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HEV 4/2006 Inhaltsverzeichnis
Gesundheit

     
  Die Gefährlichkeit von Asbest für die menschliche Gesundheit ist immer wieder ein Thema in den Medien. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, wissen sie doch oft nicht, wo bei ihren Liegenschaften Asbest enthalten sein und ein Risiko darstellen könnte. Der HEV Schweiz hat sich eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt.
* Paco Oliver
 
     
  Asbestprävention
Positionspapier des HEV Schweiz
 
     
  1. Ausgangslage  
 
Ständerätin Brunner reichte am 15. Juni 2005 eine Motion ein, mit welcher sie die Einführung einer umfassenden Untersuchungs-, Kennzeichnungs- und Inventarisierungspflicht von Materialien oder Gebäuden verlangte, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Menschen den Gefahren des Asbests ausgesetzt werden. Der Ständerat lehnte die Motion am 20. September 2005 mit grosser Mehrheit ab.
Nationalrätin Teuscher fordert mittels einer noch pendenten parlamentarischen Initiative eine gesetzliche Meldepflicht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von asbesthaltigen öffentlichen und privaten Gebäuden sowie eine Registrierung sämtlicher asbesthaltiger öffentlicher und privater Gebäude.
 
     
  2. Fakten  
 
Die blosse Existenz von unbeschädigtem asbesthaltigem Material in Gebäuden stellt grundsätzlich keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen dar (keine passive Expositionsgefahr). Asbesthaltiges Material kann in der Regel erst dann eine unmittelbare Gefährdung darstellen, wenn es in irgendeiner Form mechanisch bearbeitet oder beansprucht wird, so dass dabei gesundheitsgefährdende Asbestfasern in relevanten Mengen freigesetzt werden (aktive Expositionsgefahr).
Bis heute hat die Suva keinen einzigen konkreten Krankheitsfall festgestellt, der auf eine passive Asbestexposition (Aufenthalt in Räumen mit asbesthaltigen Materialien) zurückzuführen ist.
Pro Objekt würden die verlangten Untersuchungen durchschnittlich einige tausend Franken kosten. Die systematische Erfassung des heutigen Gebäudebestandes würde (bei ca. 1,46 Millionen Gebäuden in der Schweiz) somit Kosten von mehreren Milliarden Franken verursachen. Der personelle Aufwand für eine landesweite, systematische Registrierung wäre enorm.
 
     
  3. Position HEV Schweiz  
 
Der HEV Schweiz lehnt allgemeine Untersuchungs-, Melde- und Registrierungspflichten ab, da der Aufenthalt in Gebäuden, welche unbeschädigtes Asbest aufweisen, keine Gefahr darstellt. Die systematische Untersuchung aller Gebäude und Materialien, die Asbest enthalten könnten, würde die privaten und öffentlichen Eigentümer mit unzumutbar hohen Kosten belasten, welche in keinem Verhältnis zum Nutzen für die «Volksgesundheit» stünden. – Verkäufer, die keine oder nachteilige Informationen liefern, werden Mühe haben, ihr Objekt zu verkaufen. Der freie Markt regelt das Problem weitestgehend von selber, weshalb ein nationales Verdachtsregister weder erforderlich noch zweckmässig ist. In jedem Fall sollte sich der Käufer genauestens über den Zustand der Liegenschaft informieren. – Vorschriften und Richtlinien zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten bei konkreten Sanierungsarbeiten unterstützt der HEV Schweiz grundsätzlich.
Verkäufer, die keine oder nachteilige Informationen liefern, werden Mühe haben, ihr Objekt zu verkaufen. Der freie Markt regelt das Problem weitestgehend von selber, weshalb ein nationales Verdachtsregister weder erforderlich noch zweckmässig ist. In jedem Fall sollte sich der Käufer genauestens über den Zustand der Liegenschaft informieren.
Vorschriften und Richtlinien zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten bei konkreten Sanierungsarbeiten unterstützt der HEV Schweiz grundsätzlich.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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