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HEV 5/2006 Inhaltsverzeichnis
Planung

     
  Flankierende Massnahmen West-
umfahrung: Start der Planauflage

Mitteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes der Stadt Zürich
 
     
  Ende 2008/Anfang 2009 soll die Westumfahrung eröffnet werden. Das Ziel dieser neuen Hochleistungsstrasse ist, die Stadt Zürich vom heutigen Durchgangsverkehr zu befreien. Damit dies auch geschieht, baut die Stadt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton flankierende Massnahmen. Diese sollen den Durchgangsverkehr in den Stadtzürcher Wohnquartieren auf die neue Autobahn umlenken. Die Stadt Zürich hatte die Umsetzung bis vor Bundesgericht durchsetzen müssen.  
     
  Die flankierenden Massnahmen setzen sich aus baulichen und betrieblichen Massnahmen zusammen. Zusätzlich werden verkehrsregulierende Mittel, wie z.B. Verkehrsampeln, dafür sorgen, dass der Verkehrsfluss auf der Autobahn aufrechterhalten werden kann.
Die Reduktion des Verkehrs um 20% über die Waldegg wird mit einer durchgehend im Gegenverkehr geführten zweistreifigen Birmensdorferstrasse mit teilweiser separater Busspur erreicht. Neue Baumreihen, ein markanter Gestaltungswechsel der Strasse von ausserorts zu innerorts und ein separater Radstreifen vervollständigen das Vorhaben. Die städtischen Verantwortlichen wollen den Verkehr möglichst ohne Staubildung durch die Stadt führen, der Schleichverkehr durch die Quartiere soll unterbunden werden. Zu diesem Zweck will das Tiefbauamt der Stadt Zürich den Verkehrszufluss Richtung Stadt am Stadtrand dosieren.
Der Zugang zum Triemliplatz wird mit zusätzlichen Fussgängerstreifen attraktiver gemacht und aufgewertet. Am Hardplatz ist ebenfalls eine ebenerdige Fussgängerquerung geplant, welche die Beziehungen zu Fuss vereinfacht und direkter macht. Die S-Bahnstation Hardbrücke wird in Zukunft über neue breite Fuss- und Velowege auf der Hardbrücke besser und viel bequemer vom Hardplatz her kommend erreichbar. Die äussere Bullingerstrasse wird schmaler, deren Umfeld wird eine massiv höhere Aufenthaltsqualität bieten. Die Quartierzentren Morgental, Albisrieden und Lochergut werden im Zuge der flankierenden Massnahmen ebenfalls aufgewertet.
Der Uetlibergtunnel kann voraussichtlich Ende 2008 eröffnet werden. Die Vorbereitungsarbeiten für die flankierenden Massnahmen in der Stadt beginnen Mitte 2008.
Seit Frühjahr 2005 haben das Tiefbauamt der Stadt Zürich und die kantonale Baudirektion bereits Vertreter der betroffenen Stadtkreise 2, 3, 4 und 9 zu Veranstaltungen eingeladen und über die bevorstehenden Veränderungen informiert. Zweck der Anlässe war es, die Bedürfnisse der Betroffenen frühzeitig in die Planungs- und Projektierungsprozesse einfliessen zu lassen.
 
     
     
  Am 21. April startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren mit einer dem Publikum zugänglichen Planauflage. Es dauert bis 22. Mai 2006.
Pläne und Berichte können im Tiefbauamt von Montag bis Donnerstag, 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Haus der Industriellen Betriebe, Beatenplatz 2, Korridor im 3. Stock, eingesehen werden.
 
 
 
     
  Zwischen 2006 und 2010 gehen die Teilstücke der Westumfahrung Zürich und die Autobahn durch das Knonaueramt etappenweise in Betrieb. Die Autobahnen entlasten mehrere Agglomerationsgemeinden und die Stadt Zürich vom Durchgangsverkehr.
Damit die neuen Strassen ihre entlastende Wirkung voll entfalten können, braucht es flankierende Massnahmen. Sie lenken den Verkehr auf die Autobahn und halten ihn von Wohngebieten fern. Autobahn und flankierende Massnahmen reduzieren den Durchgangsverkehr um 20 bis 50%. Der Lastwagenverkehr verringert sich um bis zu 80%.
Die flankierenden Massnahmen bestehen zum einen aus Lichtsignalanlagen ausserhalb der bewohnten Zonen. Sie lenken den Verkehr auf die Autobahn und dosieren den Verkehr in die Wohngebiete. Andererseits werden in der Stadt und in den Dörfern Fahrbahnen verengt, Fussgänger- und Radfahrerzonen ausgebaut und Alleen gepflanzt. Einen besonderen Stellenwert erhält der öffentliche Verkehr. Die Zentren und Wohnquartiere werden dadurch ruhiger, sicherer und schöner.
Der Bau und die Inbetriebnahme der flankierenden Massnahmen sind auf die Eröffnung der jeweiligen Autobahnabschnitte abgestimmt.
Die gelben Abschnitte zeigen, wo Massnahmen umgesetzt werden.
Diese Karte findet sich unter www.westumfahrung.ch («flankierende Massnahmen» anklicken). Mehr über die einzelnen Massnahmen findet man von dort aus dann leicht.
 
     
   
     
     
  Was bedeutet das für die betroffenen
Eigentümer?
* Fritz Blaser
 
     
  Die Stadt Zürich legt im so genannten Mitwirkungsverfahren Pläne auf, die Auskunft geben über die planerischen Massnahmen, welche sie im Hinblick auf die Eröffnung der Westumfahrung durchzuführen beabsichtigt. Was sollten die Eigentümer von betroffenen Liegenschaften wissen, um ihre Rechte zu schützen?  
     
 
Welche Quartiere und Strassenzüge es betrifft, kann aus der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 21. April 2006 ersehen werden.
Die Pläne können auf dem Tiefbauamt der Stadt Zürich eingesehen werden.
Das Mitwirkungsverfahren steht der gesamten Bevölkerung offen und stellt eigentlich eine Planung der Behörden mit der Bevölkerung dar.
Für Einwendungen steht der Bevölkerung eine Frist bis zum 22. Mai 2006 offen.
Ein Anspruch auf eine individuelle Behandlung des Einwandes besteht nicht. Die Behörden können auch gesamtheitlich zu den Einwendungen Stellung beziehen.
Mit dem Abschluss des Mitwirkungsverfahrens stehen die definitiven Massnahmen aber noch nicht fest. Das überarbeitete Projekt muss vom Gemeinderat genehmigt werden.
Gegen jenen Beschluss können sich Personen, die durch sie beschwert oder in ihren Rechten eingeschränkt werden, zur Wehr setzen. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage ab Auflage des Gemeinderatsbeschlusses.
Rekursinstanz können je nach anzufechtender Materie der Bezirksrat, der Regierungsrat eventuell die Baurekurskommission sein.
 
  Wie leicht zu erkennen ist, wird bis zur definitiven Festsetzung der flankierenden Massnahmen noch viel Wasser die Limmat herunter fliessen. Benötigen Sie in irgendeiner Phase des Verfahrens rechtlichen Beistand, nehmen Sie doch mit unserer Rechtsabteilung Kontakt auf.  
     
  * lic. iur., HEV Zürich  
 
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