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HEV 4/2006 Inhaltsverzeichnis
Interview

     
  Bauschäden – was tun?
TV-Interview mit Giorgio Giani vom HEV Zürich und Olivier Laube, wohntraumTV
 
     
    Tendenziöse Presse- und Fernsehberichte über schlecht gebaute Wohnungen und Häuser verunsichern immer wieder einmal die Bauherren. Schwarze Schafe gibt es jedoch in jeder Branche. Nicht zuletzt darf nie vergessen werden, dass es sich beim Bauen immer noch um ein Handwerk handelt!  
 
Giorgio Giani im Gespräch mit Olivier Laube.
     
     
  Olivier Laube: Wie kann ich mich vor möglichen Bauschäden bzw. Baumängeln schützen?
Giorgio Giani: Um sich vor Bauschäden zu schützen, ist es zwingend, dass die örtliche Bauleitung die ausführenden Arbeiten täglich überwacht und kontrolliert. Klappt diese Überwachung nicht, so wird empfohlen, einen unabhängigen Baufachmann anzustellen, der die Interessen des Käufers vertritt. Diese Dienstleistung bieten Bauleitungs- oder Architekturbüros sowie der HEV Zürich an.
 
     
  Olivier Laube: Wie erkennt man Bauschäden bzw. Baumängel?
Giorgio Giani: Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Mängeln, die sichtbaren und die unsichtbaren Mängel.
 
 
Die sichtbaren Mängel sind jene, die man bei der Abnahme des Werkes sieht. Darunter fallen z.B. Kratzer in einer Fensterscheibe oder eine beschädigte Bodenplatte.
Unsichtbare Mängel sind Mängel, die nachträglich zum Vorschein kommen können, wie z.B. ein undichtes Dach oder Schimmelpilzbildung in einem Dachzimmer.
 
  Will man solche Schäden beurteilen lassen, gibt es verschiedene Fachverbände, die Experten zur Verfügung stellen. Im Weiteren gibt es noch QC-Expert, Bauphysikbüros oder den HEV Zürich.  
     
  Olivier Laube: Wie geht man am besten vor bei einem Bauschaden?
Giorgio Giani: Als Erstes empfehlen wir, mit dem Bauherrn, GU oder Architekten telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den Mangel zu besprechen. Ist er kooperativ, wird der Mangel innert kurzer Zeit behoben. Ist das nicht der Fall, so bleibt nichts anderes übrig, als den Mangel schriftlich und eingeschrieben zu rügen. Im Rügeschreiben sollte noch eine angemessene Nachbesserungsfrist enthalten sein. Wird diese Frist auch nicht eingehalten, wird es komplizierter. Aus diesem Grund raten wir, vor allem bei grösseren Schäden, sich mit einem Baujuristen in Kontakt zu setzen, um das weitere Vorgehen im Detail zu besprechen.
 
     
     
  wohntraum TV
Das Immobilienmagazin wird täglich auf den Sendern TeleZüri und TeleTop ausgestrahlt. Der HEV Zürich ist regelmässig als Gast mit Fachbeiträgen im immoTipp dabei.

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