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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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Sozialdepartement, dein Freund und
Helfer – aber nicht für Vermieter |
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Es gehört zu den Aufgaben des Sozialdepartements,
Personen, die dazu nicht in der
Lage sind, u.a. die Miete zu bezahlen. Schade
nur, dass das Geld nicht immer dafür verwendet
wird. Das Amt zahlt den Betrag
nämlich dem Sozialhilfebezüger aus und
kümmert sich dann nicht darum, was dieser
damit anfängt. Die Philosophie des Amtes
ist, dass es sich bei den Sozialhilfebezügern
grundsätzlich um mündige und handlungsfähige
Personen handelt, und wenn sie die
Miete nicht bezahlen, gehe das nur ihren
Vermieter und sie selber etwas an. Nur in
besonderen Fällen, wie bei Drogensüchtigen
oder psychisch Kranken, überweist das Amt
die Miete direkt an den Vermieter.
Es ist nachvollziehbar, dass die Behörde
das Selbstwertgefühl der Personen, welche
in Schwierigkeiten stecken, nicht dadurch
schmälern will, dass sie ihnen die Fähigkeit
abspricht, mit den zur Verfügung gestellten
Mitteln richtig umzugehen. Ihre Aufgabe ist
es ja, den Betroffenen zu helfen, und nicht,
sie zu demoralisieren. Allerdings sollte sie
nicht ausser Acht lassen, dass Behörde und
Sozialhilfebezüger auf Partner angewiesen
sind, welche Wohnraum zur Verfügung stellen.
Verständlicherweise reisst dem Vermieter
der Geduldsfaden, wenn keine Aussicht
besteht, dass ausstehende Mieten je bezahlt
werden.
Die heutige Situation ermuntert nicht
dazu, Wohnungen an sozial Schwächere zu
vermieten. Wer einmal schlechte Erfahrungen
gemacht hat, ist verständlicherweise
nicht auf eine Wiederholung erpicht. Offenbar
müsste es nicht zwingend so gehandhabt
werden. Es gibt z.B. Sozialämter, welche dem
Sozialhilfebezüger den neuen Mietzins nur
dann auszahlen, wenn die Bezahlung des
letzten belegt ist. Stellen sie einen Missbrauch
fest, gehen sie dazu über, die Miete
direkt an den Vermieter zu überweisen.
Eine andere Möglichkeit bestünde darin,
die Fälle, in denen der Vermieter wegen des
Zahlungsverzugs aktiv geworden ist, jeweils
näher zu prüfen und individuelle Massnahmen
zur Sicherung des Daches über dem
Kopf in die Wege zu leiten, bevor der Sozialhilfebezüger
auf der Strasse steht. Auch
wenn man nicht zur Inkassostelle der Vermieter
werden möchte, könnte es im Einzelfall
die zweckmässigste Lösung sein, die
Miete direkt an den Vermieter zu entrichten.
Das Sozialamt sollte daher seine Praxis überdenken.
Seinen Sozialklienten wäre ohne
Zweifel besser gedient, wenn das Geld
tatsächlich für die Miete verwendet würde
und sie nicht gezwungen würden, alle paar
Monate zu zügeln.
Albert Leiser |
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