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Die Mehrwertsteuer kann gemäss dem von Finanzminister
Merz eingesetzten Steuerrechts-Experten Peter Spori
vereinfacht und verbessert werden. Die ursprünglich
anvisierte Mehrwertsteuer (MWSt) mit nur einem einzigen
tiefen Steuersatz und der Abschaffung aller Ausnahmen
ist jedoch kaum umsetzbar. Für Hauseigentümer und Mieter wichtig:
Der Liegenschaftsbereich bleibt von der MWSt ausgenommen. |
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Ausnahmen bleiben die Bank- und
Versicherungsleistungen, weil praktikable
Modelle fehlen, sowie die so genannte
Urproduktion (Landwirtschaft und Gärtner),
aus erhebungswirtschaftlichen Gründen.
Beim Liegenschaftsbereich kommt
der Bericht zum Schluss, dass die politischen
Hindernisse für die Besteuerung von
Wohnungsmieten und Immobilienverkäufen
zu gross wären.
Der Bericht empfiehlt sodann, den in
den Ausnahmebereichen tätigen Unternehmen
uneingeschränkt den Vorsteuerabzug
auf ihrem Einkauf von Gütern oder
Dienstleistungen zu gewähren. Das würde
bedeuten, die «Taxe occulte» abzuschaffen.
Ob es aber tatsächlich dazu kommt,
bleibt abzuwarten. Mit 6 Milliarden Franken
macht sie nämlich einen Drittel des
Mehrwertsteueraufkommens aus, die entweder
einzusparen oder anderweitig einzunehmen
wären.
Auf Widerstand dürfte auch die vorgeschlagene
Unterstellung des Gesundheits-
und Sozialwesens unter die MWSt
stossen. Sie würde einen eigentlichen
Teuerungsschub für die privaten Haushalte
auslösen. Die Steuerverwaltung
berechnet die sich daraus ergebende
Erhöhung der Konsumentenpreise auf vier
Prozent.
Entscheidende Verbesserungen und Vereinfachungen
ortet der Experte durch zahlreiche
systematische, punktuelle Änderungen, welche nicht im Brennpunkt des Interesses
stehen, so etwa die Neuregelung des
Vorsteuerabzugs. Des Weiteren werden ein
Abbau des Formalismus und ein verbesserter
Rechtsschutz vorgeschlagen. Auf dieser
Grundlage soll nun ein Vorentwurf ausgearbeitet
werden. Die Vernehmlassung könnte
bestenfalls im kommenden Winter eingeleitet
werden. |
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Keine staatliche Verteuerung
der Wohnkosten
Der HEV Schweiz hat mit grosser Freude
zur Kenntnis genommen, dass die MWSt-
Reform ohne Einbezug der Immobilien
stattfinden soll. Er hat an vorderster Front
gegen die Unterstellung des Immobilienbereichs
gekämpft.
Die Immobilienpreise und auch die Mieten
würden durch eine Unterstellung
«staatlich» verteuert. Dagegen wehrt sich
der HEV Schweiz. Immobilien sind keine
kurzfristigen Verbrauchsgüter, sondern Investitionsgüter
und somit nicht der Mehrwertsteuer
zu unterstellen! Ganze zwei
Milliarden Franken Mehreinnahmen würde
die Unterstellung der Mietzinsen und
Immobilienumsätze dem Staat an Steuern
einbringen. Dies sind mehr als zwei Prozent
des BIP. Die Wohnkosten für Herrn und
Frau Schweizer würden dadurch massgeblich
verteuert.
Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für
die Mehrwertsteuerbefreiung bei Immobilien
und Mieten und gegen die massive
Verteuerung der Wohnkosten wehren. |
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