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Die Seite des Geschäftsleiters |
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Albert Leiser,
Direktor
Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
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In Schönheit gestorben |
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Nachdem der Entwurf für ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG)
im Vernehmlassungsverfahren wenig Gnade gefunden hat, verzichtet
der Regierungsrat auf die Totalrevision und fasst bescheidenere
Teilrevisionen ins Auge. |
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Der HEV ist nicht der Einzige, der mit
dem Entwurf recht hart ins Gericht gegangen
ist: Die Totalrevision des PBG ist bei der
Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden
auf Kritik bis Ablehnung gestossen. Darunter
befanden sich immerhin alle Zürcher
Städte, Gemeinden und Regionen sowie
zahlreiche Verbände und Parteien. Dabei
scheint die Stossrichtung der geäusserten
Kritik mit jener des HEV übereinzustimmen.
Zwar werden die mit der Revision verfolgten
Ziele insgesamt begrüsst, doch werden sie
als durch den vorgelegten Gesetzesentwurf
nur teilweise erfüllt betrachtet. Zudem
werden verschiedene vorgeschlagene Neuerungen,
insbesondere die Einführung eines
Einspracheverfahrens, überwiegend kritisch
beurteilt.
Eine Totalrevision hätte beträchtliche
Unsicherheiten verursacht. Die Vorteile, welche
die Fortführung der herrschenden
Rechtspraxis bietet, überwiegen den Nutzen
der vorgeschlagenen Neuerungen deutlich.
Bei vielen Gemeinden dürfte zudem die
Furcht, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf
zwingend zu einer Revision ihrer Bau- und
Zonenordnungen führen würde, den Ausschlag
gegeben haben.
Der Regierungsrat ist zu seinem Entscheid
zu beglückwünschen, auf die Meinung der
Baurechtspraktiker zu hören. Richtig ist
auch, dass er das Kind nicht mit dem Bade
ausschüttet, sondern den in verschiedenen
Bereichen des PBG bestehenden Verbesserungsbedarf aufgreift und die Baudirektion
beauftragt zu prüfen, welche Teilgebiete des
bestehenden PBG allenfalls über Teilrevisionen
angepasst werden sollen. Die von zahlreichen
Fachpersonen im Zusammenhang
mit der Vernehmlassung aufgewandte Zeit
und das daraus resultierende Kompendium
an Baurechtswissen sollten nun genutzt werden.
Der Vernehmlassungsentwurf und die
eingegangenen Stellungnahmen könnten
eine wichtige Grundlage für diese weiteren
Arbeiten bilden. Nicht zuletzt dürfte mit der
neuen Baudirektorin ein frischer Wind in die
Weiterentwicklung des PBG gelangen.
Lassen wir also den zu Grabe zu tragenden
Entwurf in Schönheit sterben und hoffen
wir auf lebenstüchtigere Nachfolger.
Albert Leiser |
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