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HEV 6/2006 Inhaltsverzeichnis
Mehrwertsteuer

     
  Keine Unterstellung der Mietzinse
und Immobilienumsätze
* Paco Oliver
 
     
  Die Mehrwertsteuer kann gemäss dem von Finanzminister Merz eingesetzten Steuerrechts-Experten Peter Spori vereinfacht und verbessert werden. Die ursprünglich anvisierte Mehrwertsteuer (MWSt) mit nur einem einzigen tiefen Steuersatz und der Abschaffung aller Ausnahmen ist jedoch kaum umsetzbar. Für Hauseigentümer und Mieter wichtig: Der Liegenschaftsbereich bleibt von der MWSt ausgenommen.  
     
  Ausnahmen bleiben die Bank- und Versicherungsleistungen, weil praktikable Modelle fehlen, sowie die so genannte Urproduktion (Landwirtschaft und Gärtner), aus erhebungswirtschaftlichen Gründen. Beim Liegenschaftsbereich kommt der Bericht zum Schluss, dass die politischen Hindernisse für die Besteuerung von Wohnungsmieten und Immobilienverkäufen zu gross wären.
Der Bericht empfiehlt sodann, den in den Ausnahmebereichen tätigen Unternehmen uneingeschränkt den Vorsteuerabzug auf ihrem Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Das würde bedeuten, die «Taxe occulte» abzuschaffen. Ob es aber tatsächlich dazu kommt, bleibt abzuwarten. Mit 6 Milliarden Franken macht sie nämlich einen Drittel des Mehrwertsteueraufkommens aus, die entweder einzusparen oder anderweitig einzunehmen wären.
Auf Widerstand dürfte auch die vorgeschlagene Unterstellung des Gesundheits- und Sozialwesens unter die MWSt stossen. Sie würde einen eigentlichen Teuerungsschub für die privaten Haushalte auslösen. Die Steuerverwaltung berechnet die sich daraus ergebende Erhöhung der Konsumentenpreise auf vier Prozent.
Entscheidende Verbesserungen und Vereinfachungen ortet der Experte durch zahlreiche systematische, punktuelle Änderungen, welche nicht im Brennpunkt des Interesses stehen, so etwa die Neuregelung des Vorsteuerabzugs. Des Weiteren werden ein Abbau des Formalismus und ein verbesserter Rechtsschutz vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage soll nun ein Vorentwurf ausgearbeitet werden. Die Vernehmlassung könnte bestenfalls im kommenden Winter eingeleitet werden.
 
     
  Keine staatliche Verteuerung der Wohnkosten
Der HEV Schweiz hat mit grosser Freude zur Kenntnis genommen, dass die MWSt- Reform ohne Einbezug der Immobilien stattfinden soll. Er hat an vorderster Front gegen die Unterstellung des Immobilienbereichs gekämpft.
Die Immobilienpreise und auch die Mieten würden durch eine Unterstellung «staatlich» verteuert. Dagegen wehrt sich der HEV Schweiz. Immobilien sind keine kurzfristigen Verbrauchsgüter, sondern Investitionsgüter und somit nicht der Mehrwertsteuer zu unterstellen! Ganze zwei Milliarden Franken Mehreinnahmen würde die Unterstellung der Mietzinsen und Immobilienumsätze dem Staat an Steuern einbringen. Dies sind mehr als zwei Prozent des BIP. Die Wohnkosten für Herrn und Frau Schweizer würden dadurch massgeblich verteuert.
Der HEV Schweiz wird sich weiterhin für die Mehrwertsteuerbefreiung bei Immobilien und Mieten und gegen die massive Verteuerung der Wohnkosten wehren.
 
     
  * Redaktor, lic. iur.  
 
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