HEV Zürich  
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 5/2006 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Kantonalverband

  Hans Egloff,
Präsident Hauseigentümerverband
Kanton Zürich
Es muss nicht unbedingt sein!
  Die Vernehmlassung zum neuen Mietrecht ist abgeschlossen. Nach den Vorschlägen des Bundesrates sollen Mieter und Vermieter zwischen zwei Modellen wählen können: Koppelung des Mietzinses an die Teuerung (Indexmiete) oder an den Hypothekarzins (Kostenmiete). Die geltenden Kündigungsbestimmungen bleiben unverändert.
Beim Indexmodell könnten die Mieten einmal jährlich im Ausmass von 80 Prozent der Teuerung angepasst werden. Eine 100-prozentige Überwälzung ist bei Geschäftsräumen vorgesehen. Beim Kostenmodell werden die Mieten an die Kostenentwicklung angepasst, wobei für die Hypothekarzinsen der von der Nationalbank ermittelte Durchschnittssatz massgebend wäre (ähnlich geltendes Recht, mit der Koppelung an den Satz der Zürcher Kantonalbank).
Eine Revision des Mietrechts ist allerdings nicht unbedingt nötig. Immerhin soll auf eine weitere Beschränkung des Kündigungsrechts sowie auf eine zwangsweise Bindung der Mieten an die Teuerung verzichtet werden.
Die Möglichkeit der Wahl zwischen Kosten- und Indexmiete ist wohl sinnvoll. Damit würde den unterschiedlichen Bedürfnissen der Eigentümerkategorien Rechnung getragen. Bei der Kostenmiete müsste die zulässige Rendite im Gesetz selbst festgelegt werden. Bei der Indexmiete ist es sicher richtig, dass als Missbrauchskriterium nicht auf die Rendite abgestellt wird. Allerdings ist nicht einleuchtend, wieso der zulässige Teuerungsausgleich bei Wohnräumen auf 80 Prozent beschränkt werden sollte.
Aus Vermietersicht gänzlich inakzeptabel ist die vorgeschlagene voraussetzungslose Möglichkeit zur Anfechtung der Anfangsmiete. Es widerspricht einfach dem Grundsatz von Treu und Glauben, einen Vertrag zu vereinbaren und diesen danach umgehend einseitig in Frage stellen zu können.
Dieses neue Mietrecht, das vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist, stammt aus dem Departement Deiss. Er hatte – nachdem die letzte Revision abgelehnt worden war – versprochen, rasch eine neue Vorlage zu bringen. Nach der Erklärung seines Rücktritts und der anstehenden Wahl eines neuen Mitgliedes für den Bundesrat sowie insbesondere der allseits lauen Begeisterung über den Revisionsvorschlag kann dieses Dossier ohne Weiteres auch noch etwas «liegen bleiben».
 
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang
Hauseigentümerverband Zürich  Albisstrasse 28  Postfach  8038 Zürich
Telefon 044 487 17 00  Fax 044 487 17 77  www.hev-zuerich.ch  hev@hev-zuerich.ch
Hauseigentümerverband Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich