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HEV 4/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Neues Mietrecht? – Niemand wirklich
zufrieden
  Des einen Freud, des andern Leid: Das Einzige, was dem Hauseigentümerverband am neuen Mietrecht wirklich gefällt, die Wahlmöglichkeit zwischen Index- und Kostenmiete, gefällt dem Mieterverband gar nicht.
Nach dem Vorschlag des Bundesrates zur Revision des Mietrechts könnten beim Indexmodell die Mieten einmal jährlich um 80 Prozent der Teuerung angepasst werden. Eine 100-prozentige Überwälzung ist bei Geschäftsräumen vorgesehen. Beim Kostenmodell werden die Mieten an die Kostenentwicklung angepasst, wobei für die Hypothekarzinsen ein von der Nationalbank ermittelter Durchschnittssatz massgebend wäre. Keine Änderung ist bei den Kündigungsbestimmungen vorgesehen.
Der Mieterverband begrüsst zwar die Abkoppelung vom Hypothekarzins, lehnt das duale System aber ab. Die freie Wahl bestehe nur theoretisch, da die Vermieter am längeren Hebel sässen. Auch mit dem Kostenmodell kann er sich nicht anfreunden, weil es nicht geeignet sei, dämpfend auf die Miete zu wirken. Mehr Stabilität verspricht er sich eher vom geglätteten Zinssatz.
Der Hauseigentümerverband hält eine Revision zwar nicht für unbedingt nötig, erachtet aber die Wahlmöglichkeit für sinnvoll, wird damit doch den unterschiedlichen Bedürfnissen der Eigentümerkategorien Rechnung getragen. In der Vernehmlassung verlangt er jedoch, dass bei der Kostenmiete im Gesetz selbst festgelegt werde, welches die zulässige Rendite sei, und kritisiert die Beschränkung des Teuerungsausgleichs auf 80 Prozent. Inakzeptabel ist die vorgeschlagene voraussetzungslose Möglichkeit zur Anfechtung der Anfangsmiete. Es widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, einen Vertrag zu schliessen und ihn gleich wieder in Frage zu stellen.
Während Grüne und SP erwartungsgemäss eine ähnliche Position wie der Mieterverband einnehmen, lehnt die SVP die Revision als unnötig und unbefriedigend ab. Nur CVP und FDP stellen sich hinter den Vorschlag, wenn auch spürbar ohne Begeisterung.
Wie weiter also? Der Hauseigentümerverband würde es verstehen, wenn der Bund seine Bemühungen für eine Weile aufgeben würde. Der vorliegende Revisionsvorschlag würde einen unbefriedigenden Zustand durch einen nicht wirklich befriedigenderen ersetzen. Vielleicht ist es besser, mit einem bekannten Übel weiterzuleben, als sich der Ungewissheit einer Änderung auszusetzen, an deren positive Wirkung keiner glaubt.

Albert Leiser
 
     
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