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HEV 6/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
Sozialdepartement, dein Freund und
Helfer – aber nicht für Vermieter
  Es gehört zu den Aufgaben des Sozialdepartements, Personen, die dazu nicht in der Lage sind, u.a. die Miete zu bezahlen. Schade nur, dass das Geld nicht immer dafür verwendet wird. Das Amt zahlt den Betrag nämlich dem Sozialhilfebezüger aus und kümmert sich dann nicht darum, was dieser damit anfängt. Die Philosophie des Amtes ist, dass es sich bei den Sozialhilfebezügern grundsätzlich um mündige und handlungsfähige Personen handelt, und wenn sie die Miete nicht bezahlen, gehe das nur ihren Vermieter und sie selber etwas an. Nur in besonderen Fällen, wie bei Drogensüchtigen oder psychisch Kranken, überweist das Amt die Miete direkt an den Vermieter.
Es ist nachvollziehbar, dass die Behörde das Selbstwertgefühl der Personen, welche in Schwierigkeiten stecken, nicht dadurch schmälern will, dass sie ihnen die Fähigkeit abspricht, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln richtig umzugehen. Ihre Aufgabe ist es ja, den Betroffenen zu helfen, und nicht, sie zu demoralisieren. Allerdings sollte sie nicht ausser Acht lassen, dass Behörde und Sozialhilfebezüger auf Partner angewiesen sind, welche Wohnraum zur Verfügung stellen. Verständlicherweise reisst dem Vermieter der Geduldsfaden, wenn keine Aussicht besteht, dass ausstehende Mieten je bezahlt werden.
Die heutige Situation ermuntert nicht dazu, Wohnungen an sozial Schwächere zu vermieten. Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist verständlicherweise nicht auf eine Wiederholung erpicht. Offenbar müsste es nicht zwingend so gehandhabt werden. Es gibt z.B. Sozialämter, welche dem Sozialhilfebezüger den neuen Mietzins nur dann auszahlen, wenn die Bezahlung des letzten belegt ist. Stellen sie einen Missbrauch fest, gehen sie dazu über, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen.
Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Fälle, in denen der Vermieter wegen des Zahlungsverzugs aktiv geworden ist, jeweils näher zu prüfen und individuelle Massnahmen zur Sicherung des Daches über dem Kopf in die Wege zu leiten, bevor der Sozialhilfebezüger auf der Strasse steht. Auch wenn man nicht zur Inkassostelle der Vermieter werden möchte, könnte es im Einzelfall die zweckmässigste Lösung sein, die Miete direkt an den Vermieter zu entrichten. Das Sozialamt sollte daher seine Praxis überdenken. Seinen Sozialklienten wäre ohne Zweifel besser gedient, wenn das Geld tatsächlich für die Miete verwendet würde und sie nicht gezwungen würden, alle paar Monate zu zügeln.

Albert Leiser
 
     
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