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Es ist eine Tatsache, dass sich in Mietwohnungen
immer wieder Ungeziefer und
Schädlinge, wie z.B. die Deutsche Schabe, im
Volksmund Kakerlake genannt, einnisten.
Die betroffenen Mieter müssen unverzüglich
mit ihrer Hausverwaltung Kontakt aufnehmen,
welche in der Folge eine professionelle
Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen
hat. Aufgrund § 17 und 18 der Verordnung
über allgemeine und Wohnhygiene
sowie des Epidemiengesetzes obliegt dem
Vermieter die Pflicht, die Ungezieferbekämpfung
an die Hand zu nehmen. Erwähnenswert
ist an dieser Stelle, dass eine
Bekämpfung von Schaben mit einem Insektizid-
Spray nicht sinnvoll ist. Einerseits erreichen
Sie nicht alle Schaben, andererseits ist
dies ungesünder als die Behandlung durch
eine professionelle Firma und gibt keinen
dauerhaften Erfolg. Die Kosten dieser
Bekämpfung dürfen nicht auf die Mieter
abgewälzt werden, wenn mehr als eine
Wohnung betroffen ist, weil in diesem Fall
nicht mehr nachgewiesen werden kann, wer
die Schaben eingeschleppt hat. Falls lediglich
in einer Mietwohnung Schädlinge gefunden
werden, muss der Vermieter die Bekämpfung
trotzdem in Auftrag geben, kann aber
beim betroffenen Mieter Regress nehmen.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten,
dass Schaben auch in den saubersten
Wohnungen auftreten. Schaben entstehen
nicht aus Schmutz oder durch ungenügende
Sauberkeit. Sie werden durch Warenlieferungen,
im Feriengepäck, in der Aktentasche
vom Arbeitsort oder beim Wohnungswechsel
verschleppt. Gerade jetzt, wo der
Umzugstermin vom 1. April 2006 bevorsteht,
können sich Schaben in den Umzugskisten
verstecken und in die neue Wohnung
verschleppt werden. Sind sie erst einmal in
einer Wohnung, finden sie meistens günstige
Bedingungen (Wärme und Feuchtigkeit).
Sie können sich vermehren und breiten
sich entlang von Lüftungsschächten
oder Kabelkanälen im ganzen Gebäude aus.
Meistens betrifft das Schabenproblem mehrere
Wohnungen oder das ganze Haus.
Wenn jemand aus einem solchen Haus auszieht,
kann er sie in seinem Gepäck mitschleppen.
So verbreiten sich Schaben in
der ganzen Stadt. Weitere unliebsame
Überraschungen sind auch massenhaft
Flöhe, welche von den Katzen oder Hunden
des Vormieters herrühren. Auch Teppichoder
Pelzkäfer nisten sich gerne in alten
Parketten oder Wollteppichen ein.
Nach Artikel 256 des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung
dem Mieter die Wohnung in einem
zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben
und denselben erhalten. Dazu gehört
auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung
durch Schädlinge für den vorgesehenen
Zweck genutzt werden kann.
Von der gefürchteten Deutschen Schabe
gibt es einen harmlosen «Doppelgänger»,
die Waldschabe, welcher ihr zum Verwechseln
ähnlich sieht. Sie ist jedoch harmlos,
weil sie sich im Haus nicht vermehren
kann und sich nicht an Nahrungsmittel
heranmacht. Die Waldschabe ist ein einheimisches
Insekt, das vor allem im Sommer
und im warmen Spätherbst im Freien auftritt
und sich manchmal ins Haus verirrt.
Einzig das Anbringen von Fliegengittern an den Fenstern hat sich bisher bewährt. Im
Zusammenhang mit Unsicherheiten von
Waldschaben oder anderen Fragen können
Sie sich an die nachfolgende Beratungsstelle
wenden.
Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung
der Stadt Zürich betreibt für die
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt
Zürich (und ausschliesslich für diese) eine
permanente Beratungsstelle.
Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung
Telefon 044 216 20 32, Fax 044 216 50 41
Walchestrasse 31, Postfach, 8035 Zürich
Beratungszeiten:
Mai – September:
Di, Do, Fr: 13.30 – 15.30 Uhr
Oktober – April:
Di, Do, Fr: 13.30 – 14.30 Uhr
Ihre Internet-Seite (www.stadt-zuerich.ch/internet/ugz/home/ schaedlinge.html) steht
selbstverständlich auch Eigentümern und
Eigentümerinnen von Gebäuden ausserhalb
der Stadt Zürich zur Verfügung. Dort findet
man eine Fülle von Informationen über
Schädlinge und deren Bekämpfung, unter
anderem eine ganze Serie von Merkblättern
zum Herunterladen. Ausserdem veröffentlicht
sie auf www.ugzh.ch immer wieder
Texte über einen oder mehrere «aktuelle
Schädlinge». Nützlich ist sodann der dort zu
findende Link zu einer Aufstellung von
Schädlingsbekämpfungsfirmen im Kanton
Zürich und zu Instituten, welche Insektenbestimmungen
durchführen. |
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