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HEV 2/2006 Inhaltsverzeichnis
Anti-Graffiti

     
  Die Stadt Zürich geht
neue Wege!
* Priska Rast
 
     
  Für viele Menschen sind Graffiti im Stadtbild ein Ärgernis. Das gilt umso mehr, wenn die gesprühten Schriftzüge, Bilder und Namenskürzel (TAGs) plötzlich über Nacht auf der eigenen Hauswand oder auf dem Garagentor prangen. Neue Schmierereien müssen konsequent und so schnell wie möglich entfernt werden, damit langfristige Erfolge erzielt werden können!
Mit dem Anti-Graffiti-Abo und einer informativen Website für Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter, Eltern und Lehrer sowie Sprayer geht die Stadt Zürich neue Wege.
 
     
    Tipps zu Entfernung, Schutz und Online-Anzeige
Die neu lancierte Website bietet eine breite Palette von Informationen rund um das Thema Graffiti sowie konkrete Hilfestellungen. Hauseigentümer wird beispielsweise auf der Website in Kürze das Vorgehen im Schadensfall dargelegt. Da eine umgehende Strafanzeige ein wichtiges Druckmittel im Kampf gegen Graffiti ist, kann nun über die Webpage und das bereitgestellte Anzeigen-Formular innert kürzester Zeit per Mausklick eine Strafanzeige bei der Stadtpolizei wegen Sachbeschädigung eingereicht werden. Die Polizei leitet daraufhin die erforderlichen Schritte ein.
Ein Fassadenschutz, temporär oder permanent, erspart bei Schmierereien grossen Ärger. Doch wo soll welches System angewendet werden? Die Webpage liefert einen raschen Überblick.
 
       
  Für die Sprayer enthält die Website Informationen zu den straf-/zivilrechtlichen Konsequenzen sowie zu Schadens-Wiedergutmachung. Und ein grosser Irrtum wird ausgeräumt: Die Eltern haften nur in den seltensten Fällen für ihre Kinder!
Ferner finden Eltern und Lehrer Hinweise, die auf eine illegale Sprayertätigkeit ihrer Schützlinge schliessen lassen, sowie Tipps zum Gespräch über das Thema Graffiti.
 
     
  Anti-Graffiti-Abo
Konsequent und rasch entfernte Graffiti machen Fassaden uninteressant für die «Künstler», denn ein Graffito sollte möglichst lange, von vielen Personen gesehen werden. Um die Hauseigentümer und Liegenschaftenverwalter bei dieser Arbeit zu entlasten, bietet die Stadt Zürich neu ein Anti-Graffiti-Abo an, mit welchen Graffiti, unabhängig von ihrer Anzahl, zu einem kostengünstigen jährlichen Fixpreis entfernt bzw. überstrichen werden. Und dies innerhalb von drei Tagen.
 
      Die Arbeiten werden von «Schöns Züri», einem Projekt des ergänzenden Arbeitsmarktes der Stadt Zürich, realisiert. Der Hauseigentümerverband unterstützt seine Mitglieder mit einem einmaligen Pauschalbeitrag von CHF 300.–.
 
     
         
     
  Graffiti an der Wand – was ist zu tun?  
 
Fotografieren Sie das Graffito.
Stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei
Entfernen oder überstreichen Sie das Graffito schnellstmöglich.
Schützen Sie den Untergrund vor erneutem Besprühen, evtl. auch mit einer Bepflanzung.
 
     
  Die Graffitibeauftragte der Stadt Zürich berät Sie gerne im Schadensfall oder auch über präventive Massnahmen:
Fachstelle Graffiti
Priska Rast
Lindenhofstrasse 21
8001 Zürich
Telefon 044 412 20 27
priska.rast@zuerich.ch
 
     
     
  * Fachstelle Graffiti  
     
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