Klimarappen II somit ein wirkungsvolles und
wirtschaftliches Instrument zur Reduktion von
CO2-Emissionen im Gebäudebereich.
Da der Klimarappen II eine freiwillige Massnahme
im Sinne des CO2-Gesetzes ist, liesse er
sich überdies rasch einführen und umsetzen.
Der ebenfalls diskutierten Variante «CO2-
Abgabe mit Teilzweckbindung» ist er schon
deswegen vorzuziehen, weil eine Teilzweckbindung
gemäss CO2-Gesetz nicht möglich
ist.
Albert Leiser |
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12. Februar: Stadt- und Gemeinderatswahlen in der Stadt Zürich
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Stärken Sie die Politikergruppe, welche sich
für die Interessen der Hauseigentümer einsetzt. Ich persönlich rechne fest mit Ihrer
Stimme und gehe davon aus, dass Sie unserer Wahlempfehlung (Beilage für die Sektion
Zürich) folgen. |
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