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HEV 5/2006 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
   
     
  Energie-Contracting Teil 2:
Gewinn für Mieter und Vermieter

* Beat Sommavilla
 
     
  Entscheidet sich ein Vermieter für das Energie-Contracting und hält er die Spielregeln ein, ist diese Lösung nicht nur für ihn, sondern auch für die Mieterschaft ein Gewinn.  
     
  Karin Meier, die Besitzerin eines 8-Familienhauses in Uster, hat sich entschieden: Sie wird ihre 20-jährige Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, die sie im so genannten Energie-Contracting (Erklärung siehe Box) erstellen lässt. So kann sie einerseits Betrieb und Unterhalt der Heizung den Profis überlassen und hat andererseits die Möglichkeit, eine ökologische Heizung einbauen zu lassen, ohne selbst Kapital in die Hand nehmen zu müssen.  
     
  Aus mietrechtlicher Sicht alles klar
Eine Sorge hat Hausbesitzerin Meier aber noch: Wie soll sie die Kosten ihren Mietern korrekt verrechnen? Bei einem Neubau wäre die Berechnung einfach: Dort werden im Fall eines Contractings die Kosten für die Energieanlage im Nettomietzins einfach ausgeschlossen. Dafür sind sie im Grundpreis des Contractors enthalten, der den Mietern mit den Nebenkosten weiterverrechnet wird. Bei bestehenden Bauten ist die Berechnung zwar etwas komplizierter, aber klar geregelt und so auch vom Mieterverband akzeptiert.
Die Ausgangslage in bestehenden Bauten, wie dem von Karin Meier, ist folgende: Die alte Heizung, deren Anlagekosten bisher im Mietzins mit einkalkuliert waren, wird durch eine Heizung ersetzt, die der Vermieterin keine Investitionskosten verursacht, da die Wärme vom Contractor geliefert wird. Dafür fallen die Wärmekosten höher aus. Denn der Contractor verrechnet dort neben dem Arbeitspreis für die Energie auch einen Grundpreis, der die Verzinsung, die Amortisation, den Unterhalt und den Betrieb der Heizung enthält. Die logische Konsequenz dieser zwei genannten Aspekte: Die Nettomietzinse sinken um den Wert der nicht mehr vorhandenen Heizung, dafür werden der Mieterschaft höhere Nebenkosten verrechnet.
Die Berechnung ist fair und einfach: Hätte Karin Meier die 150 000 Franken teure Wärmepumpe auf eigene Kosten installiert, wären die werterhaltenden Kosten von 90 000 Franken dafür in der Miete bereits enthalten – denn von der Vermieterin wird erwartet, dass sie abgeschriebene Geräte ohne Erhöhung des Mietzinses ersetzt. Also könnte Karin Meier nur die wertvermehrenden Kosten von 60 000 Franken für die Wärmepumpe (Nutzung von Umweltwärme) auf die Miete überwälzen. Analog dazu wird auch beim Energie-Contracting gerechnet: Die eingesparten werterhaltenden Anlagekosten müssen mittels Herabsetzung des Nettomietzinses an die Mieterschaft weitergegeben werden – gleichzeitig dürfen die gesamten Contracting-Kosten der neuen Anlage via Nebenkosten den Mietern verrechnet werden. Etwas anders sieht der Fall aus, wenn Hausbesitzerin Meier einen Investitionsbeitrag in Höhe des Wertes der alten Anlage an Contractor leisten würde. Sie reduziert damit den Grundpreis. In diesem Fall müsste der Nettomietzins nicht gesenkt werden und die Contracting-Kosten dürfen auf die Nebenkosten umgelegt werden.
 
     
  Weniger Aufwand – ähnlicher Preis
Der Wechsel zur neuen Abrechnungsweise ist einfach: Hauseigentümerin Karin Meier teilt ihren Mietern mittels eines amtlich genehmigten Formulars die Änderung der Mietverträge fristgerecht mit. Für einmal ist dies aber keine unangenehme Angelegenheit. Denn in der Regel fallen beim Energie-Contracting die Jahreskosten für die Mieter nicht höher aus, sie verteilen sich nur anders: Der Nettomietzins sinkt, dafür steigen die Nebenkosten. Und auch für die Hausbesitzerin selbst entstehen keine Nachteile, im Gegenteil: Dank des Contracting- Vertrags kann Karin Meier das nicht benötigte Kapital anderweitig investieren, sie muss allfällige teure Reparaturen der Heizung nicht selbst berappen und statt einem guten Dutzend Rechnungen von verschiedenen Firmen wie bis anhin erhält sie vom Contracting- Partner die definierte Contracting-Gebühr, die sie gesamthaft auf die Mieterschaft umlegen kann.
 
     
     
  Energie-Contracting
Der Kauf, Bau und Betrieb einer Heizung ist für Besitzer von Mehrfamilienhäusern eine aufwendige Sache. Abhilfe schafft das Energie-Contracting. Dabei übernimmt ein spezialisierter Contractor die Lieferung der Wärme für Heizung und Warmwasser. Dafür verrechnet er dem Hausbesitzer einen fixen Betrag, der sich aus den Grundkosten für Betrieb, Unterhalt und Amortisation (Grundpreis), sowie den Energiekosten (Arbeitspreis) zusammensetzt. Das Risiko für die Finanzierung, die Erstellung und den Betrieb der Anlage trägt alleine der Contractor. Contracting-Verträge können für Neubauten oder den Ersatz von Anlagen in Altbauten abgeschlossen werden und laufen üblicherweise 30 Jahre.

Weitere Informationen:
ewz, Energiedienstleistungen, Tramstrasse 35, 8050 Zürich
Tel. 058 319 47 12, Fax 058 319 43 93,
edl@ewz.ch,
www.ewz.ch/energiedienstleistungen

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