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HEV 8/2006 Inhaltsverzeichnis
Die Seite des Geschäftsleiters

  Albert Leiser,
Direktor Hauseigentümerverbände
Stadt und Kanton Zürich
In Schönheit gestorben
  Nachdem der Entwurf für ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG) im Vernehmlassungsverfahren wenig Gnade gefunden hat, verzichtet der Regierungsrat auf die Totalrevision und fasst bescheidenere Teilrevisionen ins Auge.  
     
  Der HEV ist nicht der Einzige, der mit dem Entwurf recht hart ins Gericht gegangen ist: Die Totalrevision des PBG ist bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf Kritik bis Ablehnung gestossen. Darunter befanden sich immerhin alle Zürcher Städte, Gemeinden und Regionen sowie zahlreiche Verbände und Parteien. Dabei scheint die Stossrichtung der geäusserten Kritik mit jener des HEV übereinzustimmen. Zwar werden die mit der Revision verfolgten Ziele insgesamt begrüsst, doch werden sie als durch den vorgelegten Gesetzesentwurf nur teilweise erfüllt betrachtet. Zudem werden verschiedene vorgeschlagene Neuerungen, insbesondere die Einführung eines Einspracheverfahrens, überwiegend kritisch beurteilt.
Eine Totalrevision hätte beträchtliche Unsicherheiten verursacht. Die Vorteile, welche die Fortführung der herrschenden Rechtspraxis bietet, überwiegen den Nutzen der vorgeschlagenen Neuerungen deutlich. Bei vielen Gemeinden dürfte zudem die Furcht, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf zwingend zu einer Revision ihrer Bau- und Zonenordnungen führen würde, den Ausschlag gegeben haben.
Der Regierungsrat ist zu seinem Entscheid zu beglückwünschen, auf die Meinung der Baurechtspraktiker zu hören. Richtig ist auch, dass er das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet, sondern den in verschiedenen Bereichen des PBG bestehenden Verbesserungsbedarf aufgreift und die Baudirektion beauftragt zu prüfen, welche Teilgebiete des bestehenden PBG allenfalls über Teilrevisionen angepasst werden sollen. Die von zahlreichen Fachpersonen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung aufgewandte Zeit und das daraus resultierende Kompendium an Baurechtswissen sollten nun genutzt werden. Der Vernehmlassungsentwurf und die eingegangenen Stellungnahmen könnten eine wichtige Grundlage für diese weiteren Arbeiten bilden. Nicht zuletzt dürfte mit der neuen Baudirektorin ein frischer Wind in die Weiterentwicklung des PBG gelangen.
Lassen wir also den zu Grabe zu tragenden Entwurf in Schönheit sterben und hoffen wir auf lebenstüchtigere Nachfolger.

Albert Leiser
 
     
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