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HEV 1/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Anreize schaffen zu freiwilligen
Massnahmen – der Klimarappen II
  Der Hauseigentümerverband hat seine Zweifel an der Wirksamkeit der CO2-Abgabe nie verhehlt und die durch sie verursachte erhebliche Verteuerung der Wohnkosten als inopportun verurteilt. Aus unserer Sicht betreibt die CO2-Abgabe eine fragwürdige Umverteilung. Die Einnahmen werden nicht für CO2-senkende Massnahmen zur Verfügung stehen, sondern via Krankenversicherer und AHV an die Bevölkerung rückverteilt. Aber auch die Hauseigentümer sind sich der Probleme, welche die Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Gewinnung von Energie auslösen, bewusst und verschliessen sich keineswegs der Notwendigkeit, Lösungen zu suchen.
Gewohnt, den Schwarzen Peter nicht einfach weiterzugeben, hat der HEV Schweiz zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) proaktiv eine effizientere und kostengünstigere Alternative zur CO
2- Abgabe auf Brennstoffen gesucht und entwickelt: den Klimarappen II als freiwillige Massnahme im Sinne des CO2-Gesetzes.
Die Einnahmen aus dem Klimarappen II wären zu 100% zweckgebunden und würden für energetische Sanierungen im inländischen Gebäudebereich und zur Förderung von Grossanlagen (KVA, ARA, Holz usw.) eingesetzt. Der Klimarappen II schafft damit konkrete Investitionsanreize. Da er zudem lediglich 1,6 bis 1,7 Rappen pro Liter Heizöl beträgt, würde er die Heizkosten wesentlich weniger stark verteuern als die CO
2-Abgabe, die über 9 Rappen pro Liter Heizöl kosten würde. Im Gegensatz zur CO2-Abgabe ist der Klimarappen II somit ein wirkungsvolles und wirtschaftliches Instrument zur Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäudebereich.
Da der Klimarappen II eine freiwillige Massnahme im Sinne des CO
2-Gesetzes ist, liesse er sich überdies rasch einführen und umsetzen. Der ebenfalls diskutierten Variante «CO2- Abgabe mit Teilzweckbindung» ist er schon deswegen vorzuziehen, weil eine Teilzweckbindung gemäss CO2-Gesetz nicht möglich ist.

Albert Leiser
 
 
 
  12. Februar: Stadt- und Gemeinderatswahlen in der Stadt Zürich
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Stärken Sie die Politikergruppe, welche sich für die Interessen der Hauseigentümer einsetzt. Ich persönlich rechne fest mit Ihrer Stimme und gehe davon aus, dass Sie unserer Wahlempfehlung (Beilage für die Sektion Zürich) folgen.
 
     
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