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HEV 3/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Wohnkosten nicht durch
Mehrwertsteuer verteuern
  Als die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, waren sich die Gesetzgeber einig, dass die Wohnkosten auf keinen Fall zusätzlich verteuert werden sollten. Daher wurde eine ganze Reihe von Leistungen im Bereich Immobilien von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. Zum Beispiel: der Verkauf von Immobilien, die Übertragung und Bestellung von Vorkaufs-, Bau- und anderen dinglichen Rechten, die Leistungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft an die Stockwerkeigentümer für gemeinschaftliche Aufwendungen, die Vermietung/ Verpachtung von Immobilien, die «normale» Vermietung von Autoabstellplätzen und Verschiedenes mehr. Für solche Dienstleistungen gegenüber inländischen steuerpflichtigen Personen räumte man die Möglichkeit einer Option ein, d.h. der Steuerpflichtige konnte den mit solchen Leistungen gemachten Umsatz freiwillig der MwSt. unterstellen (vgl. dazu Branchenbroschüre Nr. 16 als Ergänzung zur Wegleitung 2001 zur Mehrwertsteuer).
Plötzlich soll nun alles ganz anders sein. Um die Finanzsituation des Bundes zu verbessern, sollen frühere Prinzipien über Bord geworfen werden. Zwar ist (noch) nicht die Rede davon, dass die Vermietung von Wohnungen mehrwertsteuerpflichtig werden soll, die meisten der früheren Ausnahmen sollen aber gemäss einem Revisionsentwurf gestrichen werden. Insbesondere der Verkauf von Immobilien soll in Zukunft belastet werden.
Die Meinung, dass alle Hauseigentümer reich seien und sich erst noch an anderen bereicherten, ist bedauerlicherweise sehr verbreitet und dürfte eine Revision im erwähnten Sinne erleichtern. Natürlich stimmt weder das eine noch das andere. Vor allem aber wäre es kurzsichtig, sich von Neidgefühlen leiten zu lassen. Denn letztlich bezahlt nicht der Hauseigentümer die Steuer, sondern der Endverbraucher, also der Bewohner. Und das kann ein Eigentümer oder ein Mieter sein.
Wir haben grosses Verständnis für das Anliegen, den Dschungel der Vorschriften auszulichten, erst recht, wenn sich gleichzeitig die Ertragslage verbessern lässt. Diese Straffung des Ausnahmenkatalogs wird aber die Mehrwertsteuerverwaltung nicht entlasten, sondern im Gegenteil die Zahl der Mehrwertsteuerfälle und damit auch den Beamtenapparat vergrössern. Zu bedenken ist sodann, dass es uns allen ans Portemonnaie geht, wenn sich die Mehrwertsteuer im Immobilienbereich breit macht.

Albert Leiser
 
     
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