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HEV 6/2006 Inhaltsverzeichnis
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  Baubehinderungen in den Gemeinden
östlich des Flughafens
* Thomas Koch
 
     
  Schlag auf Schlag wurden die Gemeinden und Hauseigentümer im Osten des Flughafens vor neue Tatsachen gestellt. Diese erschweren oder verunmöglichen gar künftige Bautätigkeiten. Da für diese Eingriffe ins Privateigentum keinerlei Entschädigungen bezahlt werden, bleibt den Betroffenen oft nur der Gang ans Gericht.  
     
  Die Bau- und Zonenordnung (BZO) setzt die Leitplanken für die Bautätigkeit innerhalb einer Gemeinde. Sie schreibt vor, wo und wie hoch gebaut werden darf, und legt die Ausnützungsziffer fest. In jüngster Zeit verhindern jedoch verschiedene Neuerungen rund um den Flughafen die Bautätigkeit und greifen ganz direkt in die Gemeindehoheit ein. So wurde vor kurzem eine neue Lärmkarte von der Zürcher Baudirektion veröffentlicht, die den Gemeinden sowie den heutigen und künftigen Liegenschaftsbesitzern östlich des Flughafens das Bauen erschwert. Neu sind in weiten Gebieten Klotens die Alarmgrenzwerte überschritten; damit wird jegliches Bauen verboten. Die neuen Zonen mit Immissionsgrenzwert- Überschreitungen (IGW) reichen von Kloten bis nach Illnau. Nach den Ausführungen der Zürcher Baudirektion ist das Bauen in diesen Gebieten nur noch in Ausnahmefällen möglich; so zum Beispiel für Baulückenerschliessungen. Jedes neue Baugesuch müssen die betroffenen Gemeinden bei der Zürcher Baudirektion einreichen. Für Neueinzonungen und Quartierpläne spielen die Planungswerte eine Rolle. Nach den neuen Plänen sind diese Werte von Kloten bis nach Turbenthal überschritten. Neueinzonungen oder Quartierpläne sind deshalb bei lärmempfindlichen Bauten (Wohneigentum) nicht mehr erlaubt. Die Grundlage für diese neuen Lärmkarten der Zürcher Baudirektion bildet das vorläufige Betriebsreglement; also lediglich ein Provisorium! Der HEV Winterthur reagiert mit einem Rekurs und einer Aufsichtsbeschwerde. Er setzt sich damit vorbildlich für die Interessen der Hauseigentümer ein.
Am Tag der Veröffentlichung dieser neuen Lärmkarten hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einem Antrag der Flughafen Zürich AG entsprochen und zwischen Kloten und Weisslingen eine Projektierungszone verhängt. Diese soll den ganzen Anflugsektor östlich des Flughafens vor zu hohen Bauten schützen. Obwohl auch dieser Antrag aufgrund eines rein provi-sorischen Betriebsreglements eingereicht wurde, bewilligte ihn das BAZL. Ein so genannter Sicherheitszonenplan, der zu hohe Bauten rund um den Flughafen verhindert, existiert jedoch bereits seit 1978. Grundstücksbesitzer, die aufgrund dieser Neuerung nicht bauen oder renovieren dürfen, erhalten keinerlei Entschädigung. Das Gesetz ermöglicht eine Baussistierung auf längstens acht Jahre ohne jeglichen Entschädigungsanspruch. Bauvorhaben müssen der Flughafen Zürich AG vorgelegt werden, also einem Privatunternehmen!
Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) hat aus diesem Grund Rekurs gegen diese Projektierungszone eingereicht. Aus allen betroffenen Gemeinden vertritt BFO Hauseigentümer kostenlos, um alle möglichen juristischen Schritte gegen diese vorsorglichen Baubehinderungen zu verfolgen. Auch sämtliche betroffenen Gemeinden östlich des Flughafens reichen juristische Mittel gegen diese Bevormundung und diesen Eingriff in die Gemeindehoheit ein.
 
     
  * Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO)  
 
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