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Olivier Laube: Wie kann ich mich vor
möglichen Bauschäden bzw. Baumängeln
schützen?
Giorgio Giani: Um sich vor Bauschäden
zu schützen, ist es zwingend, dass die örtliche
Bauleitung die ausführenden Arbeiten
täglich überwacht und kontrolliert. Klappt
diese Überwachung nicht, so wird empfohlen,
einen unabhängigen Baufachmann
anzustellen, der die Interessen des Käufers
vertritt. Diese Dienstleistung bieten Bauleitungs-
oder Architekturbüros sowie der
HEV Zürich an. |
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Olivier Laube: Wie erkennt man Bauschäden
bzw. Baumängel?
Giorgio Giani: Grundsätzlich unterscheidet
man zwei Arten von Mängeln, die sichtbaren
und die unsichtbaren Mängel. |
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Die sichtbaren Mängel sind jene, die
man bei der Abnahme des Werkes sieht.
Darunter fallen z.B. Kratzer in einer Fensterscheibe oder eine beschädigte
Bodenplatte. |
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Unsichtbare Mängel sind Mängel, die
nachträglich zum Vorschein kommen
können, wie z.B. ein undichtes Dach
oder Schimmelpilzbildung in einem
Dachzimmer. |
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Will man solche Schäden beurteilen lassen,
gibt es verschiedene Fachverbände, die
Experten zur Verfügung stellen. Im Weiteren
gibt es noch QC-Expert, Bauphysikbüros
oder den HEV Zürich. |
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Olivier Laube: Wie geht man am besten
vor bei einem Bauschaden?
Giorgio Giani: Als Erstes empfehlen wir,
mit dem Bauherrn, GU oder Architekten
telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den
Mangel zu besprechen. Ist er kooperativ,
wird der Mangel innert kurzer Zeit behoben.
Ist das nicht der Fall, so bleibt nichts anderes
übrig, als den Mangel schriftlich und
eingeschrieben zu rügen. Im Rügeschreiben
sollte noch eine angemessene Nachbesserungsfrist
enthalten sein. Wird diese Frist
auch nicht eingehalten, wird es komplizierter.
Aus diesem Grund raten wir, vor allem
bei grösseren Schäden, sich mit einem Baujuristen
in Kontakt zu setzen, um das weitere
Vorgehen im Detail zu besprechen. |
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