HEV Zürich  
Monatsschrift
Home
Verband
Veranstaltungen Seminare
Monatsschrift
Formulare
Handwerker
Links
HEV 6/2006 Inhaltsverzeichnis
Energie

     
  Energie-Contracting Teil 3:
Veränderte Steuersituation
* Beat Sommavilla
 
     
  Ob beim Energie-Contracting der vom Contractor verrechnete Grund- und Arbeitspreis von den Steuern abgezogen werden kann, hängt in erster Linie von der Besitzform der Liegenschaft ab.  
     
  Energie-Contracting  
     
  Ein Mehrfamilienhausbesitzer, der seine Heizung selber finanziert, kann den werterhaltenden Anteil der Investitionskosten von den Steuern abziehen. Ebenso seine Aufwände für Unterhalt und Versicherung. Entscheidet er sich für ein Energie-Contracting (Erklärung siehe Box), ändert sich die steuerliche Situation. Mit dieser Veränderung setzt sich auch Karin Meier, Eigentümerin eines 8-Familien-Hauses in Uster, auseinander. Sie hat für ihre Liegenschaft vor einem halben Jahr einen Energie-Contracting-Vertrag abgeschlossen und bezieht seither die Wärme für Heizung und Warmwasser von einem Contractor. Nun sitzt sie vor der Steuererklärung und fragt sich, ob sie den vom Contractor verrechneten Grund- und Arbeitspreis von den Steuern abziehen kann. Die gesetzliche Ausgangslage beim Energie- Contracting ist klar:  
 
Befindet sich eine Liegenschaft im Privatvermögen, können die Kosten nicht abgezogen werden. Und da keine Investitionen angefallen sind, gibt es auch keinen werterhaltenden Kostenanteil, der von den Steuern einmalig abgezogen werden könnte.
Befindet sich eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen, stellen die Kosten einen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar, der vollumfänglich in Abzug gebracht werden kann – und zwar sowohl die vom Contractor verrechneten Kosten für die verbrauchte Energie (Arbeitspreis) als auch diejenigen Kosten für Amortisation, Betrieb und Service (Grundpreis).
 
  Für Liegenschaften im Geschäftsvermögen stellt ein Energie-Contracting also eine Win-win-Situation dar: Einerseits dürfen sämtliche vom Contractor verrechneten Kosten steuerlich abgezogen werden, andererseits fallen keine Investitionskosten an.  
     
  Höhere Steuern wettmachen
Von diesen Vorteilen des Energie-Contractings profitieren auch Baugenossenschaften, Immobiliengesellschaften, Liegenschaftsverwaltungen und institutionelle Investoren: Sie können sich zum einen hohe Investitionen sparen und dürfen zum anderen die Kosten fürs Contracting von den Steuern abziehen.
Hausbesitzerin Karin Meier hingegen hat durch den Wechsel zum Energie-Contracting mit leicht höheren Steuern zu rechnen, als wenn sie ihre Heizung auf eigene Faust ersetzt und selber weiterbetrieben hätte. Etwas höher sind die Steuern aus zwei Gründen: Einerseits befindet sich das 8-Familien- Haus von Karin Meier in ihrem Privatbesitz und sie kann deshalb die Kosten für das Energie-Contracting nicht von den Steuern abziehen. Andererseits hat die Ustermer Hausbesitzerin die Anlage nicht selber finanziert und ist auch nicht mehr für den Unterhalt zuständig. Entsprechend kann sie auch keine Steuerabzüge für werterhaltende Investitionen oder den Unterhalt machen. Dafür konnte sie dank dem Energie-Contracting die Rückstellungen, die sie für den Ersatz der Heizung gemacht hatte, anderweitig mit guter Rendite anlegen und so die höheren Steuern ausgleichen.
 
     
     
  Energie-Contracting
Der Kauf, Bau und Betrieb einer Heizung ist für Besitzer von Mehrfamilienhäusern eine aufwendige Sache. Abhilfe schafft das Energie-Contracting. Dabei übernimmt ein spezialisierter Contractor die Lieferung der Wärme für Heizung und Warmwasser. Dafür verrechnet er dem Hausbesitzer einen fixen Betrag, der sich aus den Grundkosten für Betrieb, Unterhalt und Amortisation (Grundpreis) sowie den Energiekosten (Arbeitspreis) zusammensetzt. Das Risiko für die Finanzierung, die Erstellung und den Betrieb der Anlage trägt alleine der Contractor. Contracting-Verträge können für Neubauten oder den Ersatz von Anlagen in Altbauten abgeschlossen werden und laufen üblicherweise 30 Jahre.
 
     
  Weitere Informationen:
ewz, Energiedienstleistungen, Tramstrasse 35, 8050 Zürich
Tel. 058 319 47 12, Fax 058 319 43 93,
E-Mail an ewz
www.stadt-zuerich.ch/internet/ewz/home/produkte/ energiedienstleistungen.html
 
 
     
  * ewz  
 
Inhaltsverzeichnis Seitenanfang
Hauseigentümerverband Zürich  Albisstrasse 28  Postfach  8038 Zürich
Telefon 044 487 17 00  Fax 044 487 17 77  www.hev-zuerich.ch  hev@hev-zuerich.ch
Hauseigentümerverband Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich