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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Neues Mietrecht? – Niemand wirklich
zufrieden |
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Des einen Freud, des andern Leid: Das Einzige,
was dem Hauseigentümerverband am
neuen Mietrecht wirklich gefällt, die Wahlmöglichkeit
zwischen Index- und Kostenmiete,
gefällt dem Mieterverband gar nicht.
Nach dem Vorschlag des Bundesrates
zur Revision des Mietrechts könnten beim
Indexmodell die Mieten einmal jährlich um
80 Prozent der Teuerung angepasst werden.
Eine 100-prozentige Überwälzung ist bei
Geschäftsräumen vorgesehen. Beim Kostenmodell
werden die Mieten an die Kostenentwicklung
angepasst, wobei für die Hypothekarzinsen
ein von der Nationalbank ermittelter
Durchschnittssatz massgebend wäre.
Keine Änderung ist bei den Kündigungsbestimmungen
vorgesehen.
Der Mieterverband begrüsst zwar die
Abkoppelung vom Hypothekarzins, lehnt das
duale System aber ab. Die freie Wahl bestehe
nur theoretisch, da die Vermieter am längeren
Hebel sässen. Auch mit dem Kostenmodell
kann er sich nicht anfreunden, weil es nicht
geeignet sei, dämpfend auf die Miete zu wirken.
Mehr Stabilität verspricht er sich eher
vom geglätteten Zinssatz.
Der Hauseigentümerverband hält eine
Revision zwar nicht für unbedingt nötig,
erachtet aber die Wahlmöglichkeit für
sinnvoll, wird damit doch den unterschiedlichen
Bedürfnissen der Eigentümerkategorien
Rechnung getragen. In der Vernehmlassung
verlangt er jedoch, dass bei der Kostenmiete
im Gesetz selbst festgelegt werde, welches
die zulässige Rendite sei, und kritisiert die
Beschränkung des Teuerungsausgleichs auf
80 Prozent. Inakzeptabel ist die vorgeschlagene
voraussetzungslose Möglichkeit zur Anfechtung der Anfangsmiete. Es widerspricht
dem Grundsatz von Treu und Glauben,
einen Vertrag zu schliessen und ihn
gleich wieder in Frage zu stellen.
Während Grüne und SP erwartungsgemäss
eine ähnliche Position wie der Mieterverband
einnehmen, lehnt die SVP die Revision
als unnötig und unbefriedigend ab. Nur
CVP und FDP stellen sich hinter den Vorschlag,
wenn auch spürbar ohne Begeisterung.
Wie weiter also? Der Hauseigentümerverband
würde es verstehen, wenn der
Bund seine Bemühungen für eine Weile
aufgeben würde. Der vorliegende Revisionsvorschlag
würde einen unbefriedigenden
Zustand durch einen nicht wirklich
befriedigenderen ersetzen. Vielleicht ist es
besser, mit einem bekannten Übel weiterzuleben,
als sich der Ungewissheit einer
Änderung auszusetzen, an deren positive
Wirkung keiner glaubt.
Albert Leiser |
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