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Schlag auf Schlag wurden die Gemeinden und Hauseigentümer
im Osten des Flughafens vor neue Tatsachen gestellt. Diese erschweren
oder verunmöglichen gar künftige Bautätigkeiten. Da für diese
Eingriffe ins Privateigentum keinerlei Entschädigungen bezahlt werden,
bleibt den Betroffenen oft nur der Gang ans Gericht. |
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Die Bau- und Zonenordnung (BZO)
setzt die Leitplanken für die Bautätigkeit
innerhalb einer Gemeinde. Sie schreibt vor,
wo und wie hoch gebaut werden darf, und
legt die Ausnützungsziffer fest. In jüngster
Zeit verhindern jedoch verschiedene Neuerungen
rund um den Flughafen die
Bautätigkeit und greifen ganz direkt in die
Gemeindehoheit ein. So wurde vor kurzem
eine neue Lärmkarte von der Zürcher Baudirektion
veröffentlicht, die den Gemeinden
sowie den heutigen und künftigen Liegenschaftsbesitzern
östlich des Flughafens
das Bauen erschwert. Neu sind in weiten
Gebieten Klotens die Alarmgrenzwerte
überschritten; damit wird jegliches Bauen
verboten. Die neuen Zonen mit Immissionsgrenzwert-
Überschreitungen (IGW) reichen
von Kloten bis nach Illnau. Nach den
Ausführungen der Zürcher Baudirektion ist
das Bauen in diesen Gebieten nur noch in
Ausnahmefällen möglich; so zum Beispiel
für Baulückenerschliessungen. Jedes neue
Baugesuch müssen die betroffenen
Gemeinden bei der Zürcher Baudirektion
einreichen. Für Neueinzonungen und
Quartierpläne spielen die Planungswerte
eine Rolle. Nach den neuen Plänen sind
diese Werte von Kloten bis nach Turbenthal
überschritten. Neueinzonungen oder
Quartierpläne sind deshalb bei lärmempfindlichen
Bauten (Wohneigentum) nicht
mehr erlaubt. Die Grundlage für diese
neuen Lärmkarten der Zürcher Baudirektion
bildet das vorläufige Betriebsreglement;
also lediglich ein Provisorium! Der HEV
Winterthur reagiert mit einem Rekurs und
einer Aufsichtsbeschwerde. Er setzt sich
damit vorbildlich für die Interessen der
Hauseigentümer ein.
Am Tag der Veröffentlichung dieser
neuen Lärmkarten hat das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) einem Antrag der
Flughafen Zürich AG entsprochen und
zwischen Kloten und Weisslingen eine Projektierungszone
verhängt. Diese soll den
ganzen Anflugsektor östlich des Flughafens
vor zu hohen Bauten schützen. Obwohl
auch dieser Antrag aufgrund eines rein
provi-sorischen Betriebsreglements eingereicht
wurde, bewilligte ihn das BAZL. Ein
so genannter Sicherheitszonenplan, der
zu hohe Bauten rund um den Flughafen
verhindert, existiert jedoch bereits seit
1978. Grundstücksbesitzer, die aufgrund
dieser Neuerung nicht bauen oder renovieren dürfen, erhalten keinerlei Entschädigung.
Das Gesetz ermöglicht eine Baussistierung
auf längstens acht Jahre ohne
jeglichen Entschädigungsanspruch. Bauvorhaben
müssen der Flughafen Zürich AG
vorgelegt werden, also einem Privatunternehmen!
Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) hat
aus diesem Grund Rekurs gegen diese
Projektierungszone eingereicht. Aus allen
betroffenen Gemeinden vertritt BFO
Hauseigentümer kostenlos, um alle möglichen
juristischen Schritte gegen diese
vorsorglichen Baubehinderungen zu verfolgen.
Auch sämtliche betroffenen Gemeinden
östlich des Flughafens reichen juristische
Mittel gegen diese Bevormundung
und diesen Eingriff in die Gemeindehoheit
ein. |
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