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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Wohnkosten nicht durch
Mehrwertsteuer verteuern |
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Als die Mehrwertsteuer eingeführt
wurde, waren sich die Gesetzgeber einig,
dass die Wohnkosten auf keinen Fall
zusätzlich verteuert werden sollten. Daher
wurde eine ganze Reihe von Leistungen im
Bereich Immobilien von der Mehrwertsteuerpflicht
ausgenommen. Zum Beispiel: der
Verkauf von Immobilien, die Übertragung
und Bestellung von Vorkaufs-, Bau- und
anderen dinglichen Rechten, die Leistungen
der Stockwerkeigentümergemeinschaft an
die Stockwerkeigentümer für gemeinschaftliche
Aufwendungen, die Vermietung/
Verpachtung von Immobilien, die
«normale» Vermietung von Autoabstellplätzen
und Verschiedenes mehr. Für solche
Dienstleistungen gegenüber inländischen
steuerpflichtigen Personen räumte man die
Möglichkeit einer Option ein, d.h. der Steuerpflichtige
konnte den mit solchen Leistungen
gemachten Umsatz freiwillig der MwSt.
unterstellen (vgl. dazu Branchenbroschüre
Nr. 16 als Ergänzung zur Wegleitung 2001
zur Mehrwertsteuer).
Plötzlich soll nun alles ganz anders sein.
Um die Finanzsituation des Bundes zu verbessern,
sollen frühere Prinzipien über Bord
geworfen werden. Zwar ist (noch) nicht
die Rede davon, dass die Vermietung von
Wohnungen mehrwertsteuerpflichtig werden
soll, die meisten der früheren Ausnahmen
sollen aber gemäss einem Revisionsentwurf
gestrichen werden. Insbesondere
der Verkauf von Immobilien soll in Zukunft
belastet werden.
Die Meinung, dass alle Hauseigentümer
reich seien und sich erst noch an anderen
bereicherten, ist bedauerlicherweise sehr verbreitet und dürfte eine Revision im
erwähnten Sinne erleichtern. Natürlich
stimmt weder das eine noch das andere.
Vor allem aber wäre es kurzsichtig, sich von
Neidgefühlen leiten zu lassen. Denn letztlich
bezahlt nicht der Hauseigentümer die
Steuer, sondern der Endverbraucher, also
der Bewohner. Und das kann ein Eigentümer
oder ein Mieter sein.
Wir haben grosses Verständnis für das
Anliegen, den Dschungel der Vorschriften
auszulichten, erst recht, wenn sich gleichzeitig
die Ertragslage verbessern lässt. Diese
Straffung des Ausnahmenkatalogs wird
aber die Mehrwertsteuerverwaltung nicht
entlasten, sondern im Gegenteil die Zahl
der Mehrwertsteuerfälle und damit auch
den Beamtenapparat vergrössern. Zu
bedenken ist sodann, dass es uns allen ans
Portemonnaie geht, wenn sich die Mehrwertsteuer
im Immobilienbereich breit
macht.
Albert Leiser |
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