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Das Schallschutzkonzept «Programm 2010»
Das Schallschutzkonzept ist neben der Lärmbekämpfung an den Triebwerken ein zusätzliches
Element der Fluglärmbekämpfung am Flughafen Zürich. Es verbessert durch Einbau
von Schallschutzfenstern den passiven Schutz der Bevölkerung vor lästigen oder
schädlichen Auswirkungen des Fluglärms.
Im Grundsatz leistungsberechtigt sind Hauseigentümer, deren Liegenschaften lärmempfindliche
Räume aufweisen und in einem klar definierten Gebiet, dem so genannten
Schallschutzperimeter, liegen.
Die Auflage, ein Schallschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen, stützt sich auf
Bundesrecht. Im Umweltschutzgesetz beziehungsweise in der dazu gehörenden Lärmschutzverordnung
(LSV) wird der Hauseigentümer verpflichtet, lärmempfindliche
Räume in seiner Liegenschaft vor übermässigem Lärm zu schützen. Der Lärmverursacher
wird verpflichtet, diese Schutzmassnahmen zu finanzieren.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.programm2010.ch |
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