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HEV 4/2006 Inhaltsverzeichnis
Mietrecht

     
  Ungeziefer und Schädlinge
in Mietwohnungen

* Nicole Fernandez
 
     
  Es ist eine Tatsache, dass sich in Mietwohnungen immer wieder Ungeziefer und Schädlinge, wie z.B. die Deutsche Schabe, im Volksmund Kakerlake genannt, einnisten. Die betroffenen Mieter müssen unverzüglich mit ihrer Hausverwaltung Kontakt aufnehmen, welche in der Folge eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen hat. Aufgrund § 17 und 18 der Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene sowie des Epidemiengesetzes obliegt dem Vermieter die Pflicht, die Ungezieferbekämpfung an die Hand zu nehmen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass eine Bekämpfung von Schaben mit einem Insektizid- Spray nicht sinnvoll ist. Einerseits erreichen Sie nicht alle Schaben, andererseits ist dies ungesünder als die Behandlung durch eine professionelle Firma und gibt keinen dauerhaften Erfolg. Die Kosten dieser Bekämpfung dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden, wenn mehr als eine Wohnung betroffen ist, weil in diesem Fall nicht mehr nachgewiesen werden kann, wer die Schaben eingeschleppt hat. Falls lediglich in einer Mietwohnung Schädlinge gefunden werden, muss der Vermieter die Bekämpfung trotzdem in Auftrag geben, kann aber beim betroffenen Mieter Regress nehmen.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Schaben auch in den saubersten Wohnungen auftreten. Schaben entstehen nicht aus Schmutz oder durch ungenügende Sauberkeit. Sie werden durch Warenlieferungen, im Feriengepäck, in der Aktentasche vom Arbeitsort oder beim Wohnungswechsel verschleppt. Gerade jetzt, wo der Umzugstermin vom 1. April 2006 bevorsteht, können sich Schaben in den Umzugskisten verstecken und in die neue Wohnung verschleppt werden. Sind sie erst einmal in einer Wohnung, finden sie meistens günstige Bedingungen (Wärme und Feuchtigkeit). Sie können sich vermehren und breiten sich entlang von Lüftungsschächten oder Kabelkanälen im ganzen Gebäude aus. Meistens betrifft das Schabenproblem mehrere Wohnungen oder das ganze Haus. Wenn jemand aus einem solchen Haus auszieht, kann er sie in seinem Gepäck mitschleppen. So verbreiten sich Schaben in der ganzen Stadt. Weitere unliebsame Überraschungen sind auch massenhaft Flöhe, welche von den Katzen oder Hunden des Vormieters herrühren. Auch Teppichoder Pelzkäfer nisten sich gerne in alten Parketten oder Wollteppichen ein.
Nach Artikel 256 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung dem Mieter die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und denselben erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung durch Schädlinge für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
Von der gefürchteten Deutschen Schabe gibt es einen harmlosen «Doppelgänger», die Waldschabe, welcher ihr zum Verwechseln ähnlich sieht. Sie ist jedoch harmlos, weil sie sich im Haus nicht vermehren kann und sich nicht an Nahrungsmittel heranmacht. Die Waldschabe ist ein einheimisches Insekt, das vor allem im Sommer und im warmen Spätherbst im Freien auftritt und sich manchmal ins Haus verirrt. Einzig das Anbringen von Fliegengittern an den Fenstern hat sich bisher bewährt. Im Zusammenhang mit Unsicherheiten von Waldschaben oder anderen Fragen können Sie sich an die nachfolgende Beratungsstelle wenden.
Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung der Stadt Zürich betreibt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich (und ausschliesslich für diese) eine permanente Beratungsstelle.

Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ)
Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung
Telefon 044 216 20 32, Fax 044 216 50 41
Walchestrasse 31, Postfach, 8035 Zürich

Beratungszeiten:
Mai – September: Di, Do, Fr: 13.30 – 15.30 Uhr
Oktober – April: Di, Do, Fr: 13.30 – 14.30 Uhr

Ihre Internet-Seite (www.stadt-zuerich.ch/internet/ugz/home/ schaedlinge.html) steht selbstverständlich auch Eigentümern und Eigentümerinnen von Gebäuden ausserhalb der Stadt Zürich zur Verfügung. Dort findet man eine Fülle von Informationen über Schädlinge und deren Bekämpfung, unter anderem eine ganze Serie von Merkblättern zum Herunterladen. Ausserdem veröffentlicht sie auf www.ugzh.ch immer wieder Texte über einen oder mehrere «aktuelle Schädlinge». Nützlich ist sodann der dort zu findende Link zu einer Aufstellung von Schädlingsbekämpfungsfirmen im Kanton Zürich und zu Instituten, welche Insektenbestimmungen durchführen.
 
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
 
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