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Veranstaltung vom 23.1.06 zum neuen Abfallkonzept der Stadt Zürich
Container auf Biegen und Brechen?
* Paco Oliver |
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Der Beginn der Umsetzung des
neuen Abfallkonzepts der Stadt Zürich
bescherte unserem Telefondienst besorgte
Anrufe und sorgte, wie man in der Tagespresse
lesen konnte, in den zunächst
betroffenen Quartieren für eine gewisse
Unruhe. Der HEV Zürich fand es daher für
angebracht, am 23. Januar zusammen mit
ERZ (Entsorgung und Recycling Zürich)
eine Veranstaltung zu diesem Thema
durchzuführen. Diese sollte einerseits den
Verantwortlichen von ERZ Gelegenheit
geben, ihre Ziele und Vorgehensweise zu
erläutern, anderseits sollten die Eigentümer
einmal ihre Sicht der Dinge öffentlich darlegen
können.
Um es kurz zu fassen: Die Züri-Säcke
sollen aus dem Stadtbild verschwinden und
zwar in einheitliche Kunststoffcontainer.
Dazu muss die ganze Stadt mit Containern
ausgerüstet werden. So will es die Abfallverordnung,
welche am 1.1.05 in Kraft
trat. ERZ stellt die Container leihweise zur
Verfügung, wartet und reinigt sie. Es gibt
drei verschiedene Grössen: 770, 240 und
140 Liter. Die Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, Platz für den Eigenbedarf
an Containern zur Verfügung zu stellen.
Nur wo dies nicht möglich ist, wird öffentlicher
Grund benützt und zwar gegen
Bezahlung einer Benutzungsgebühr. |
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Albert Leiser, Direktor HEV; Ivo Torelli und
Benjamin Wittwer, ERZ. |
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Thomas Kralemann, Geschäftsleiter ERZ;
Albert Leiser. |
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Ivo Torelli, Kommunikation ERZ. |
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Benjamin Wittwer, Projektleiter ERZ. |
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Was in der Theorie durchaus plausibel tönt, erweist sich in der Praxis als nicht ganz einfach durchzuführen. Die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich. Bietet sich vielerorts ein für ERZ, Hauseigentümer und Mieter praktikabler Standort an, so scheint da und dort eine allseits befriedigende Lösung ein Ding der Unmöglichkeit. |
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ERZ unterbreitet in einem ersten Schritt dem Hauseigentümer einen Vorschlag für Containerzahl und -standort. Dabei geht ERZ gewissermassen als Schreibtischtäter vor, weil eine vorgängige Besichtigung jedes Grundstücks verständlicherweise nicht möglich ist. Der Vorschlag stellt die aus ERZ-Sicht beste Lösung dar i.S. Sicherheitsvorschriften und logistische Rahmenbedingungen. Der Vorschlag von ERZ löst keinerlei Fristenlauf oder sonstige Rechtsfolgen aus. Hauseigentümer, die mit ihm nicht einverstanden sind, sollten mit ERZ Kontakt aufnehmen, damit man gemeinsam nach einer besseren Lösung suchen kann. Am besten machen sie gleich einen Gegenvorschlag. Für Quartierbild und Handling wäre natürlich eine möglichst kleine Zahl von Containern anzustreben. Optimal wäre daher ein gemeinsamer Standort auf Privatgrund für mehrere Liegenschaften. Eine solche Lösung müsste allerdings von den Eigentümern selber ausgehandelt werden. ERZ will sich nicht in die nachbarlichen Beziehungen einmischen.
Wichtig für die Hauseigentümer in den noch nicht betroffenen Stadtkreisen: Grundsätzlich besteht noch kein Handlungsbedarf. Es schadet aber nicht, sich jetzt schon Gedanken zu machen, wo der Container platziert werden könnte. Werden aus irgendwelchen Gründen Renovationsarbeiten aktuell, sollte die Frage des Containerstandortes gleichzeitig erörtert werden. |
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Fragen, |
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Fragen … |
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… und fragende Gesichter. |
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