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HEV 2/2006 Inhaltsverzeichnis
Abfallkonzept

     
  Veranstaltung vom 23.1.06 zum neuen Abfallkonzept der Stadt Zürich

Container auf Biegen und Brechen?
* Paco Oliver
 
     
  Der Beginn der Umsetzung des neuen Abfallkonzepts der Stadt Zürich bescherte unserem Telefondienst besorgte Anrufe und sorgte, wie man in der Tagespresse lesen konnte, in den zunächst betroffenen Quartieren für eine gewisse Unruhe. Der HEV Zürich fand es daher für angebracht, am 23. Januar zusammen mit ERZ (Entsorgung und Recycling Zürich) eine Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Diese sollte einerseits den Verantwortlichen von ERZ Gelegenheit geben, ihre Ziele und Vorgehensweise zu erläutern, anderseits sollten die Eigentümer einmal ihre Sicht der Dinge öffentlich darlegen können.
Um es kurz zu fassen: Die Züri-Säcke sollen aus dem Stadtbild verschwinden und zwar in einheitliche Kunststoffcontainer. Dazu muss die ganze Stadt mit Containern ausgerüstet werden. So will es die Abfallverordnung, welche am 1.1.05 in Kraft trat. ERZ stellt die Container leihweise zur Verfügung, wartet und reinigt sie. Es gibt drei verschiedene Grössen: 770, 240 und 140 Liter. Die Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, Platz für den Eigenbedarf an Containern zur Verfügung zu stellen. Nur wo dies nicht möglich ist, wird öffentlicher Grund benützt und zwar gegen Bezahlung einer Benutzungsgebühr.
 
     
 
Albert Leiser, Direktor HEV; Ivo Torelli und Benjamin Wittwer, ERZ.
 
Thomas Kralemann, Geschäftsleiter ERZ;
Albert Leiser.
 
         
 
Ivo Torelli, Kommunikation ERZ.
 
Benjamin Wittwer, Projektleiter ERZ.
 
     
  Was in der Theorie durchaus plausibel tönt, erweist sich in der Praxis als nicht ganz einfach durchzuführen. Die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich. Bietet sich vielerorts ein für ERZ, Hauseigentümer und Mieter praktikabler Standort an, so scheint da und dort eine allseits befriedigende Lösung ein Ding der Unmöglichkeit.  
  ERZ unterbreitet in einem ersten Schritt dem Hauseigentümer einen Vorschlag für Containerzahl und -standort. Dabei geht ERZ gewissermassen als Schreibtischtäter vor, weil eine vorgängige Besichtigung jedes Grundstücks verständlicherweise nicht möglich ist. Der Vorschlag stellt die aus ERZ-Sicht beste Lösung dar i.S. Sicherheitsvorschriften und logistische Rahmenbedingungen. Der Vorschlag von ERZ löst keinerlei Fristenlauf oder sonstige Rechtsfolgen aus. Hauseigentümer, die mit ihm nicht einverstanden sind, sollten mit ERZ Kontakt aufnehmen, damit man gemeinsam nach einer besseren Lösung suchen kann. Am besten machen sie gleich einen Gegenvorschlag. Für Quartierbild und Handling wäre natürlich eine möglichst kleine Zahl von Containern anzustreben. Optimal wäre daher ein gemeinsamer Standort auf Privatgrund für mehrere Liegenschaften. Eine solche Lösung müsste allerdings von den Eigentümern selber ausgehandelt werden. ERZ will sich nicht in die nachbarlichen Beziehungen einmischen.
Wichtig für die Hauseigentümer in den noch nicht betroffenen Stadtkreisen: Grundsätzlich besteht noch kein Handlungsbedarf. Es schadet aber nicht, sich jetzt schon Gedanken zu machen, wo der Container platziert werden könnte. Werden aus irgendwelchen Gründen Renovationsarbeiten aktuell, sollte die Frage des Containerstandortes gleichzeitig erörtert werden.
     
   
Fragen,
 
       
   
Fragen …
 
       
   
… und fragende Gesichter.
 
       
         
  * Redaktor, lic. iur.      
         
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